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   OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 - 10 S 55.16   

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https://dejure.org/2017,17670
OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 - 10 S 55.16 (https://dejure.org/2017,17670)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.05.2017 - 10 S 55.16 (https://dejure.org/2017,17670)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - 10 S 55.16 (https://dejure.org/2017,17670)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 4.04

    Polizeidienstunfähigkeit; Legaldefinition der -; keine Einschränkung der - durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 - 10 S 55.16
    Die Verwendung in der Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes setzt grundsätzlich voraus, dass der Beamte polizeidienstfähig ist, also zu jeder Zeit an jedem Ort und in jeder seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Stellung einsetzbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - BVerwG 2 C 4.04 -, juris Rn. 9).

    Der Zusatz im letzten Halbsatz des § 4 Abs. 1 BPolBG ("es sei denn, die auszuübende Funktion erfordert bei Beamten auf Lebenszeit diese besonderen gesundheitlichen Anforderungen auf Dauer nicht mehr uneingeschränkt") schränkt nicht den Tatbestand der Polizeidienstfähigkeit ein, sondern enthält lediglich eine Ermächtigung des Dienstherrn zur weiteren Verwendung polizeidienstunfähiger Lebenszeitbeamter auf Dienstposten ohne besondere Anforderungen an die Gesundheit des Dienstposteninhabers (BVerwG, Urteil vom 3. März 2005, a.a.O., Rn. 13).

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92

    Abgabenbescheid "z.Hd." des Wohnungseigentumsverwalters - (vgl. für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 - 10 S 55.16
    Soweit eine Bekanntgabe an einen Dritten nach den Grundsätzen einer Duldungs- oder Anscheinsvollmacht in Betracht kommt, betrifft dies typischerweise Fallkonstellationen, in denen der Dritte durch sein Auftreten den Anschein einer Bevollmächtigung erweckt hat und dieser Rechtsschein dem Vertretenen zurechenbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1994 - BVerwG 8 C 2.92 -, juris Rn. 10; Tiedemann, in: Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 2. Aufl. 2016, § 41 Rn. 45).
  • VGH Hessen, 21.02.1996 - 1 UE 568/95

    Versetzung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe in den Ruhestand wegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 - 10 S 55.16
    Die in § 8 Abs. 2 BPolBG vorgesehene Versetzung von Polizeivollzugsbeamten in ein gleichwertiges Amt einer anderen Laufbahn soll verhindern, dass Vollzugsbeamte wegen einer Polizeidienstunfähigkeit im Sinne des § 4 BPolBG regelmäßig in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, und entspricht dem Bedürfnis, auch in Fällen einer Dienstunfähigkeit den vorhandenen Möglichkeiten der Rehabilitation den Vorzug vor einer Versorgung (oder Entlassung) des Beamten zu geben (vgl. HessVGH, Urteil vom 21. Februar 1996 - 1 UE 568/95 -, juris Rn. 26, 30).
  • BVerwG, 15.09.1994 - 2 C 24.92

    Beamtenrecht - Dienstunfallrecht - Ursachenbegriff - Polizeidienstunfähigkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 - 10 S 55.16
    Grundsätzlich soll der Dienstherr das Beamtenverhältnis eines polizeidienstunfähig gewordenen Polizeivollzugsbeamten fortsetzen und eine Zurruhesetzung wegen Polizeidienstunfähigkeit nur dann vornehmen, wenn ein Laufbahnwechsel aus einem anderen Grund als dem der Polizeidienstunfähigkeit scheitert, also etwa, weil der Beamte für die neue Laufbahn die Befähigung nicht besitzt oder eine entsprechende Ausbildungsstelle nicht zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. September 1994 - BVerwG 2 C 24.92 -, juris Rn. 16 zu vergleichbaren Vorschriften des niedersächsischen Landesrechts).
  • BVerwG, 28.12.1992 - 2 B 201.92

    Beamtengesetz - Polizeidienstunfähigkeit - Versetzung in den Ruhestand -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 - 10 S 55.16
    Es handelt sich dabei um eine statusberührende Versetzung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 1992 - BVerwG 2 B 201.92 -, juris Rn. 7; Summer, in: GKÖD Bd. I, Stand April 2017, L § 10 Rn. 29), die schriftlich zu verfügen ist und zu ihrer Wirksamkeit die Bekanntgabe nach § 43 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 41 VwVfG, nicht jedoch eine förmlichen Zustellung i.S.d. § 128 BBG erfordert (vgl. Hebeler, in: Battis, BBG, 5. Aufl. 2017, § 128 Rn. 3).
  • VG Berlin, 20.08.2009 - 5 A 256.09

    Beamter; Polizeiobermeister; Polizeidienstunfähigkeit; Umschulung und Versetzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 - 10 S 55.16
    Die Versetzung des Antragstellers aus dem mittleren Polizeivollzugsdienst des Bundes in den mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes nach § 8 Abs. 2 BPolBG betrifft die Verleihung eines anderen Amtes mit einer anderen Amtsbezeichnung, die weder mit einem anderen Endgrundgehalt noch mit einem Wechsel der Laufbahngruppe (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 1 BLV) verbunden ist, so dass es keiner förmlichen Ernennung nach § 10 BBG bedarf (vgl. VG Berlin, Urteil vom 20. August 2009 - VG 5 A 256.09 -, juris Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2015 - 6 A 2131/14

    Zulassung der Berufung gegen die Anordnung eines Laufbahnwechsels eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 - 10 S 55.16
    Eine derartige Weiterverwendung des polizeidienstunfähigen Beamten im Polizeivollzugsdienst erfordert eine Prognose über dessen dienstliche Verwendung bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand, in die der Dienstherr im Rahmen eines weiten Organisationsermessens weitreichende organisatorische und personalpolitische Erwägungen einstellen darf (vgl. OVG NW, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 A 2067/14 -, juris Rn. 16 und Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 6 A 2131/14 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 28.04.2016 - 5 C 32.15

    Alimentation; Aufwendungsersatz; Beihilferecht; Beihilfeansprüche;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 - 10 S 55.16
    Sinn und Zweck der Heilfürsorge sind darauf gerichtet, das erhöhte gesundheitliche Risiko, dem Polizeivollzugsbeamte aufgrund ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind, dadurch auszugleichen, dass ihnen - anders als sonst im Beamtenrecht - grundsätzlich die Notwendigkeit abgenommen wird, für den Krankheitsfall auch selbst Vorsorge treffen zu müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - BVerwG 5 C 32.15 -, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2016 - 6 A 2067/14

    Laufbahnwechsel; Polizeidienstunfähigkeit; Verwendungseinschränkungen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 - 10 S 55.16
    Eine derartige Weiterverwendung des polizeidienstunfähigen Beamten im Polizeivollzugsdienst erfordert eine Prognose über dessen dienstliche Verwendung bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand, in die der Dienstherr im Rahmen eines weiten Organisationsermessens weitreichende organisatorische und personalpolitische Erwägungen einstellen darf (vgl. OVG NW, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 A 2067/14 -, juris Rn. 16 und Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 6 A 2131/14 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 20.01.2017 - 8 B 23.16

    Anscheinsvollmacht; Empfangsvollmacht; Vertretungsanzeige; Verwirkung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 - 10 S 55.16
    Erforderlich ist das tatsächliche Bestehen einer vom Vertretenen erteilten hinreichenden Vollmacht oder der von dem Vertretenen zurechenbar gesetzte Rechtsschein einer solchen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2017 - BVerwG 8 B 23.16 u.a. -, juris Rn. 10; Fröhlich, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2014, § 41 Rn. 44).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2017 - 10 S 4.17

    Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit von Polizeivollzugsbeamten

    Die in § 8 Abs. 2 Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG) vorgesehene Versetzung von Polizeivollzugsbeamten in ein gleichwertiges Amt einer anderen Laufbahn soll verhindern, dass Vollzugsbeamte wegen einer Polizeidienstunfähigkeit im Sinne des § 4 BPolBG regelmäßig in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden und entspricht dem Bedürfnis, auch in Fällen einer Dienstunfähigkeit den vorhandenen Möglichkeiten der Rehabilitation den Vorzug vor einer Versorgung des Beamten zu geben (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Mai 2017 - OVG 10 S 55.16 - EA, S. 6 m.w.N.).

    Anknüpfungspunkt ist die volle Verwendungsfähigkeit bezogen auf die gesamte Breite der Tätigkeit einer Polizeivollzugskraft (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - BVerwG 2 C 4.04 -, juris Rn. 9; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Mai 2017 - OVG 10 S 55.16 -, EA, S. 7; Urteil vom 3. März 2014 - 4 B 45.13 - EA, S.8).

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