Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2019 - 4 S 21.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,17211
OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2019 - 4 S 21.19 (https://dejure.org/2019,17211)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.06.2019 - 4 S 21.19 (https://dejure.org/2019,17211)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Juni 2019 - 4 S 21.19 (https://dejure.org/2019,17211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,17211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 33 Abs 2 GG, § 8 DRiG, Art 97 GG, § 10 DRiG, § 17 DRiG
    Zulässigkeit der Beschränkung des Bewerberkreises bei Umwandlung von Richterverhältnissen auf Probe bzw. kraft Auftrags in solche auf Lebenszeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 33 Abs 2 GG, § 8 DRiG, § 162 Abs 3 VwGO, Art 97 GG, § 10 DRiG, § 17 DRiG
    Beschwerde; einstweilige Anordnung; Proberichter; Richter kraft Auftrags; Stellen für Richterinnen oder Richter am Verwaltungsgericht; Planstellen; Verplanung; Ernennungsreife; Stellenausschreibung; Einschränkung des Bewerberkreises; Richter "aus der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 1053
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2019 - 4 S 21.19
    Die Beschwerde übersieht, dass die vorgenommene Beschränkung des Bewerberkreises auch verfassungsrechtlich im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Rechtsprechung geboten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 - juris Rn. 11 f.; OVG Münster, Beschluss vom 16. März 2015 - 1 B 1314/14 - juris Rn. 17).

    In Konstellationen, in denen sich auf ausgeschriebene Stellen für richterliche Eingangsämter mehr "ernennungsreife" Richterinnen und Richter bewerben können als Stellen vorhanden sind, ist es daher nicht zu beanstanden, wenn der Dienstherr das Bewerberfeld beschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2007, a.a.O, Rn. 13).

  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2019 - 4 S 21.19
    Richterinnen und Richter, die nach dem Maßstab des Art. 97 Abs. 2 GG nicht in vollem Umfang persönliche Unabhängigkeit genießen - insbesondere Richterinnen und Richter auf Probe und kraft Auftrags - dürfen nur aus zwingenden Gründen und auf das unverzichtbare Maß beschränkt herangezogen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 2018 - 2 BvR 780/16 - juris Rn. 62 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2018 - 4 S 30.18

    Laufbahnordnung für Richter; Konkurrenz eines Richters auf Probe mit Richtern auf

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2019 - 4 S 21.19
    Sie legt dabei jedoch nicht dar, was aus den zitierten Entscheidungen für den vorliegenden Fall folgen soll, bei dem es nicht um eine (beabsichtigte) Beförderung der Beigeladenen, sondern um die Umwandlung von Richterverhältnissen auf Probe bzw. kraft Auftrags in solche auf Lebenszeit geht (vgl. § 17 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 8 DRiG), für die nicht zwingend eine Bestenauslese erforderlich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 9. August 2018 - OVG 4 S 30.18 - juris Rn. 5 und 9; OVG Bautzen, Beschluss vom 30. Dezember 2011 - 2 B 200/11 - juris Rn. 17).
  • OVG Sachsen, 30.12.2011 - 2 B 200/11

    Bestenauslese, Ausschreibung, Eingangsamt, Richter, Staatsanwalt, Status

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2019 - 4 S 21.19
    Sie legt dabei jedoch nicht dar, was aus den zitierten Entscheidungen für den vorliegenden Fall folgen soll, bei dem es nicht um eine (beabsichtigte) Beförderung der Beigeladenen, sondern um die Umwandlung von Richterverhältnissen auf Probe bzw. kraft Auftrags in solche auf Lebenszeit geht (vgl. § 17 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 8 DRiG), für die nicht zwingend eine Bestenauslese erforderlich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 9. August 2018 - OVG 4 S 30.18 - juris Rn. 5 und 9; OVG Bautzen, Beschluss vom 30. Dezember 2011 - 2 B 200/11 - juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2015 - 1 B 1314/14

    Nachträgliche Begrenzung ausgeschriebener Planstellen des richterlichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2019 - 4 S 21.19
    Die Beschwerde übersieht, dass die vorgenommene Beschränkung des Bewerberkreises auch verfassungsrechtlich im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Rechtsprechung geboten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 - juris Rn. 11 f.; OVG Münster, Beschluss vom 16. März 2015 - 1 B 1314/14 - juris Rn. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - 4 S 11.19

    Zulässiger Ausschluss von Bewerbern um eine Stelle im gehobenen Polizeidienst,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2019 - 4 S 21.19
    Denn die öffentliche Verwaltung ist im Rahmen der ihr zustehenden Personal- und Organisationshoheit grundsätzlich nicht gehindert, den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt aufgrund sachlicher Erwägungen einzuengen (vgl. Beschluss des Senats vom 28. März 2019 - OVG 4 S 11.19 - juris Rn. 5 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2017 - 4 S 22.17

    Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren gegen eine Eilentscheidung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2019 - 4 S 21.19
    Denn eine erstmalige Antragstellung, eine Antragserweiterung oder eine sonstige Antragsänderung ist im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO nicht statthaft (vgl. Beschluss des Senats vom 14. September 2017 - OVG 4 S 22.17 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2024 - 4 S 1978/23

    Öffentliches Dienstrecht: Bewerbungsverfahrensanspruch; Einengung des

    Hinzu kommt aber vor allem Folgendes: Von der Frage des Prüfungsmaßstabs im Auswahlverfahren zu trennen ist die diesem vorgelagerte Organisationsgrundentscheidung über den Zuschnitt des Bewerberkreises, die an Art. 33 Abs. 2 GG in seiner Ausprägung als grundrechtsgleiches Recht auf fehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl zu messen ist, weil mit der Festlegung des Anforderungsprofils ein wesentlicher Teil der Auswahlentscheidung vorweggenommen wird (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06 -, Juris Rn. 10; Beschluss vom 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07 -, BVerfGK 12, 184 = Juris Rn. 14 f.; BVerwG, Beschluss vom 06.10.2023 - 2 VR 2.23 -, Juris Rn. 37; BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 5 C 16.10 -, BVerwGE 139, 135 = Juris Rn. 22; v. Roetteken, ZTR 2008, 522; OVG LSA, Beschluss vom 29.04.2021 - 1 M 17/21 -, Juris Rn. 12; ebenso für eine nachträgliche Beschränkung des Bewerberkreises auf Proberichter OVG NRW, Beschluss vom 01.10.2020 - 1 B 1710/19 -, Juris Rn. 15; offen gelassen für ein von vornherein auf Proberichter beschränktes Auswahlverfahren OVG Bln-Bbg., Beschluss vom 17.06.2019 - 4 S 21.19 -, Juris Rn. 5).

    Es ist gerade (und nur) das Anforderungsprofil, mit dem der Dienstherr eine Steuerung des Bewerberkreises - und gerade nicht nur des zu übernehmenden Tätigkeitsfeldes - vornehmen kann und darf, sofern er hierfür - Art. 33 Abs. 2 GG entsprechend - sachliche Gründe anführen kann (v. Roetteken, ZTR 2008, 522 Text zu Fn. 29; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 16.03.2015 - 1 B 1314/14 -, juris; OVG Bln-Bbg., Beschluss vom 17.06.2019 - OVG 4 S 21.19 - juris; zur Beschränkung des Bewerberfeldes auf "Landeskinder" NdsOVG, Beschluss vom 03.12.2018 - 5 ME 141/18 -, Juris Rn. 24; zur Beschränkung auf Proberichter aus "derselben" Gerichtsbarkeit OVG Bln-Bbg., Beschluss vom 17.06.2019 - OVG 4 S 21.19 -, Juris Rn. 9).

    Soweit die Beschwerde moniert, zum Zeitpunkt der Stellenausschreibung habe noch nicht festgestanden, dass sich mehr als zwei ernennungsreife Proberichter auf die beiden Stellen bewerben würden, verkennt sie, dass das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang (BA S. 10 oben) lediglich wortgleich die Formulierung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06 -, Juris Rn. 13) übernommen hat (die dort wegen der nachträglichen Beschränkung des Bewerberkreises zurecht so getroffen wurde), und es vorliegend auf die Prognose zum Zeitpunkt der Stellenausschreibung ankommt (vgl. auch OVG Bln-Bbg., Beschluss vom 17.06.2019 - 4 S 21.19 -, Juris Rn. 10: bewerben können).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2019 - 4 B 17.18

    Nichtzulassung von Beamten des mittleren Dienstes zum Auswahlverfahren in den

    Die öffentliche Verwaltung kann ferner im Rahmen der ihr zustehenden Personal- und Organisationshoheit den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt aufgrund sachlicher Erwägungen einengen; eine im Rahmen der Organisationsgrundentscheidung erfolgte Beschränkung des Bewerberkreises ist zulässig, solange sie sachgerechten Kriterien folgt und nicht zu einem willkürlichen Ausschluss Einzelner führt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99 - juris Rn. 6 und vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 - juris Rn. 11; Beschlüsse des Senats vom 28. März 2019 - OVG 4 S 11.19 - juris Rn. 5 und vom 17. Juni 2019 - OVG 4 S 21.19 - juris Rn. 8; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Dezember 2018 - 5 ME 141/18 - juris Rn. 24).
  • VG Mainz, 14.07.2020 - 5 K 1128/19

    (Kein) Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Festlegung des

    Es ist dem Dienstherrn grundsätzlich unbenommen, wenn er aus Gründen der Personalentwicklung und Personalförderung das Bewerberfeld in besonderer Weise bestimmt oder beschränkt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.6.2019 - OVG 4 S 21/19 -, juris, Rn. 9).
  • VG Cottbus, 11.10.2019 - 4 L 458/19

    Ausschluss eines Bewerber von dem Auswahlverfahren um einen Dienstposten, wenn

    Die öffentliche Verwaltung ist im Rahmen der ihr zustehenden Personal- und Organisationshoheit auch nicht gehindert, den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt aufgrund sachlicher Erwägungen einzuengen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99 - juris Rn. 6, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 - juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. März 2019 - OVG 4 S 11.19 - juris Rn. 5; Beschluss vom 17. Juni 2019 - OVG 4 S 21.19 - juris Rn. 8; Urteil vom 12. September 2019 - OVG 4 B 17.18 - Seite 10 UA).
  • VG Bayreuth, 25.01.2022 - B 5 E 22.7

    Zulassung zum Auswahlverfahren für Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst

    Engt die öffentliche Verwaltung im Rahmen der ihr zustehenden Personal- und Organisationshoheit den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt ein, ist diese im Rahmen einer Organisationsgrundentscheidung erfolgte Beschränkung des Bewerberkreises zulässig, solange sie sachgerechten Kriterien folgt und nicht zu einem willkürlichen Ausschluss Einzelner führt (vgl. BVerfG, B.v. 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99 - juris Rn. 6; B.v. 28.2.2007 - 2 BvR 2494/06 - juris Rn. 11; OVG BB, B.v. 28.3.2019 - OVG 4 S 11.19 - juris Rn. 5; B.v. 17.6.2019 - OVG 4 S 21.19 - juris Rn. 8; OVG NS, B.v. 3.12.2018 - 5 ME 141/18 - juris Rn. 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht