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   OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.11   

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OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.11 (https://dejure.org/2014,3705)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.02.2014 - 11 A 1.11 (https://dejure.org/2014,3705)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 11 A 1.11 (https://dejure.org/2014,3705)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 47 Abs 2a VwGO, § 1 Abs 3 BauGB, § 11 Abs 2 S 1 BNatSchG, § 9 Abs 3 Nr 4 BNatSchG, § 7 Abs 6 S 3 NatSchG BB
    Rechtmäßigkeit eines eigenständigen Grünordnungsplans mit dem Ziel der Erhaltung und Entwicklung eines innerörtlichen Waldbestands; Irrtum bei der Übernahme des Erscheinungsjahres des zur Bekanntmachung genutzten Amtsblatts in den Verfahrensvermerk auf der Planurkunde; ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 3 GG, Art 14 GG, § ... 1 BauGB, § 3 BauGB, § 34 BauGB, § 35 BauGB, § 1 BNatSchG, § 8 BNatSchG, § 9 BNatSchG, § 11 BNatSchG, § 47 VwGO, § 418 ZPO, § 3 KomVerf BB, § 1 NatSchG BB, § 3 NatSchG BB, § 4 NatSchG BB, § 7 NatSchG BB, § 4 VwGG BB, § 2 WaldG BB, § 4 WaldG BB, § 8 WaldG BB, § 11 WaldG BB, § 25 WaldG BB, § 28 WaldG BB, § 29 WaldG BB
    Eigenständiger Grünordnungsplan; Satzung; Antragsbefugnis; Eigentümer von Flächen im Plangebiet; (unbeachtlicher) fehlerhafter Verfahrensvermerk auf der Planurkunde; unterbliebener Hinweis auf Präklusionswirkung; Unanwendbarkeit des § 47 Abs. 2a VwGO; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 15.09.2005 - 4 BN 37.05

    Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung bei der Frage der Zugehörigkeit eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Beschluss v. 15. September 2005 - 4 BN 37.05 - zit. nach juris Rn 2; Beschluss v. 17. Januar 2005 - 4 B 3.05 -, zit. nach juris Rn 7; Beschluss v. 18. Juni 1997 - 4 B 238.96 -, zit. nach juris Rn 4) ist für das Bestehen eines Bebauungszusammenhangs im Sinne des § 34 BauGB maßgeblich, inwieweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche (noch) diesem Zusammenhang angehört.

    Die Frage der Zugehörigkeit der in Rede stehenden Flächen zum Innen- oder Außenbereich konnte im konkreten Fall auch ohne eine - von keinem der Beteiligten beantragte - Einnahme des Augenscheins beurteilt werden, denn die bei den Akten befindlichen Lagepläne, Fotos, Luftbilder und Ortsbeschreibungen geben dem Senat einen hinreichenden, eine diesbezügliche Überzeugungsbildung erlaubenden Eindruck der Situation (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 2005 - 4 BN 37/05 -, zit. nach juris Rn 4; BayVGH, Beschluss v. 19. August 2008 - 14 ZB 09.319 -, zit. nach juris Rn 12).

  • VGH Bayern, 19.08.2009 - 14 ZB 09.319

    Keine ernstlichen Zweifel

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.11
    Die Frage der Zugehörigkeit der in Rede stehenden Flächen zum Innen- oder Außenbereich konnte im konkreten Fall auch ohne eine - von keinem der Beteiligten beantragte - Einnahme des Augenscheins beurteilt werden, denn die bei den Akten befindlichen Lagepläne, Fotos, Luftbilder und Ortsbeschreibungen geben dem Senat einen hinreichenden, eine diesbezügliche Überzeugungsbildung erlaubenden Eindruck der Situation (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 2005 - 4 BN 37/05 -, zit. nach juris Rn 4; BayVGH, Beschluss v. 19. August 2008 - 14 ZB 09.319 -, zit. nach juris Rn 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2010 - 2 A 1.09

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.11
    Diese weisen zwar zutreffend darauf hin, dass im Vertrauen auf die bestehende Rechtslage getroffene Dispositionen zur Realisierung konkreter Nutzungsinteressen eines betroffenen Eigentümers, die durch die Planung vollständig entwertet würden, als gesteigerter Belang mit erhöhtem Gewicht in die Abwägung einzustellen sind (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17. Dezember 2010 - 2 A 1.09 -, juris Rn 40).
  • BVerwG, 17.01.2005 - 4 B 3.05

    Nichtzulassungsbeschwerde einer Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Beschluss v. 15. September 2005 - 4 BN 37.05 - zit. nach juris Rn 2; Beschluss v. 17. Januar 2005 - 4 B 3.05 -, zit. nach juris Rn 7; Beschluss v. 18. Juni 1997 - 4 B 238.96 -, zit. nach juris Rn 4) ist für das Bestehen eines Bebauungszusammenhangs im Sinne des § 34 BauGB maßgeblich, inwieweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche (noch) diesem Zusammenhang angehört.
  • BVerwG, 24.11.2010 - 4 BN 40.10

    Verletzung des Abwägungsgebots

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.11
    Es ist in Anlehnung an die hierzu im Bauplanungsrecht entwickelten und auf die Abwägung eines eigenständigen Grünordnungsplans übertragbaren Grundsätze verletzt, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Beschluss v. 24. November 2010 - 4 BN 40.10 -, zit. nach juris Rn 5; Urteil v. 12. Dezember 1969 - 4 C 105.66 -, zit. nach juris Rn 29).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96

    Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Beschluss v. 15. September 2005 - 4 BN 37.05 - zit. nach juris Rn 2; Beschluss v. 17. Januar 2005 - 4 B 3.05 -, zit. nach juris Rn 7; Beschluss v. 18. Juni 1997 - 4 B 238.96 -, zit. nach juris Rn 4) ist für das Bestehen eines Bebauungszusammenhangs im Sinne des § 34 BauGB maßgeblich, inwieweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche (noch) diesem Zusammenhang angehört.
  • BVerwG, 30.03.1998 - 4 BN 2.98

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Folgeprobleme

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.11
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abwägung - und damit auch für die dieser zu Grunde zu legenden Verhältnisse - ist der Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Plan (i.d.S. zu Bebauungsplänen BVerwG, Beschluss v. 30. März 1998 - 4 BN 2.98 -, NVwZ-RR 1998, 711; Söfker, in: E/Z/B/K, BauGB, § 1 Rn 185); etwaige nachträglich eintretende wesentliche Veränderungen machen nicht den ursprünglichen Plan rechtswidrig, sondern begründen ggf. eine Fortschreibungspflicht gem. § 9 Abs. 4 BNatSchG (vgl. dazu Heugel, in: GK-BNatSchG, § 9 Rn 20 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.12

    Schlussbekanntmachung - Beweismittel - Öffentliche Urkunde - Verfahrensmängel -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.11
    Die der Antragsgegnerin bekannten Bauvorbescheidsanfragen des Antragstellers zu 3. (vom Juni 1996) und der Antragstellerin des Parallelverfahrens OVG 11 A 1.12 (vom Juli 2001) waren bereits vor Erlass des Grünordnungsplans erfolglos geblieben und mit den ihr weiter bekannt gewordenen - danach noch nicht näher konkretisierten - Plänen der Antragstellerin dieses Parallelverfahrens, auf ihren Flächen einen Kindergarten zu errichten, hat sich die Antragsgegnerin im Rahmen der konkret auf deren Flurstücke bezogenen Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen (Bl. 506 ff. des Verwaltungsvorgangs, dort S. 53, 55 sowie 57, 59) ausführlich befasst.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.11
    Es ist in Anlehnung an die hierzu im Bauplanungsrecht entwickelten und auf die Abwägung eines eigenständigen Grünordnungsplans übertragbaren Grundsätze verletzt, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Beschluss v. 24. November 2010 - 4 BN 40.10 -, zit. nach juris Rn 5; Urteil v. 12. Dezember 1969 - 4 C 105.66 -, zit. nach juris Rn 29).
  • EuGH, 22.04.2010 - C-82/09

    Dimos Agiou Nikolaou - Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 - Monitoring von Wäldern und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.11
    Soweit die Antragsteller meinen, dass das Plangebiet eine "andere Holzfläche" im Sinne von Art. 3b) der Verordnung 2152/2003 EG v. 17. November 2003 (Verordnung für das Monitoring von Wäldern und Umweltwechselwirkungen in der Gemeinschaft) darstelle, ist schon nicht ersichtlich, inwieweit dies für die Subsumtion unter den hier maßgeblichen, in § 2 BWaldG und § 2 LWaldG geregelten Begriff des Waldes im Sinne des deutschen Waldrechts relevant sein könnte (vgl. EuGH, Urteil v. 22. April 2010 - C 82/09 -, Rn 26).
  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

  • OVG Brandenburg, 26.11.1998 - 4 A 27/97

    Rechtliche Behandlung der Zustellung einer Ausfertigung; Wald im Sinne des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2013 - 11 N 80.10

    Waldrechtliche Ordnungsverfügung; Beseitigung eines Zauns; Waldeigenschaft;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91

    Fehlende Waldumwandlungserklärung führt zur Nichtigkeit des Bebauungsplans;

  • OVG Brandenburg, 18.08.1998 - 4 A 176/96

    Entschließungsermessen bei der Anordnung einer Waldsperrung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2001 - 7a D 198/98

    Bauleitplanung: Beachtlicher Planmangel bei fehlerhaftem Vermerk über Offenlegung

  • BVerwG, 24.10.1990 - 4 NB 29.90

    Normenkollision zwischen landesrechtlichen Vorschriften - Bebauungsplan und

  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 7.77

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.12

    Eigenständiger Grünordnungsplan; Satzung; Antragsbefugnis; Eigentümer von Flächen

    S... vom 4. Oktober 2012 sowie auf die von der Antragsgegnerin zum Parallelverfahren OVG 11 A 1.11 übersandten und zum hiesigen Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Der Senat hat hierzu in dem im Parallelverfahren OVG 11 A 1.11 ergangenen Urteil vom gleichen Tage ausgeführt:.

    Der Senat schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Potsdam in dem von der Antragsgegnerin angeführten Urteil vom 4. September 2000 (4 K 2459/98, EA S. 6 f.) an, das in dem von einem der Antragsteller des Parallelverfahrens OVG 11 A 1.11 gegen den Landkreis als zuständige untere Bauaufsichtsbehörde geführten Verfahren ergangen ist.

    Der in diesem Bereich fehlende straßenmäßige Ausbau und die Nutzung des Weges für Fußgänger und Radfahrer lassen diesen nicht als Trennung zwischen den Flächen der Antragstellerin und den westlich angrenzenden Waldflächen erscheinen, sondern bekräftigen vielmehr den Eindruck eines einheitlichen, die Flächen auf beiden Seiten umfassenden Waldgebietes (vgl. Foto auf S. 6 des Gutachtens, ähnlich Foto Bl. 148 GA 11 A 1.11).

    Die der Antragsgegnerin bekannten Bauvorbescheidsanfragen eines der Antragsteller des Parallelverfahrens OVG 11 A 1.11 (vom Juni 1996) und der Antragstellerin (vom Juli 2001) waren bereits vor Erlass des Grünordnungsplans erfolglos geblieben und mit den ihr weiter bekannt gewordenen - danach noch nicht näher konkretisierten - Plänen der Antragstellerin, auf ihren Flächen einen Kindergarten zu errichten, hat sich die Antragsgegnerin im Rahmen der konkret auf diese Flurstücke bezogenen Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen (Bl. 506 ff. des Verwaltungsvorgangs, dort S. 53, 55 sowie 57, 59) ausführlich befasst.

  • VG Frankfurt/Oder, 05.03.2019 - 5 K 632/17

    Feststellung der Waldeigenschaft

    Solange der äußere Gesamteindruck eines entstehenden oder (noch) bestehenden Waldes anzunehmen ist und die betreffenden Waldbäume nicht als Einzelexemplare in freier Landschaft zu betrachten sind, liegt auch bei lichtem Bestand Wald im Sinne des § 2 Abs. 1 LWaldG vor (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Februar 2014 - OVG 11 A 1.11 -, juris, Rn. 45; Urteil vom 26. November 1998 - 4 A 27/97 -, S. 13 des Entscheidungsabdrucks; Koch, a.a.O., § 2, Anmerkung 3.1.1).

    In diesem Zusammenhang kommt es ebenfalls nicht darauf an, wie und aufgrund welcher historischen Umstände die flächenhafte Bestockung mit Forstpflanzen entstanden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Februar 2014 - OVG 11 A 1.11 -, juris, Rn. 45).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg entfällt die Waldeigenschaft einer Grundfläche lediglich durch eine Waldumwandlungsgenehmigung i.S.d. § 8 LWaldG, mit der die Umwandlung des Waldes in eine andere Nutzungsart zugelassen wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Februar 2014 - OVG 11 A 1.11 -, juris, Rn. 45; Urteil vom 23. Mai 2017 - OVG 11 B 19.16 -, juris, Rn. 18).

    Aus diesem Grunde kann hier dahinstehen, ob die Waldeigenschaft einer Grundfläche bereits mit der Erteilung einer wirksamen Waldumwandlungsgenehmigung endet (so wohl: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Februar 2014 - OVG 11 A 1.11 -, juris, Rn. 45) oder mit Blick auf die gebotene tatsächliche Betrachtungsweise erst mit dem Beginn des Vollzugs einer solchen Genehmigung (so: Koch, Waldgesetz des Landes Brandenburg, § 2, Anmerkung 3.1.3).

  • VG Hannover, 12.06.2018 - 4 A 2002/18

    Außenbereich im Innenbereich; Innenbereich; Wald; Waldeigenschaft

    Allerdings dient das - weder in § 2 Abs. 7 NWaldLG noch in § 2 Abs. 1 BWaldG enthaltene - in Rechtsprechung und Literatur aber anerkannte Kriterium der Flächenhaftigkeit gerade der Abgrenzung von Wald i.S.d. § 2 Abs. 3 NWaldLG zu den in § 2 Abs. 7 Nr. 1 NWaldLG genannten einzelnen Baumgruppen und Baumreihen, denen keine Waldeigenschaft zukommt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Februar 2014 - OVG 11 A 1.11 -, Rn. 47, juris).

    Die rein tatsächliche Durchführung von Pflegemaßnahmen, Fällarbeiten und Auslichtungen des Unterwuchses auf einer baumbestandenen Fläche, die einen Charakter der Fläche als Park herstellen sollen, ließen deren Eigenschaft als Wald im Sinne des Gesetzes ohnehin nicht entfallen, wenn sie ohne entsprechende Waldumwandlungsgenehmigung erfolgten (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Februar 2014 - OVG 11 A 1.11 -, Rn. 52, juris).

  • VG Berlin, 20.07.2017 - 13 L 398.17

    Baurechtswidrigkeit einer geplanten Flüchtlingsunterkunft; Verstoß gegen das

    Auch eine ringsum von (maßstabsbildenden) Baulichkeiten umgebene Freifläche, die so groß ist, dass sich ihre Bebauung nicht mehr als zwanglose Fortsetzung der vorhandenen Bebauung aufdrängt und die deshalb nicht als Baulücke erscheint, liegt nicht innerhalb eines Bebauungszusammenhangs und ist damit bebauungsrechtlich Außenbereich (sog. Außenbereichsinsel im Innenbereich, OVG Bln-Bdb, Urt. v. 20.02.2014 - 11 A 1.11 - juris Rn. 66; BVerwG, B. v. 15.09.2005 - 4 BN 37.05 - juris Rn. 3).

    Der Bebauungszusammenhang wird auch in diesem Fall regelmäßig am letzten (maßstabgebenden) Gebäude enden (OVG Bln-Bdb., Urt. v. 20.02.2014 - 11 A 1.11 - juris Rn. 66), wobei an das Gebäude angrenzende sog. bebauungsakzessorische Nutzungen ebenso wie bestimmte Geländebesonderheiten (Einschnitte, Wasserläufe) oder eine Straße oder ein Weg es im Einzelfall rechtfertigen können, dem Bebauungszusammenhang ausnahmsweise noch weitere Flächen zuzuordnen (OVG Bln-Bdb., Urt. v. 20.02.2014 - 11 A 1.11 - juris Rn. 66; VGH Bay, Urt. v. 13.04.2015 - 1 B 14.2319 - juris Rn. 21 und Urt. v. 16.06.2015 - 1 B 14.2772 - juris Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 10 LA 51/18

    Klage auf Aufhebung der Anordnung einer Wiederaufforstung; Parkanlage im Sinne

    Sie sind gekennzeichnet durch eine überwiegend an gartenbaulichen Gesichtspunkten orientierten Gestaltung, die sich insbesondere in einer gezielt geschaffenen Wechselbeziehung zwischen Forstpflanzen, Strauchflächen, Hecken, angelegten Wegen und besonderem Bodenbewuchs wie Zierrasen, Blumenrabatten oder ähnlichem zeigt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.06.2016 - 7 B 637/16 -, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.02.2014 - OVG 11 A 1.11 -, juris Rn. 52; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.11.2000 - 8 A 1973/97 -, juris Rn. 23, und Beschluss vom 22.01.1988 - 10 A 1299/87 -, NVwZ 1988, 1048, 1049; VG Hannover, Urteil vom 12.06.2018 - 4 A 2002/18 -, juris Rn. 36) und eine dementsprechende Unterhaltung aufweisen (Endres, a.a.O., § 2 Rn. 41; Lückemeier in Düsing/Martinez, a.a.O., § 2 Rn. 8; Klose/Orf, a.a.O., § 2 Rn. 44).
  • VG Berlin, 19.07.2016 - 13 L 149.16

    Bau einer Gemeinschaftsunterkunft in Alt-Glienicke geht weiter

    Auch eine ringsum von (maßstabsbildenden) Baulichkeiten umgebene Freifläche, die so groß ist, dass sich ihre Bebauung nicht mehr als zwanglose Fortsetzung der vorhandenen Bebauung aufdrängt und die deshalb nicht als Baulücke erscheint, liegt nicht innerhalb eines Bebauungszusammenhangs und ist damit bebauungsrechtlich Außenbereich (sog. Außenbereichsinsel im Innenbereich, OVG Bln-Bdb, Urt. v. 20.02.2014 - 11 A 1.11 - juris Rn. 66; BVerwG, B. v. 15.09.2005 - 4 BN 37.05 - juris Rn. 3).

    Der Bebauungszusammenhang wird auch in diesem Fall regelmäßig am letzten (maßstabgebenden) Gebäude enden (OVG Bln-Bdb., Urt. v. 20.02.2014 - 11 A 1.11 - juris Rn. 66), wobei an das Gebäude angrenzende sog. bebauungsakzessorische Nutzungen ebenso wie bestimmte Geländebesonderheiten (Einschnitte, Wasserläufe) oder eine Straße oder ein Weg es im Einzelfall rechtfertigen können, dem Bebauungszusammenhang ausnahmsweise noch weitere Flächen zuzuordnen (OVG Bln-Bdb., Urt. v. 20.02.2014 - 11 A 1.11 - juris Rn. 66; VGH Bay, Urt. v. 13.04.2015 - 1 B 14.2319 - juris Rn. 21 und Urt. v. 16.06.2015 - 1 B 14.2772 - juris Rn. 17) Hecken und Zäune sind für die Beurteilung allerdings ebenso unmaßgeblich wie Grundstücksgrenzen (VGH Bay, Urt. v. 13.04.2015 - 1 B 14.2319 - juris Rn. 21 und Urt. v. 16.06.2015 - 1 B 14.2772 - juris Rn. 17).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2023 - 1 LB 671/20

    Zugleich als denkmalgeschützte Parkanlage qualifizierter bewirtschafteter Wald;

    In der forstrechtlichen Rechtsprechung wurde der Begriff der Parkanlage bislang vor allem verstanden als "eine überwiegend mit gartenbaulichen Mitteln gestaltete Fläche [...], in der eine ausgewogene Wechselbeziehung zwischen Forstpflanzen, Rasen-, Blumen- und Strauchflächen (Rabatten) besteht" (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 7 B 637/16 -, juris Rn. 4; OVG Berlin, Urteil vom 20. Februar 2014 - 11 A 1.11 - OVG Brandenburg, Urteil vom 18. August 1998 - 4 A 176/96 -, juris Rn. 31).

    Er setzt voraus, dass die Parkanlage einer ganz konkreten Wohnnutzung zugeordnet werden kann (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 20. Februar 2014 - OVG 11 A 1.11 -, juris Rn. 52).

  • VG Frankfurt/Oder, 01.11.2023 - 5 K 792/21
    Solange der äußere Gesamteindruck eines entstehenden oder (noch) bestehenden Waldes anzunehmen ist und die betreffenden Waldbäume nicht als Einzelexemplare in freier Landschaft zu betrachten sind, liegt auch bei lichtem Bestand Wald im Sinne des § 2 Abs. 1 LWaldG vor (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Februar 2014 - OVG 11 A 1.11 -, juris, Rn. 45; Urteil vom 26. November 1998 - 4 A 27/97 -, S. 13 des Entscheidungsabdrucks; Koch, a.a.O., § 2, Anmerkung 3.1.1).

    In diesem Zusammenhang kommt es ebenfalls nicht darauf an, wie und aufgrund welcher historischen Umstände die flächenhafte Bestockung mit Forstpflanzen entstanden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Februar 2014 - OVG 11 A 1.11 -, juris, Rn. 45).

  • VG Frankfurt/Oder, 17.01.2018 - 5 K 726/11

    Ordnungsverfügung im Forstrecht

    Diese weist nach dem aus der Gerichtsakte hinreichend erkennbaren Zustand keine hinreichende gartenbauliche Gestaltung mit einer Wechselbeziehung zwischen Forstpflanzen, Strauchflächen, Hecken, angelegten Wegen und besonderem Bodenbewuchs wie Zierrasen, Blumenrabatten oder ähnliches auf (vgl. zu diesem Maßstab Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Februar 2014 - 11 A 1.11; ferner Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 18. August 1998 - 4 A 176/96).

    Davon abgrenzbar sind die Waldfläche auf dem Flurstück und die Teilflächen im nordwestlichen Bereich des Flurstücks (zu den vorstehend herangezogenen Maßstäben vgl. auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Februar 2014 - 11 A 1.11).

  • VG Cottbus, 17.11.2023 - 3 K 1016/21
    Solange der äußere Gesamteindruck eines entstehenden oder (noch) bestehenden Waldes anzunehmen ist und die betreffenden Waldbäume nicht als Einzelexemplare in freier Landschaft zu betrachten sind, liegt auch bei lichtem Bestand Wald im Sinne des Gesetzes vor (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2020 - OVG 11 N 31.18; Urteil vom 20. Februar 2014 - OVG 11 A 1.11 - juris, Rn. 45).

    In diesem Zusammenhang kommt es ebenfalls nicht darauf an, wie und aufgrund welcher historischen Umstände die flächenhafte Bestockung mit Forstpflanzen entstanden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Februar 2014 - OVG 11 A 1.11 - juris, Rn. 45); auch nicht, ob es sich um "Bauland" handelt, etwa, weil ein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil liegt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. April 2019 - OVG 2 N 38.16 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2023 - 3a A 30.23

    Windenergieanlage - immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Konzentration -

  • VG Cottbus, 07.05.2021 - 3 K 745/20
  • VG Cottbus, 18.07.2018 - 3 K 1732/14
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2014 - 11 S 73.12

    Waldumwandlung; fehlende Genehmigung; Unterlassungsanordnung; Waldbegriff;

  • VGH Bayern, 23.05.2023 - 19 ZB 23.69

    Wiederaufforstungsanordnung, Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegendes

  • VG Greifswald, 12.08.2020 - 6 A 1074/18

    Vorliegen einer Parkanlage i.S.v. § 2 Abs. 3 Spiegelstrich 2 Var. 3 WaldG MV;

  • VG Cottbus, 27.03.2019 - 3 K 1071/16

    Rechtmäßigkeit einer Waldumwandlungsgenehmigung

  • VG Cottbus, 21.09.2022 - 3 K 473/19
  • VG Potsdam, 11.11.2021 - 13 K 4208/16
  • VG Potsdam, 11.11.2021 - 13 K 4138/16
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