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   OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2017 - 4 L 2.17   

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https://dejure.org/2017,18082
OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2017 - 4 L 2.17 (https://dejure.org/2017,18082)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.05.2017 - 4 L 2.17 (https://dejure.org/2017,18082)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Mai 2017 - 4 L 2.17 (https://dejure.org/2017,18082)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 33 Abs 2 GG, § 52 Abs 6 S 1 Nr 2 GKG
    Streitwert; Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Begründung eines Beamtenverhältnisses; Bescheidungsbegehren

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 33 Abs 2 GG, § 52 Abs 6 S 1 Nr 2 GKG
    Streitwert; Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Begründung eines Beamtenverhältnisses; Bescheidungsbegehren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2006 - 6 E 1530/05
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2017 - 4 L 2.17
    Die nunmehr vertretene Auffassung steht mit der Empfehlung in Nr. 10.1 des Streitwertkatalogs (a.a.O.) im Einklang, die ebenso wenig wie § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 GKG danach unterscheidet, ob der Gegenstand einer die Begründung eines Beamtenverhältnisses betreffenden Klage eine Verpflichtung zur Verbeamtung oder nur eine Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts ist (vgl. zu § 13 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b GKG a.F. bzw. § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 a.F. GKG OVG Münster, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 6 E 1530/05 -, juris Rn. 1 f. m.w.N.; ebenso - allerdings ohne nähere Begründung - BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 -, juris Rn. 30).
  • BVerfG, 27.05.2013 - 2 BvR 462/13

    Anforderungen des Art 33 Abs 2 GG an Auswahlentscheidung bei Besetzung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2017 - 4 L 2.17
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass einem Beamtenbewerber grundsätzlich kein Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis zusteht, sondern nur das Recht auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung um ein öffentliches Amt (vgl. mit Blick auf Art. 33 Abs. 2 GG BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 2013 - 2 BvR 462/13 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2017 - 4 L 2.17
    Die nunmehr vertretene Auffassung steht mit der Empfehlung in Nr. 10.1 des Streitwertkatalogs (a.a.O.) im Einklang, die ebenso wenig wie § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 GKG danach unterscheidet, ob der Gegenstand einer die Begründung eines Beamtenverhältnisses betreffenden Klage eine Verpflichtung zur Verbeamtung oder nur eine Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts ist (vgl. zu § 13 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b GKG a.F. bzw. § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 a.F. GKG OVG Münster, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 6 E 1530/05 -, juris Rn. 1 f. m.w.N.; ebenso - allerdings ohne nähere Begründung - BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 -, juris Rn. 30).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2020 - 4 N 14.20

    Beförderung; Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht; Erfordernis der

    Nach der Senatsrechtsprechung wird der Streitwert, der nach Maßgabe des § 52 Abs. 6 GKG beziffert wird, nicht wegen einer im Raum stehenden Neubescheidung halbiert (Beschlüsse vom 19. Mai 2017 - OVG 4 L 2.17 und vom 10. Januar 2018 - OVG 4 L 32.17 - jeweils bei juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2018 - 4 L 32.17

    Streitwert; Neubescheidung eines Beförderungsbegehrens; Oberstudienrat

    Er knüpft damit an seinen Beschluss vom 19. Mai 2017 (- OVG 4 L 2.17 - juris) zur Streitwertbemessung bei Klagebegehren auf Neubescheidung eines Antrages auf Begründung eines Beamtenverhältnisses an, dessen Erwägungen auch für die hiesige Fallkonstellation Geltung beanspruchen.
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