Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 12 B 26.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6733
OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 12 B 26.14 (https://dejure.org/2015,6733)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.03.2015 - 12 B 26.14 (https://dejure.org/2015,6733)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. März 2015 - 12 B 26.14 (https://dejure.org/2015,6733)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,6733) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 10 IFG, § 1 Abs 1 IFGGebV, Anl zu § 1 Abs 1 IFGGebV, § 10 Abs 1 Nr 2 VwKostG
    Informationsgewährung; Erhebung von Gebühren und Auslagen; Gebührenbemessung; Verbot abschreckender Wirkung; Informationsbegehren; Aufspaltung in mehrere gebührenpflichtige Einzelanträge; Festsetzung von Auslagentatbeständen und Auslagensätzen; Verordnung; gesetzliche ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 10 IFG, § 1 Abs 1 IFGGebV, Anl zu § 1 Abs 1 IFGGebV, § 10 Abs 1 Nr 2 VwKostG
    Informationsgewährung; Erhebung von Gebühren und Auslagen; Gebührenbemessung; Verbot abschreckender Wirkung; Informationsbegehren; Aufspaltung in mehrere gebührenpflichtige Einzelanträge; Festsetzung von Auslagentatbeständen und Auslagensätzen; Verordnung; gesetzliche ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß der Aufspaltung eines einheitlichen Informationsbegehrens in eine Vielzahl von Einzelanträgen gegen das Verbot einer prohibitiv wirkenden Gebührenbemessung

  • lda.brandenburg.de PDF

    Kosten

  • fragdenstaat.de

    Kosten

  • wmecklenburg.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IFGGebV § 1 Abs. 1; IFG § 10
    Verstoß der Aufspaltung eines einheitlichen Informationsbegehrens in eine Vielzahl von Einzelanträgen gegen das Verbot einer prohibitiv wirkenden Gebührenbemessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 581
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09

    Lkw-Maut; Mautschuldner; Bundesamt für Güterverkehr; Toll Collect GmbH;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 12 B 26.14
    Mit ihrer Argumentation greift die Beklagte allein das Äquivalenzprinzip als gebührenrechtliche Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auf, nach dem die Gebühr nicht in einem groben Missverhältnis zum Wert der öffentlichen Leistung stehen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1967 - IV C 179.65 - BVerwGE 26, 305, zitiert nach juris Rn. 20; Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 - BVerwGE 137, 325, juris Rn. 38 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - 12 B 14.13

    Informationsbegehren; Journalist; Presse; Bundeskanzleramt; Rote Armee Fraktion;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 12 B 26.14
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht hinsichtlich der streitigen Gebühren auf § 10 IFG i.V.m. § 1 Abs. 1 IFGGebV in der jeweils bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geltenden Fassung abgestellt, die zum Zeitpunkt der Bescheidung des Informationsbegehrens der Kläger noch galt (vgl. Urteil des Senats vom 6. November 2014 - OVG 12 B 14.13 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - 12 B 26.14
    Mit ihrer Argumentation greift die Beklagte allein das Äquivalenzprinzip als gebührenrechtliche Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auf, nach dem die Gebühr nicht in einem groben Missverhältnis zum Wert der öffentlichen Leistung stehen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1967 - IV C 179.65 - BVerwGE 26, 305, zitiert nach juris Rn. 20; Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 - BVerwGE 137, 325, juris Rn. 38 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2015 - 12 B 3.13

    Umweltinformationen; Informationsantrag vor Klageerhebung; Prozessvoraussetzung;

    Dass sich ein Anspruch auf Akteneinsicht auf mehrere Informationen bezieht, rechtfertigt danach nicht die Annahme, es handele sich um unterschiedliche, jeweils eigenständig zu bewertende Streitgegenstände (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 10. Juli 2014 - VG 2 K 232.13 - bestätigt durch Urteil des Senats vom 19. März 2015 - OVG 12 B 26.14 - juris Rn. 33 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2015 - 12 B 13.13

    Umweltinformationen; Informationsantrag vor Klageerhebung; Prozessvoraussetzung;

    Dass sich ein Anspruch auf Akteneinsicht auf mehrere Informationen bezieht, rechtfertigt danach nicht die Annahme, es handele sich um unterschiedliche, jeweils eigenständig zu bewertende Streitgegenstände (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 10. Juli 2014 - VG 2 K 232.13 - bestätigt durch Urteil des Senats vom 19. März 2015 - OVG 12 B 26.14 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • VG Berlin, 23.07.2015 - 2 K 175.13

    Behandlung mehrerer Informationsgesuche

    Wenn ein Informationsantrag zu einem einheitlichen Lebenssachverhalt gestellt wird, liegt auch gebührenrechtlich ein einheitliches Informationsbegehren vor, das nicht in mehrere jeweils für sich genommen gebührenpflichtige Amtshandlungen aufgespalten werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2015 - OVG 12 B 26.14 -, juris Rdnr. 34 ff.; Revision anhängig zu BVerwG 7 C 6.15).

    In einem derartigen Fall ist bei einer (teilweisen) Informationsgewährung von mehreren individuell zurechenbaren Leistungen der öffentlichen Hand und damit auch mehreren gebührenpflichtigen Amtshandlungen auszugehen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2015 - OVG 12 B 26.14 -, juris Rdnr. 34 ff.).

  • VG Karlsruhe, 25.06.2020 - 6 K 2060/20

    Zugang zu Informationen in Baden-Württemberg; Festsetzung einer prohibitiven

    - Urt. v. 19.03.2015 - OVG 12 B 26.14 - Urt. v. 14.09.2017 - OVG 12 B 11.16 - VG Berlin, Urt. v. 29.03.2019 - 2 K 95.17 -, jew. Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 10 S 2102/20

    Gebührenerhebung für informationsfreiheitsrechtliche Leistung

    Gleiches gilt, soweit die Beschwerde das Verbot abweichend dahingehend verstanden wissen will, dass eine nach der genannten Bestimmung verbotene abschreckende Wirkung nicht vorliege, solange die antragstellende Person durch die Gebühr weder "in unzumutbarer Weise belastet" werde noch die Gebühr in einem "groben Missverhältnis zu dem Wert der mit ihr abgegoltenen Leistung der öffentlichen Hand stehe" (kritisch hierzu auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.03.2015 - 12 B 26.14 - juris Rn. 34).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht