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   OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 4 B 23.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,25163
OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 4 B 23.13 (https://dejure.org/2015,25163)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.09.2015 - 4 B 23.13 (https://dejure.org/2015,25163)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. September 2015 - 4 B 23.13 (https://dejure.org/2015,25163)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Anerkennung von Erfahrungszeiten für die Ausbildung und Tätigkeit als Flugbegleiter sowie die Tätigkeit als Fluggastabfertiger für Richter

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1b Abs 1 Nr 1 BesG BE, § 38 Abs 2 BBesG BE, § 38a Abs 1 Nr 3 Alt 2 BBesG BE, § 9 Nr 4 DRiG
    Besoldung; Richter; Stufe des Grundgehalts; Erfahrungszeiten; für den Erwerb der notwendigen sozialen Kompetenz förderliche Tätigkeiten; Tätigkeit als Flugbegleiter und Fluggastabfertiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Tätigkeit als Flugbegleiter ist keine besoldungsrechtliche Erfahrungszeit eines Richters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vom Flugbegleiter zum Richter

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Klage eines Richters und seine Tätigkeit als Flugbegleiter und Fluggastabfertiger

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tätigkeit als Flugbegleiter ist keine besoldungsrechtliche Erfahrungszeit eines Richters

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Flugbegleiter qualifiziert nicht für Richterberuf

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Besoldungsrechtliche Relevanz der vor der Richtertätigkeit ausgeübten Tätigkeit als Flugbegleiter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tätigkeit als Flugbegleiter ist keine besoldungsrechtliche Erfahrungszeit eines Richters - Für Anerkennung als Erfahrungszeiten muss Tätigkeit für soziale Kompetenz förderlich sein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.03.2002 - 2 C 4.01

    Ruhegehaltfähige Vordienstzeit; Berücksichtigung als -; Förderlichkeit der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 4 B 23.13
    Eine Tätigkeit ist "förderlich", wenn sie für die Dienstausübung nützlich ist, also wenn diese entweder erst aufgrund der früher gewonnenen Fähigkeiten und Erfahrungen ermöglicht oder wenn sie jedenfalls erleichtert und verbessert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2002 - 2 C 4.01 -, juris Rn. 13).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 4 B 23.13
    Der Erfassung des objektivierten Willens des Gesetzgebers dienen die anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung aus dem Wortlaut der Norm, der Systematik, ihrem Sinn und Zweck sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte, die sich gegenseitig ergänzen und unter denen keine einen unbedingten Vorrang vor einer anderen hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a. -, juris Rn. 68).
  • VG Berlin, 25.01.2017 - 26 K 222.14

    Berücksichtigung von Vortätigkeiten eines Richter als Erfahrungszeiten bei der

    Das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 17. September 2015 (- OVG 4 B 23.13 -) bestätige seine Auffassung.

    Der Erfassung des objektivierten Willens des Gesetzgebers dienen die anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung aus dem Wortlaut der Norm, der Systematik, ihrem Sinn und Zweck sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte, die sich gegenseitig ergänzen und unter denen keine einen unbedingten Vorrang vor einer anderen hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u. a. -, juris Rn. 68; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. September 2015 - OVG 4 B 23.13 -, juris).

    Das OVG Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil vom 17. September 2015 (- OVG 4 B 23.13 -, juris Rn. 35) festgestellt, soweit in den Gesetzesmaterialien von einer "relativ großzügigen Anerkennung von ?Vor-Erfahrungszeiten', auch für nicht-juristische Tätigkeitsfelder" (a. a. O., S. 40), die Rede sei, beziehe sich dies, wie der Kontext verdeutliche, auf die Regelung als solche, deren Großzügigkeit sich darin manifestiere, dass überhaupt eine Anerkennung von nicht-(klassisch-)juristischen Tätigkeitszeiten, abgesehen von dem Nachteilsausgleich der Nummern 4 und 5 sowie der Kinderbetreuung und tatsächlichen Pflege naher Angehöriger der Nummern 6 und 7, erfolge.

  • VG Berlin, 16.09.2016 - 7 K 156.10

    Höhere Besoldung aufgrund einer Diskriminierung wegen des Lebensalters

    Denn es kann entgegen der Auffassung des Klägers nicht nur eine die Fachkenntnisse verbessernde Tätigkeit berücksichtigt werden, sondern auch eine solche, die die für einen Richter nach § 9 Nr. 4 DRiG ausdrücklich geforderte soziale Kompetenz stärken kann (vgl. zu dem insoweit entsprechenden Fall der Berücksichtigung vergleichbarer Zeiten bei der Ersteinstufung der Neurichter gemäß § 38a Abs. 1 BBesG Bln: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. September 2015 - OVG 4 B 23.13 -, juris, Rn. 28).
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