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   OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2017 - 4 B 8.16   

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https://dejure.org/2017,26734
OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2017 - 4 B 8.16 (https://dejure.org/2017,26734)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.07.2017 - 4 B 8.16 (https://dejure.org/2017,26734)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Juli 2017 - 4 B 8.16 (https://dejure.org/2017,26734)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Abzug des Festzuschusses von der Beihilfe für eine Zahnarztrechnung bei freiwillig gesetzlich Versicherten

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 130a VwGO, § 8 BhV BE, § 9 BhV BE, § 16 BhV BE, § 2 Abs 2 SGB 5, § 55 SGB 5, § 56 SGB 5
    Beihilfe; Zahnersatz; Zahnarztkosten; Material- und Laborkosten; Beihilfeberechtigter; freiwillig gesetzlich versichert; Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung; Abzug von beihilfefähigen Aufwendungen; Berechnungsmodus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 129 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Beihilfe | Zahnärztliche Behandlung | Abzug aufgrund eines Festzuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 10.03.2016 - 1 A 1161/14

    Berechnung der Beihilfe für Zahnersatz bei der Pflicht zur Anrechnung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2017 - 4 B 8.16
    Nach beiden Absätzen sind die jeweiligen Erstattungen von dritter Seite bzw. der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung "von den beihilfefähigen Aufwendungen" abzuziehen, wie in Abs. 1 Satz 1 ausdrücklich bestimmt ist (vgl. zur entsprechenden Regelungen in § 9 BBhV a.F.: VGH Kassel, Urteil vom 10. März 2016 - 1 A 1161/14 - juris Rn. 19 ff; Köhnen/Schröder, BBhV, Stand: Juli 2016, § 9 Ziffer 1; Schröder/Beckmann/Weber, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, Stand: November 2016, § 9 Rn. 8).
  • BVerwG, 26.03.2015 - 5 C 9.14

    Beihilfe; Beihilferecht; Beihilfefähigkeit; Beihilfeausschluss; Medizinprodukte;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2017 - 4 B 8.16
    Für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen maßgeblich, für die eine Beihilfe begehrt wird, soweit nicht eine später ergangene Regelung Rückwirkung für vergangene Zeiträume entfaltet (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2015 - 5 C 9.14 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 02.04.2014 - 5 C 40.12

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Hilfsmittel; Hörgerät; Beihilfeausschluss;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2017 - 4 B 8.16
    Denn die Fürsorgepflicht fordert nicht, dass durch Beihilfen und Versicherungsleistungen die Aufwendungen in Krankheitsfällen vollständig gedeckt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2005 - 2 C 35.04 - juris Rn. 31; vom 2. April 2014 - 5 C 40.12 - juris Rn. 19).
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 19/08 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch für im EG-Ausland beschafften

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2017 - 4 B 8.16
    Dabei muss die Frage, ob es sich bei einem Anspruch eines in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten auf befundbezogene Festzuschüsse nach § 55 SGB V um eine Geldleistung handelt oder um eine Sach- und Dienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB V (vgl. zum Streitstand: BSG, Urteil vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 19/08 - R - juris Rn. 10), nicht entschieden werden.
  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 18.88

    Berechnung - Beihilfefähige Aufwendungen - Freiwillige Weiterversicherung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2017 - 4 B 8.16
    Mit dieser Regelung wird der Dienstherr von der Gewährung von Beihilfen im Krankheitsfall dadurch entlastet, dass er Personen, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, auf die Leistungen aus einer anderen öffentlichen Kasse verweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1988 - 2 C 18.88 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2017 - 4 B 8.16
    Denn die Fürsorgepflicht fordert nicht, dass durch Beihilfen und Versicherungsleistungen die Aufwendungen in Krankheitsfällen vollständig gedeckt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2005 - 2 C 35.04 - juris Rn. 31; vom 2. April 2014 - 5 C 40.12 - juris Rn. 19).
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