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   OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2006 - 11 S 35.06   

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https://dejure.org/2006,28142
OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2006 - 11 S 35.06 (https://dejure.org/2006,28142)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.07.2006 - 11 S 35.06 (https://dejure.org/2006,28142)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 11 S 35.06 (https://dejure.org/2006,28142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins im Wege des einstweiligen Rechtschutzes; Vorwegnahme der Hauptsache durch die Verpflichtung zur Erteilung eines Jagdscheines; Anforderungen an die Rechtfertigung der Vorwegnahme der Hauptsache

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; GmbHG § ... 82; ; BJagdG § 15 Abs. 7; ; BJagdG § 17 Abs. 1 Satz 2; ; BJagdG § 17 Abs. 4 Nr. 1; ; BJagdG § 17 Abs. 5; ; BJagdG § 17 Abs. 5 Satz 1; ; WaffG § 5; ; WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 1; ; WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 1 a; ; WaffG § 5 Abs. 4; ; WaffG § 30 Abs. 1 Satz 3; ; WaffG § 30 Abs. 4 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Saarland, 12.06.2006 - 1 W 25/06

    Kein Anordnungsanspruch im Falle der rechtmäßigen Aussetzung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2006 - 11 S 35.06
    Während der Dauer einer rechtmäßigen Aussetzung nach § 17 Abs. 5 Satz 1 BJagdG ist ein Anspruch auf Verlängerung des Jagdscheins ausgeschlossen (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 12. Juni 2006 - 1 W 25/06 -, bei JURIS).
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2006 - 11 S 35.06
    Auch das Bundesverwaltungsgericht habe infolge der unterschiedlichen Regelungen dieser Frage die Privilegierungen des § 30 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 4 Satz 2 des Waffengesetzes 1976 für obsolet erklärt, soweit das Jagdrecht im Rahmen der Regelvermutungen hinter den Zuverlässigkeitsanforderungen des Waffenrechts zurückbleibe (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31/92 -, BVerwGE 97, 245).
  • OVG Hamburg, 21.08.2018 - 5 Bf 25/17

    Aussetzung eines Verfahrens auf Verlängerung seines Jagdscheins im Hinblick auf

    Hierfür habe sich die Beklagte von einem Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 19. Juli 2006 (OVG 11 S 35.06) leiten lassen, das dort in einem entsprechenden Fall die Aussetzung des Verfahrens in analoger Anwendung von § 17 Abs. 5 Satz 1 BJagdG für rechtmäßig gehalten habe.

    Dem entspricht es, dass es bisher kaum Rechtsprechung und keine obergerichtliche Hauptverfahrensentscheidung zu dem hier streitgegenständlichen Problem gibt (vgl. insoweit lediglich: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.7.2006, OVG 11 S 35.06, juris Rn. 6: eine entsprechende Anwendung von § 17 Abs. 5 Satz 1 BJagdG sei in Betracht zu ziehen; OVG Bautzen, Beschl. v. 21.3.2017, 3 B 37/17, juris Rn. 7, und VG Hannover, Urt. v. 29.12.2016, 11 A 3482/16, juris Rn. 23, die im jagdrechtlichen Verfahren die Bestimmung des § 5 Abs. 4 WaffG unmittelbar bzw. entsprechend anwenden).

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