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   OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 10 N 4.21   

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OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 10 N 4.21 (https://dejure.org/2022,15439)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.05.2022 - 10 N 4.21 (https://dejure.org/2022,15439)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Mai 2022 - 10 N 4.21 (https://dejure.org/2022,15439)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO, § 24 Abs 1 S 1 BauGB, § 25 Abs 1 S 1 Nr 2 BauGB
    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Richtigkeitszweifel; besondere Schwierigkeiten; Verfahrensfehler; Aufklärungsrüge; Gehörsrüge; Zurückweisung; Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechts im Vorfeld städtebaulicher; Entwicklungsmaßnahmen; Voraussetzungen für den ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § ... 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO, § 24 Abs 1 S 1 BauGB, § 25 Abs 1 S 1 Nr 2 BauGB, § 165 BauGB, VO über ein Vorkaufsrecht des Landes Berlin an Grundstücken innerhalb des Gebietes der vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich Blankenburger Pflasterweg /Heinersdorfer Straße sowie daran anschließender Flächen der Ortsteile Blankenburg, Heinersdorf und Französisch Buchholz im Bezirk Pankow vom 27. Juni 2017 (GVBl. S. 351)
    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Richtigkeitszweifel; besondere Schwierigkeiten; Verfahrensfehler; Aufklärungsrüge; Gehörsrüge; Zurückweisung; Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechts im Vorfeld städtebaulicher; Entwicklungsmaßnahmen; Voraussetzungen für den ...

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 227/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 10 N 4.21
    Dagegen spricht bereits, dass die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG zwar den Erhalt der Substanz des Eigentums schützt, jedoch kein Recht umfasst, dieses in jeder möglichen Form zu nutzen und daher keinen Anspruch gerade auf Einräumung derjenigen Nutzungsmöglichkeit verleiht, die dem Eigentümer den größtmöglichen Vorteil verspricht (BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 1 BvR 227/91 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 30.09.2020 - 4 B 45.19

    Anforderungen an den Erlass einer Vorkaufssatzung zur Sicherung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 10 N 4.21
    Nur wenn hiervon nach Maßgabe der konkreten Umstände - etwa im Hinblick auf die räumliche Ausdehnung der Satzung und auf ein Sicherungsbedürfnis wegen gegebenenfalls abweichender Entwicklungen - auszugehen ist, kann die Gemeinde sich der Vorkaufssatzung bedienen (BVerwG, Beschluss vom 30. September 2020 - BVerwG 4 B 45.19 -, juris Rn. 4 f. ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2019 - 10 N 67.16

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; durch eigene Aufwendungen des Eigentümers

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 10 N 4.21
    Ferner ist regelmäßig zu erläutern, worin die besondere Schwierigkeit besteht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2019 - OVG 10 N 67.16 -, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.03.2001 - 6 B 6.01

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 10 N 4.21
    Dabei verletzt das Gericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht durch einen in der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2001 - BVerwG 6 B 6/01 -, juris Rn. 14) bzw.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2017 - 10 N 57.17

    Baurechtliche Ordnungsverfügung auf vollständige Beseitigung eines illegalen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 10 N 4.21
    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichnete Ermittlung auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätte aufdrängen müssen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Oktober 2017 - OVG 10 N 57.17 -, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 5 N 23.17

    Aufwändige Sachverhaltsermittlung und Zeugenvernehmung bei widerstreitenden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 10 N 4.21
    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung des vorliegenden Tatsachenmaterials bzw. der Beweisaufnahme oder das Ziehen anderer Schlussfolgerungen rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. November 2020 - OVG 10 N 53.17 -, EA S. 7; Beschluss vom 3. September 2019 - OVG 5 N 23.17 -, juris Rn. 11, jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2019 - 10 N 74.18

    Beweislast für die zulässige Errichtung eines vorhandenen Gebäudes

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 10 N 4.21
    Ist die Entscheidung der Vorinstanz selbständig tragend auf mehrere Gründe gestützt, müssen die Darlegungsanforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aber hinsichtlich jedes einzelnen tragenden Entscheidungsgrundes erfüllt sein (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2019 - OVG 10 N 74.18 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 10 N 4.21
    Erblickt der Antragsteller die Schwierigkeiten des Falles hingegen darin, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen ist oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet hat, so hat er diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darzustellen und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel zu machen (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2020 - 10 N 68.20

    Klage einer Dritten gegen eine Baugenehmigung; Abstandsflächen; Nutzungsänderung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 10 N 4.21
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2020 - OVG 10 N 68/20 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 57.87

    Entbehrlichkeit einer Vorabentscheidung - Antrag auf mündliche Verhandlung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 10 N 4.21
    im Nachgang eines Verzichts auf diese durch einen schriftsätzlich gestellten Beweisantrag beantragt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 1 C 57/87 -, juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2023 - 10 N 88.20

    Öffentliches Baurecht: Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Schaffung

    Dabei verletzt das Gericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht durch einen Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung - oder im Nachgang eines Verzichts auf diese schriftsätzlich - begehrt hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2022 - OVG 10 N 4/21 - juris Rn. 46 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2023 - 10 N 49.23

    Vorliegen von Instandhaltungsmaßnahmen i.S.d. § 61 Abs 3 BbgBO (verneint) -

    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt insbesondere keinen Schutz davor, dass ein Gericht aus Gründen des materiellen Rechts Parteivorbringen nicht weiter aufnimmt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2022 - OVG 10 N 4/21 -, juris Rn. 50).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2023 - 10 N 68.22

    Antrag auf Zulassung der Berufung - sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag -

    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt insbesondere keinen Schutz davor, dass ein Gericht aus Gründen des materiellen Rechts Parteivorbringen nicht weiter aufnimmt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2022 - OVG 10 N 4/21 - juris Rn. 50).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2023 - 10 N 17.21

    Baugenehmigung für Schulungs- und Fortbildungsstandort der Bundesbank am Wannsee

    Daraus ergibt sich, dass der einen Gehörsverstoß rügende Kläger darlegen muss, welches konkrete Vorbringen das Verwaltungsgericht seiner Auffassung nach unberücksichtigt gelassen hat und warum der übergangene Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts entscheidungserheblich gewesen sein soll, es also zu einem anderen, für den Kläger günstigeren Ergebnis gekommen wäre, wenn es diesen Vortrag berücksichtigt hätte (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2022 - OVG 10 N 4/21 - juris Rn. 50 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2023 - 10 N 61.20

    Klageart bei Streit um Eintritt einer Genehmigungsfiktion - Verhältnis von

    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt insbesondere keinen Schutz davor, dass ein Gericht aus Gründen des materiellen Rechts Parteivorbringen nicht weiter aufnimmt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2022 - OVG 10 N 4/21 -, juris Rn. 50).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - 10 N 38.20

    Öffentliches Baurecht: Klage gegen Nutzungsänderung von Garage in Fitnessraum

    Dabei verletzt das Gericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht in der mündlichen Verhandlung - bzw. im Nachgang eines Verzichts auf diese durch einen Schriftsatz - beantragt hat (Beschluss vom 18. Mai 2022 - OVG 10 N 4/21 - juris Rn. 46 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2023 - 10 N 75.22

    Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs - Rechtsanwaltskammer - (intendiertes)

    Erblickt der Antragsteller die Schwierigkeiten des Falles hingegen darin, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen ist oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet hat, so hat er diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darzustellen und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel zu machen (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 18. Mai 2022 - OVG 10 N 4.21 -, juris Rn. 42).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2023 - 10 N 86.21
    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt insbesondere keinen Schutz davor, dass ein Gericht aus Gründen des materiellen Rechts Parteivorbringen nicht weiter aufnimmt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2022 - OVG 10 N 4/21 - juris Rn. 50 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 14.07.2022 - 5 K 58/19
    Das Gericht ist seinerseits nicht verpflichtet, ohne solche Anhaltspunkte "ins Blaue hinein" eine weitere Sachverhaltsermittlung zu betreiben (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2022 - OVG 10 N 4/21 -, Rn. 17, juris).
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