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   OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 1 S 86.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,43443
OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 1 S 86.16 (https://dejure.org/2016,43443)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.11.2016 - 1 S 86.16 (https://dejure.org/2016,43443)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. November 2016 - 1 S 86.16 (https://dejure.org/2016,43443)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 Abs 2 S 3 StVG, § 4 Abs 5 S 1 StVG, § 4 Abs 5 S 7 StVG, § 4 Abs 6 S 4 StVG
    Fahrerlaubnisentziehung; Fahreignungs-Bewertungssystem; Berechnung des Punktestands; Tattagprinzip

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 4 Abs 2 S 3 StVG, § 4 Abs 5 S 1 StVG, § 4 Abs 5 S 7 StVG, § 4 Abs 6 S 4 StVG
    Fahrerlaubnisentziehung; Fahreignungs-Bewertungssystem; Berechnung des Punktestands; Tattagprinzip; Verringerung des Punktestands; Tilgung; Kenntnis der Fahrerlaubnisbehörde; Abkehr von der Warn- und Erziehungsfunktion; Verfassungsgemäßheit; keine unzulässige Rückwirkung

  • verkehrslexikon.de

    Umrechnung des Punktestandes und Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2017, 103
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 1 S 86.16
    Mit den zitierten Rechtsänderungen in § 4 Abs. 5Satz 5 und Abs. 6Satz 4 StVG (n.F.) wollte der Gesetzgeber nunmehr eindeutig klarstellen, dass die Rechtsprechung zum Tattagprinzip (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 25. September 2008 - 3 C 21.07 - BVerwGE 132, 57 ff., juris Rn. 9, und - 3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48 ff., juris Rn. 13) in Bezug auf das Ergreifen von Maßnahmen nach § 4 Abs. 5 StVG und hinsichtlich der Reduzierung der Punktzahl nach Absatz 6 der Vorschrift im hier interessierenden Zusammenhang nicht mehr angewendet werden soll.

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 25. September 2008 (Az. 3 C 3/07) hierzu am Rande Ausführungen getätigt, um das Tattagsprinzip zu begründen.

    Spätere Verringerungen des Punktestands auf Grund von Tilgungen bleiben gemäß § 4 Abs. 5 Satz 7 StVG unberücksichtigt, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits zu § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG a.F. mit Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 3.07 - (BVerwGE 132, 48, juris Rn. 5; Fortführung durch VGH Mannheim, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 10 S 2053/10 - juris) entschieden hatte.

    Diese Entscheidung erging ausdrücklich in Weiterentwicklung der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 25. September 2008 - 3 C 3.07 - aufgestellten Grundsätze zum Tattagsprinzip.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 10 S 2053/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - unwiderlegliche Vermutung der Fahrungeeignetheit -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 1 S 86.16
    Spätere Verringerungen des Punktestands auf Grund von Tilgungen bleiben gemäß § 4 Abs. 5 Satz 7 StVG unberücksichtigt, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits zu § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG a.F. mit Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 3.07 - (BVerwGE 132, 48, juris Rn. 5; Fortführung durch VGH Mannheim, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 10 S 2053/10 - juris) entschieden hatte.

    Dieser Grundsatz ist vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 7. Dezember 2010 (Az. 10 S 2053/10) für das Erreichen von 18 Punkten unter dem bisherigen System und damit für die Schwelle zur Entziehung der Fahrerlaubnis bestätigt worden.

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 21.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Tattag; Rechtskraft;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 1 S 86.16
    Mit den zitierten Rechtsänderungen in § 4 Abs. 5Satz 5 und Abs. 6Satz 4 StVG (n.F.) wollte der Gesetzgeber nunmehr eindeutig klarstellen, dass die Rechtsprechung zum Tattagprinzip (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 25. September 2008 - 3 C 21.07 - BVerwGE 132, 57 ff., juris Rn. 9, und - 3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48 ff., juris Rn. 13) in Bezug auf das Ergreifen von Maßnahmen nach § 4 Abs. 5 StVG und hinsichtlich der Reduzierung der Punktzahl nach Absatz 6 der Vorschrift im hier interessierenden Zusammenhang nicht mehr angewendet werden soll.
  • VGH Bayern, 11.08.2015 - 11 BV 15.909

    Eine Punktereduzierung nach § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG tritt nur ein, wenn der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 1 S 86.16
    Die Frage, ob eine solche Reduzierung eintrete, wenn zum Zeitpunkt des Ergreifens einer Maßnahme des Stufenkatalogs nach § 4 Abs. 5 Satz 1 StVG noch ein weiterer Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen sei, der zu einer Einstufung in eine höhere Stufe führen würde, der Fahrerlaubnisbehörde aber noch nicht bekannt sei, sei grundsätzlich klärungsbedürftig, wie die Zulassung der Revision im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München vom 11. August 2015 - 11 BV 15.909 - (juris) zeige.
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 1 S 86.16
    "... nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts begegnet die Anordnung der Rückwirkung einer Rechtsnorm dann keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn sie durch zwingende Gründe des gemeinen Wohls gefordert ist, wenn die rückwirkende Norm eine unklare Rechtslage bereinigt, wenn die betroffene Rechtsstellung einen Vertrauensschutz nicht genießt oder wenn ein Vertrauen auf ihren Fortbestand nicht begründet war (vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1977 - 2 BvR 499/74 u.a. - BVerfGE 45, 142 ff. , juris Rn. 83 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.01.2017 - 3 C 21.15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von acht Punkten

    Diese unechte Rückwirkung (so in Bezug auf § 4 StVG n.F. in vergleichbaren Fällen auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. November 2016 - OVG 1 S 86.16 - ZfS 2017, 55 ; OVG Bautzen, Beschluss vom 7. Juli 2015 - 3 B 118/15 - SächsVBl. 2015, 255 Rn. 15; Stieber, in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl. 2016, § 4 StVG Rn. 86) ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt.
  • VG Karlsruhe, 15.03.2017 - 3 K 217/17

    Fahrerlaubnisbehörde; Punktereduzierung; Kenntnis von weiteren Verkehrsverstößen

    Dies wird auch in verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen - ohne weitere Begründung - angenommen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.05.2016, a.a.O. Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.11.2016 - OVG 1 S 86.16 -, juris Rn. 17; VG München, Beschluss vom 09.05.2016 - M 26 S 16.1641 -, juris).
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