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   OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012 - 3 A 4.12   

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https://dejure.org/2012,45470
OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012 - 3 A 4.12 (https://dejure.org/2012,45470)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.12.2012 - 3 A 4.12 (https://dejure.org/2012,45470)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 3 A 4.12 (https://dejure.org/2012,45470)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anhängigkeit einer Beschwerde bis zur erstmaligen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nach Art. 23 Abs. 1 des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren (ÜVerfBesG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhängigkeit einer Beschwerde bis zur erstmaligen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nach Art. 23 Abs. 1 des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren (ÜVerfBesG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012 - 3 A 4.12
    Mit dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer sollte dem Auftrag entsprochen werden, den der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 8. Juni 2006 - Nr. 75529/01 - (Kurztext in juris) der Bundesrepublik Deutschland erteilt hatte.

    Bis zur Umsetzung dieses Gesetzgebungsauftrages konnte eine Nichtvermögensschäden umfassende Entschädigung nur im Wege einer Individualbeschwerde durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erlangt werden (vgl. EGMR, Urteil vom 8. Juni 2006 a.a.O., juris Rn. 1, 2, 8).

  • EGMR, 29.09.2011 - 854/07

    Späth ./. Deutschland

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012 - 3 A 4.12
    Mit Urteil vom 29. September 2011 - Beschwerde Nr. 854/07 - entschied der Gerichtshof, dass Art. 6 Abs. 1 EMRK wegen überlanger Verfahrensdauer verletzt worden sei und die Bundesrepublik Deutschland dem Kläger die vor dem Gerichtshof entstandenen Kosten und Auslagen i.H.v. 270 EUR nebst Zinsen zuzüglich einer möglicherweise zu zahlenden Steuer zu erstatten habe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte OVG 3 A 4.12, die die Ausgangsverfahren betreffenden Gerichtsakten VG ... 25.93 / OVG ... 10.01 und VG ... 38.97 / OVG ... 2.01, die Gerichtsakten der vorläufigen Rechtsschutzverfahren VG ... 24.93 / OVG ... 27.93, VG ... 842.96 / OVG ... 3.97, VG ... 37.97 / OVG ... 55.97 sowie die von dem Bundesministerium der Justiz mit Schriftsätzen vom 6. und 12. September 2012 übersandten Schriftstücke aus dem Verfahren des EGMR zu der Beschwerde Nr. 854/07 Bezug genommen.

  • OVG Thüringen, 22.01.2014 - 2 SO 182/12

    Entschädigung für überlange Verfahrensdauer

    Die Beschwerde muss (noch) zulässig sein, insbesondere muss die Frist des Art. 35 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingehalten sein (vgl. Sächsisches LAG, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 1 Oa 2/12 - OLG Celle, Urteil vom 24. Oktober 2012 - 23 SchH 10/12 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. November 2012 - L 2 SF 436/12 EK - OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 4 EntV 3/12 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 3 A 4.12 - Sächsisches OVG, Urteil vom 15. Januar 2013 - 11 F 1/12 - jeweils Juris).
  • BVerwG, 23.04.2013 - 5 B 23.13

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bzgl. der Übergangsvorschrift der

    VG Berlin - 13.11.2000 - AZ: VG 4 A 25/93 u. VG 4 A 38.97 OVG Berlin-Brandenburg - 18.12.2012 - AZ: OVG 3 A 4.12.
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