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   OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - 3 M 185.20   

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OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - 3 M 185.20 (https://dejure.org/2022,740)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2022 - 3 M 185.20 (https://dejure.org/2022,740)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2022 - 3 M 185.20 (https://dejure.org/2022,740)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 1012
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 3 M 92.17

    Prozesskostenhilfe für eine Untätigkeitsklage; Überlastung der Behörde

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - 3 M 185.20
    Auch wenn er in § 29 Abs. 2 Satz 3 AufenthG den Begriff "Antrag" verwendet, ist sowohl vom Sinn und Zweck der Regelung als auch im Hinblick auf ihren systematischen Zusammenhang letztlich (nur) eine fristwahrende Anzeige gemeint, die eine Antragstellung durch den nachzugswilligen Familienangehörigen im Sinne von §§ 71 Abs. 2, 81 Abs. 1 AufenthG einschließlich seiner im Hinblick auf die Identitätsklärung grundsätzlich erforderlichen Vorsprache bei der zuständigen Auslandsvertretung (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 5. März 2019 - OVG 3 L 67.17 - juris Rn. 5 und vom 27. Juli 2017 - OVG 3 M 92.17 - juris Rn. 6) nicht ersetzt.
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - 3 M 185.20
    Der Kläger hat keinen Anspruch auf Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung des begehrten Visums gemäß §§ 6 Abs. 3, 29 Abs. 2, 32 AufenthG, denn er ist im Juli 2017 18 Jahre alt geworden und war damit bei einer - zu seinen Gunsten unterstellten formlosen - Beantragung des Visums im Mai 2019 entgegen § 29 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 AufenthG bereits volljährig (zur Maßgeblichkeit der Antragstellung beim Kindernachzug vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 2009 - 1 C 17/08 - juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. August 2020 - OVG 12 B 18.19 - juris Rn. 20 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2022 - 3 M 22.21

    Nachzug zum im Bundesgebiet lebenden Vater

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - 3 M 185.20
    Dies ergibt sich sowohl aus dem Zweck der Regelung als auch aus dem systematischen Zusammenhang (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2022 - OVG 3 M 22/21 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - 3 M 53.21

    Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung zum Kind; Lauf der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - 3 M 185.20
    Der Ausdruck der fristwahrenden Anzeige mit dem generierten QR-Code dient im Visumverfahren vor der Auslandsvertretung offensichtlich lediglich als Nachweis dafür, dass die Drei-Monats-Frist des § 29 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 AufenthG eingehalten worden ist (vgl. zu alledem auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Dezember 2021 - OVG 3 M 53/21 - juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 12 B 18.19

    Familiennachzug; Kindernachzug; Antragstellung; Vorsprachetermin;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - 3 M 185.20
    Der Kläger hat keinen Anspruch auf Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung des begehrten Visums gemäß §§ 6 Abs. 3, 29 Abs. 2, 32 AufenthG, denn er ist im Juli 2017 18 Jahre alt geworden und war damit bei einer - zu seinen Gunsten unterstellten formlosen - Beantragung des Visums im Mai 2019 entgegen § 29 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 AufenthG bereits volljährig (zur Maßgeblichkeit der Antragstellung beim Kindernachzug vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 2009 - 1 C 17/08 - juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. August 2020 - OVG 12 B 18.19 - juris Rn. 20 ff.).
  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - 3 M 185.20
    Prozesskostenhilfe darf demgegenüber verweigert werden, wenn die Erfolgschance lediglich eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. August 2020 - 2 BvR 437/20 - juris Rn. 4 und vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 1813/18 - juris Rn. 27).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - 3 L 67.17

    Notwendigkeit vorheriger persönlicher Vorsprache bei einer Entscheidung über die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - 3 M 185.20
    Auch wenn er in § 29 Abs. 2 Satz 3 AufenthG den Begriff "Antrag" verwendet, ist sowohl vom Sinn und Zweck der Regelung als auch im Hinblick auf ihren systematischen Zusammenhang letztlich (nur) eine fristwahrende Anzeige gemeint, die eine Antragstellung durch den nachzugswilligen Familienangehörigen im Sinne von §§ 71 Abs. 2, 81 Abs. 1 AufenthG einschließlich seiner im Hinblick auf die Identitätsklärung grundsätzlich erforderlichen Vorsprache bei der zuständigen Auslandsvertretung (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 5. März 2019 - OVG 3 L 67.17 - juris Rn. 5 und vom 27. Juli 2017 - OVG 3 M 92.17 - juris Rn. 6) nicht ersetzt.
  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - 3 M 185.20
    Eine außergewöhnliche Härte im Sinne dieser Vorschrift setzt grundsätzlich voraus, dass der schutzbedürftige Familienangehörige ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe dringend angewiesen ist, und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 15/12 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98

    Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - 3 M 185.20
    Es genügt vielmehr eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die jedenfalls dann gegeben ist, wenn der Ausgang des Verfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 1999 - 6 B 121/98 - juris Rn. 8; VGH Mannheim, Beschluss vom 21. November 2006 - 11 S 1918/06 - juris Rn. 7; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl., § 166 Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 11 S 1918/06

    Zuständigkeit für Entscheidung über Beschwerde gegen die Versagung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - 3 M 185.20
    Es genügt vielmehr eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die jedenfalls dann gegeben ist, wenn der Ausgang des Verfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 1999 - 6 B 121/98 - juris Rn. 8; VGH Mannheim, Beschluss vom 21. November 2006 - 11 S 1918/06 - juris Rn. 7; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl., § 166 Rn. 8).
  • BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 437/20

    Strafvollzug (Eilantrag eines Strafgefangenen auf Fortschreibung des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 3 S 87.21

    Visum - Familiennachzug - außergewöhnliche Härte - Krankheit - geschwisterliche

    Abgesehen davon, dass sie nicht den Erklärungsgehalt eines für die Erteilung eines Visums erforderlichen Antrags hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2022 - OVG 3 M 22/21 - juris Rn. 7 ff.; Beschluss vom 19. Januar 2022 - OVG 3 M 185/20 - juris; Beschluss vom 9. Dezember 2021 - OVG 3 M 53/21 - juris Rn. 9), wurde sie hier erst am 27. Juli 2019 und damit nach Volljährigkeit der Antragstellerin erstellt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.02.2023 - 3 B 9.21

    Kindernachzug zum Flüchtling; Minderjährigkeit; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Eine Zuordnung zu der zuständigen Auslandsvertretung wäre zudem mangels erforderlicher Angaben zum Aufenthaltsort der nachzugswilligen Familienangehörigen nicht möglich (vgl. bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 9. Dezember 2021 - 3 M 53/21 - juris Rn. 9 und vom 19. Januar 2022 - OVG 3 M 185/20 - juris Rn. 5 f.).
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