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   OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2013 - 3 B 7.13   

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https://dejure.org/2013,48456
OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2013 - 3 B 7.13 (https://dejure.org/2013,48456)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.12.2013 - 3 B 7.13 (https://dejure.org/2013,48456)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2013 - 3 B 7.13 (https://dejure.org/2013,48456)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 63 EGV 445/2002, Art 74 Abs 1 EGV 817/2004
    Agrarsubventionen; Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete; Falschangaben; absichtlich; Vorjahr; Ausschluss; Förderung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 63 EGV 445/2002, Art 74 Abs 1 EGV 817/2004
    Agrarsubventionen; Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete; Falschangaben; absichtlich; Vorjahr; Ausschluss; Förderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2017 - 3 W 3.17

    Wiederaufnahme eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wegen (rückwirkender)

    Er hat sich vielmehr für seine Feststellung, dass der Kläger in seinem Förderantrag vom 14. Mai 2003, in dem er auch die hier streitige Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete für das Förderjahr 2003 (Förderzeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2003) beantragt hat, nicht nur grob fahrlässig, sondern absichtlich Falschangaben zu in dem Antrag als Grünland angeführten Flächen - dem Schlag 2054-0 mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 1, 7240 ha und dem Flurstück 68/4 der Flur 2 der Gemarkung D. mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 1, 2292 ha - gemacht hat, da es sich bei den fraglichen Flächen nicht um förderfähiges Grünland handelte und der Kläger dies auch wusste (BA S. 3), auf seine rechtskräftigen Urteile vom 20. November 2012 (OVG 3 B 10.12 - juris) und vom 16. Dezember 2013 (OVG 3 B 7.13 - juris) bezogen.

    Die in den genannten Urteilen getroffenen Feststellungen beruhten ihrerseits ebenfalls nicht auf einem Verwaltungsakt, sondern auf einer eigenständigen Würdigung des Prozessstoffes, namentlich der vom Kläger vorgelegten Erklärung des Landwirts B. vom 4./17. Januar 2005, eines Schreibens des Klägers vom 25. Oktober 2004 an das für Landwirtschaft zuständige Ministerium, der Angaben des Klägers in den mündlichen Verhandlungen, vom Beklagten im August 2003 gefertigter Fotografien sowie - im Verfahren OVG 3 B 7.13 - der durchgeführten Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung (Urteil vom 20. November 2012 - OVG 3 B 10.12 - juris Rn. 25 f.; Urteil vom 16. Dezember 2013 - OVG 3 B 7.13 - juris Rn. 44 ff.).

    Die mit Beschluss vom 3. Mai 2013 erfolgte Aussetzung des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren OVG 3 B 10.12, OVG 3 B 7.13 und OVG 3 B 8.17, mit der sich die Beteiligten zuvor einverstanden erklärt hatten, vermochte weder die Begründungsfrist erneut in Lauf zu setzen noch den Prüfungsrahmen für die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung der Berufung zu verändern.

  • VG Augsburg, 01.12.2015 - Au 3 K 15.527

    Einstufung landwirtschaftlicher Flächen, Grünlandumbruch und Ackerlandnutzung

    Eine im Kern inhaltsgleiche Definition enthielten bereits Art. 2 lit. c VO (EG) Nr. 1120/2009 sowie Art. 2 lit. e VO (EG) Nr. 795/2004 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 VO (EG) Nr. 796/2004 (vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 29.6.2015 - 3 B 46/14 - juris Rn. 8; B.v. 15.11.2012 - 3 C 22/11 - juris Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 16.12.2013 - OVG 3 B 7.13 - juris Rn. 38; VG Augsburg, U.v. 18.6.2010 - Au 3 K 08.807 - juris Rn. 48 f.; EuGH, U.v. 2.10.2014 - Rs. C-47/13 - juris Rn. 30).
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