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   OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2022 - 3 M 22.21   

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OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2022 - 3 M 22.21 (https://dejure.org/2022,666)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.01.2022 - 3 M 22.21 (https://dejure.org/2022,666)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Januar 2022 - 3 M 22.21 (https://dejure.org/2022,666)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - 3 L 67.17

    Notwendigkeit vorheriger persönlicher Vorsprache bei einer Entscheidung über die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2022 - 3 M 22.21
    Auch wenn er in § 29 Abs. 2 Satz 3 AufenthG den Begriff "Antrag" verwendet, ist sowohl vom Sinn und Zweck der Regelung als auch im Hinblick auf ihren systematischen Zusammenhang letztlich (nur) eine fristwahrende Anzeige gemeint, die eine Antragstellung durch den nachzugswilligen Familienangehörigen im Sinne von §§ 71 Abs. 2, 81 Abs. 1 AufenthG einschließlich seiner im Hinblick auf die Identitätsklärung grundsätzlich erforderlichen Vorsprache bei der zuständigen Auslandsvertretung (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 5. März 2019 - OVG 3 L 67.17 - juris Rn. 5 und vom 27. Juli 2017 - OVG 3 M 92.17 - juris Rn. 6) nicht ersetzt.

    Daran ändert auch der Hinweis auf Wartezeiten und übliche Verfahrensweisen der Botschaft in Beirut nichts (vgl. zu den dortigen Wartezeiten z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 5. März 2019 - OVG 3 L 67.17 - juris Rn. 5 und vom 2. Januar 2017 - OVG 3 M 122.16 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98

    Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2022 - 3 M 22.21
    Es genügt vielmehr eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die jedenfalls dann gegeben ist, wenn der Ausgang des Verfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 1999 - 6 B 121.98 - juris Rn. 8; VGH Mannheim, Beschluss vom 21. November 2006 - 11 S 1918/06 - juris Rn. 7; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2020, § 166 Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.01.2017 - 3 M 122.16

    Rechtsfolge des Ablaufs der in § 75 S 2 VwGO bestimmten Frist; Überlastung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2022 - 3 M 22.21
    Daran ändert auch der Hinweis auf Wartezeiten und übliche Verfahrensweisen der Botschaft in Beirut nichts (vgl. zu den dortigen Wartezeiten z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 5. März 2019 - OVG 3 L 67.17 - juris Rn. 5 und vom 2. Januar 2017 - OVG 3 M 122.16 - juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 3 M 92.17

    Prozesskostenhilfe für eine Untätigkeitsklage; Überlastung der Behörde

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2022 - 3 M 22.21
    Auch wenn er in § 29 Abs. 2 Satz 3 AufenthG den Begriff "Antrag" verwendet, ist sowohl vom Sinn und Zweck der Regelung als auch im Hinblick auf ihren systematischen Zusammenhang letztlich (nur) eine fristwahrende Anzeige gemeint, die eine Antragstellung durch den nachzugswilligen Familienangehörigen im Sinne von §§ 71 Abs. 2, 81 Abs. 1 AufenthG einschließlich seiner im Hinblick auf die Identitätsklärung grundsätzlich erforderlichen Vorsprache bei der zuständigen Auslandsvertretung (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 5. März 2019 - OVG 3 L 67.17 - juris Rn. 5 und vom 27. Juli 2017 - OVG 3 M 92.17 - juris Rn. 6) nicht ersetzt.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 11 S 1918/06

    Zuständigkeit für Entscheidung über Beschwerde gegen die Versagung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2022 - 3 M 22.21
    Es genügt vielmehr eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die jedenfalls dann gegeben ist, wenn der Ausgang des Verfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 1999 - 6 B 121.98 - juris Rn. 8; VGH Mannheim, Beschluss vom 21. November 2006 - 11 S 1918/06 - juris Rn. 7; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2020, § 166 Rn. 8).
  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2022 - 3 M 22.21
    Prozesskostenhilfe darf demgegenüber verweigert werden, wenn die Erfolgschance lediglich eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 1813/18 - juris Rn. 27; Beschluss vom 11. August 2020 - 2 BvR 437/20 - juris Rn. 4).
  • BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 437/20

    Strafvollzug (Eilantrag eines Strafgefangenen auf Fortschreibung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2022 - 3 M 22.21
    Prozesskostenhilfe darf demgegenüber verweigert werden, wenn die Erfolgschance lediglich eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 1813/18 - juris Rn. 27; Beschluss vom 11. August 2020 - 2 BvR 437/20 - juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 3 S 87.21

    Visum - Familiennachzug - außergewöhnliche Härte - Krankheit - geschwisterliche

    Abgesehen davon, dass sie nicht den Erklärungsgehalt eines für die Erteilung eines Visums erforderlichen Antrags hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2022 - OVG 3 M 22/21 - juris Rn. 7 ff.; Beschluss vom 19. Januar 2022 - OVG 3 M 185/20 - juris; Beschluss vom 9. Dezember 2021 - OVG 3 M 53/21 - juris Rn. 9), wurde sie hier erst am 27. Juli 2019 und damit nach Volljährigkeit der Antragstellerin erstellt.
  • VG Berlin, 07.09.2022 - 35 K 397.20

    Nachzug zum einem als Flüchtling anerkannten Ehegatten: Erfordernis eines

    Aus dem Sinn und Zweck des privilegierten Nachzugs zu Flüchtlingen und im Hinblick auf den systematischen Zusammenhang des § 29 Abs. 2 Satz 3 AufenthG, ergibt sich, dass zwischen der fristwahrenden Anzeige und dem bei der Auslandsvertretung zu stellenden Antrag auf Visumserteilung regelmäßig ein - von den Umständen des Einzelfalles abhängiger - zeitlicher Zusammenhang bestehen muss (Anschluss an: OVG Berlin-Brandenburg,18. Januar 2022, OVG 3 M 22/21, juris Rn. 13).(Rn.28).

    Zu dem erforderlichen zeitlichen Zusammenhang hat das OVG Berlin-Brandenburg in seiner Entscheidung vom 18. Januar 2022 - OVG 3 M 22/21 - ausgeführt (vgl. juris, Rn. 7ff.):.

    Mithin ergibt sich unmittelbar aus dem Sinn und Zweck des privilegierten Nachzugs zu Flüchtlingen und im Hinblick auf den systematischen Zusammenhang des § 29 Abs. 2 Satz 3 AufenthG, dass zwischen der fristwahrenden Anzeige und dem bei der Auslandsvertretung zu stellenden Antrag auf Visumserteilung regelmäßig ein - von den Umständen des Einzelfalles abhängiger - zeitlicher Zusammenhang bestehen muss (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2022 - OVG 3 M 22/21 -, juris Rn. 13).

    Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass von seit mehreren Jahren im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen Integrationsbemühungen erwartet werden dürfen, die die Beklagte in ihr Ermessen nach § 29 Abs. 2 Satz 1 AufenthG einstellt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2022, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - 3 M 185.20

    Visum; Familiennachzug; Antrag; Antragstellung; fristwahrende Anzeige;

    Dies ergibt sich sowohl aus dem Zweck der Regelung als auch aus dem systematischen Zusammenhang (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2022 - OVG 3 M 22/21 - juris).
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