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   OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 12 N 77.16   

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https://dejure.org/2017,40088
OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 12 N 77.16 (https://dejure.org/2017,40088)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.10.2017 - 12 N 77.16 (https://dejure.org/2017,40088)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2017 - 12 N 77.16 (https://dejure.org/2017,40088)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 21 EGRL 36/2005, Art 46 EGRL 36/2005
    Vereinbarkeit des ArchBKG BE 2006 § 4 Abs 1 mit höherrangigem Recht; Sicherheitsaspekte erfordern praktische Erfahrung; Bestimmtheit des ArchBKG BE 2006 § 4 Abs 1

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 21 EGRL 36/2005, Art 46 EGRL 36/2005, § 4 ArchBKG BE, § 86 Abs 1 VwGO, § 108 VwGO, Anlage 10.1 zu § 34 HOAI 2013
    Eintragung in Architektenliste; freischaffender Architekt; praktische Tätigkeit; Leistungsphasen 1 bis 5

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintragung in die Architektenliste setzt Planungserfahrung voraus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eintragung in die Architektenliste setzt Planungserfahrung voraus! (IBR 2018, 87)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2016 - 12 N 67.15

    Beiträge zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Berücksichtigung berufsfremder

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 12 N 77.16
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ist es erforderlich, dass eine bisher weder höchstrichterlich noch obergerichtlich beantwortete konkrete und zugleich entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage aufgeworfen und erläutert wird, warum sie im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung der fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (st. Rspr. des Senats, vgl. u.a. Beschluss vom 25. August 2016 - OVG 12 N 67.15 - BA S. 4).
  • BVerwG, 31.07.2014 - 2 B 20.14

    Polygraphietest; Kontrollfragenverfahren; Ungeeignetheit des Beweismittels;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 12 N 77.16
    Derjenige Verfahrensbeteiligte, der einen Verstoß gegen die dem Gericht obliegende Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) geltend macht, obwohl er - wie hier der Kläger durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person sachkundig vertreten - in der mündlichen Verhandlung keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat, muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substantiiert darlegen, weshalb sich dem Tatsachengericht aus seiner maßgeblichen materiell-rechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen; denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um etwaige Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, auszugleichen (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Beschluss vom 31. Juli 2014 - BVerwG 2 B 20.14 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VG Berlin, 15.04.2014 - 22 K 39.14

    Eintragung in die Architektenliste der Architektenkammer Berlins

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 12 N 77.16
    Der Gesetzgeber des Ersten Gesetzes zur Änderung des ABKG vom 3. Juli 2009 (GVBl. S. 301) hat zur Begründung der seinerzeitigen Erhöhung der Anforderungen an die notwendige praktische Tätigkeit auf die "in der Berufsausübung gestiegenen und zunehmend fortschreitenden Anforderungen (z. B. als Folge der Reduktion bauordnungsrechtlicher Genehmigungen)" sowie den Umstand hingewiesen, dass diesen nicht allein durch die Ausbildung an den Hochschulen in ausreichendem Maße Rechnung getragen werden kann (Drs. 16/2359 S. 16 f.; vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 15. April 2014 - VG 22 K 39.14 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 9.10

    Feststellungsantrag; Klageziel; Rechtsschutzziel; Handwerker; Eintragungspflicht;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 12 N 77.16
    Dies setzt eine kompetenzmäßig erlassene Norm voraus, die durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (BVerwG, Urteil vom 31. August 2011 - BVerwG 8 C 9.10 - BVerwGE 140, 276, juris Rn. 32 m.w.N. zur Rspr. des BVerfG).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 8 C 50.12

    Feststellungsantrag; Rechtsschutzziel; Maler- und Lackiererhandwerk;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 12 N 77.16
    Ausreichend ist, wenn die Normadressaten die Rechtslage anhand objektiver Kriterien erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - BVerwG 8 C 50.12 - BVerwGE 149, 265, juris Rn. 35 m.w.N. zur Rspr. auch des BVerfG).
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