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   OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 B 9.10   

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https://dejure.org/2013,12454
OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 B 9.10 (https://dejure.org/2013,12454)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.03.2013 - 3 B 9.10 (https://dejure.org/2013,12454)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. März 2013 - 3 B 9.10 (https://dejure.org/2013,12454)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 2 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 4 AufenthG, § 55 Abs 1 AufenthG, § 7 Abs 1 AufenthV
    Einzelfall eines nicht gegebenen Anspruchs auf Zulassung einer Ausnahme von der Passpflicht vor der Einreise eines Ausländers aus Ruanda

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 3 Abs 2 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 4 AufenthG, § 55 Abs 1 AufenthG, § 7 Abs 1 AufenthV, § 8 Abs 2 S 1 AufenthV, § 5 Abs 3 AufenthV, Art 6 GG, Art 8 MRK
    Klage auf Ausnahme von der Passpflicht; Trennung; ausgesetztes Visumverfahren; Berufung; Ruanda; Verwandter des früheren Präsidenten; Verwaltungsfunktionen bis 1994; keine Passausstellung durch Herkunftsstaat; Haftbefehl; Verdacht der Beteiligung an Völkermord bzw. ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Ausnahme von der Passpflicht und Ausstellen eines Reiseausweises für einen ruandischen Staatsangehörigen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 3 Abs. 2, AufenthG § 55 Abs. 1, GG Art. 6, EMRK Art. 8, AufenthV § 7 Abs. 1
    Passpflicht, Ausnahme von der Passpflicht, Pass, Gleichheitsgrundsatz, Verhältnismäßigkeit, Schutz von Ehe und Familie, öffentliches Interesse, familiäre Lebensgemeinschaft, schwere Beeinträchtigung des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland, Reiseausweis für Ausländer, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Ausnahme von der Passpflicht und Ausstellen eines Reiseausweises für einen ruandischen Staatsangehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Ausländer kann bei Haftbefehl wegen Verdachts des Völkermordes auszuweisen sein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12

    Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 B 9.10
    Die auf das gesetzliche Erfordernis - vom Kläger mit Zeugnis des Goethe-Instituts Brüssel vom 27. Mai 2008 nachgewiesener - einfacher deutscher Sprachkenntnisse (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 5 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG) bezogenen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 4. September 2012 - 10 C 12.12 - (juris, Rn. 26), wonach einem deutschen Staatsangehörigen nur bei gewichtigen öffentlichen Belangen zugemutet werden könne, die Ehe für einige Zeit gar nicht oder nur im Ausland führen zu können, und es für ihn in jedem Fall unzumutbar sei, sie dauerhaft im Ausland führen zu müssen, führen im vorliegenden Fall ebenfalls nicht zu einem Überwiegen des Interesses des Klägers und seiner Ehefrau an seiner Einreise.

    Nur am Rande sei darauf hingewiesen, dass die Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (ABl. L 251 S. 12), auf die der Kläger sich ergänzend beruft, nach ihrem Art. 3 Abs. 3 auf die Familienangehörigen eines Unionsbürgers keine Anwendung findet (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 4. September 2012, a.a.O., Rn. 36 f.), damit auch nicht im vorliegenden Fall.

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 B 9.10
    Zutreffend weist die Beklagte darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch gewichtige familiäre Belange sich nicht stets gegenüber gegenläufigen öffentlichen Interessen durchsetzen (BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 - juris, Rn. 23).
  • BVerwG, 17.09.1998 - 1 B 28.98
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 B 9.10
    Dagegen ist die vom Kläger angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriff der erheblichen Belange der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG, wonach es sich um Belange handeln muss, die so erheblich sind, dass sie der freiheitlichen Entwicklung in der Bundesrepublik aus zwingenden staatspolitischen Gründen vorangestellt werden müssen (BVerwG, Beschluss vom 17. September 1998 - 1 B 28.98 -, juris, Rn. 9), nicht auf den Begriff der erheblichen Belange im Sinne des § 55 Abs. 1 AufenthG übertragbar.
  • EGMR, 27.10.2011 - 37075/09

    AHORUGEZE v. SWEDEN

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 B 9.10
    Zwar hat zwischenzeitlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 37075/09 - NJOZ 2012, 1564) unter Berufung auf eine neuere Entscheidung der Abgabekammer des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda (Entscheidung Uwinkindi u.a., EGMR, Urteil vom 27. Oktober 2011, a.a.O., Rn. 121 ff.) eine Beschwerde gegen eine die Auslieferung nach Ruanda zur Durchführung eines Gerichtsverfahrens wegen Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zulassende Entscheidung des schwedischen Obersten Gerichtshof zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 06.11.2008 - 2 AuslA 106/08

    Auslieferungshaft: Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Ruanda

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 B 9.10
    Zum einen hatten das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschlüsse vom 6. November 2008 - 2 Ausl A 175/07 und 2 Ausl A 106/08 - beide juris) und das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 1 AK 68/08 - juris) die Zulässigkeit der Auslieferung nach Ruanda - unter Hinweis auf entsprechende Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda - verneint, weil die Rechtsstaatlichkeit eines in Ruanda geführten Strafverfahrens nicht gewährleistet sei (OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 6. November 2008, a.a.O., Rn. 2 bzw. Rn. 2 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Dezember 2008, a.a.O., Rn. 7 f.).
  • OLG Frankfurt, 06.11.2008 - 2 AuslA 175/07

    Auslieferungshaft: Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Ruanda

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 B 9.10
    Zum einen hatten das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschlüsse vom 6. November 2008 - 2 Ausl A 175/07 und 2 Ausl A 106/08 - beide juris) und das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 1 AK 68/08 - juris) die Zulässigkeit der Auslieferung nach Ruanda - unter Hinweis auf entsprechende Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda - verneint, weil die Rechtsstaatlichkeit eines in Ruanda geführten Strafverfahrens nicht gewährleistet sei (OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 6. November 2008, a.a.O., Rn. 2 bzw. Rn. 2 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Dezember 2008, a.a.O., Rn. 7 f.).
  • OLG Karlsruhe, 08.12.2008 - 1 AK 68/08

    Erlass eines Auslieferungshaftbefehls bei voraussichtlicher Unzulässigkeit der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 B 9.10
    Zum einen hatten das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschlüsse vom 6. November 2008 - 2 Ausl A 175/07 und 2 Ausl A 106/08 - beide juris) und das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 1 AK 68/08 - juris) die Zulässigkeit der Auslieferung nach Ruanda - unter Hinweis auf entsprechende Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda - verneint, weil die Rechtsstaatlichkeit eines in Ruanda geführten Strafverfahrens nicht gewährleistet sei (OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 6. November 2008, a.a.O., Rn. 2 bzw. Rn. 2 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Dezember 2008, a.a.O., Rn. 7 f.).
  • BVerwG, 21.09.1979 - 7 C 7.78

    Voraussetzungen der Heranziehung zu einem Verbandsbeitrag - Zulässigkeit von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 B 9.10
    Die Anforderung des § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO ist aber bereits dann erfüllt, wenn das Ziel der Berufung aus der Tatsache seiner Einlegung allein oder in Verbindung mit den während der Rechtsmittelfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar ist (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 21. September 1979, - 7 C 7.78 - BVerwGE 58, 299, zit. nach juris, Rn. 10; s.a. Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 124a Rn. 30 m.w.N.).
  • VG Berlin, 27.01.2010 - 15 K 77.09

    Keine Befreiung von Passpflicht bei Haftbefehl wegen Völkermordes

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 B 9.10
    Anschließend hat es mit Beschluss vom 18. März 2009 das Verfahren VG 12 V 59.07 bis zur rechtskräftigen Entscheidung des (abgetrennten) Verfahrens VG 15 K 77.09 - des hiesigen Verfahrens - ausgesetzt, weil letzteres für die Visumklage vorgreiflich sei.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 11 N 112.17

    Mitwirkungspflicht durch Passvorlage bei Familiennachzug

    Eine diesbezügliche Ausnahme würde nämlich jedenfalls voraussetzen, dass die Klägerin einen gültigen Pass oder Passersatz nicht in zumutbarer Weise hätte erlangen können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. März 2013 - 3 B 9.10 -, juris Rz. 36 m.w.N.; vgl. auch §§ 5 und 7 AufenthV).
  • VG Freiburg, 13.09.2022 - 10 K 1443/20

    Ausweisung eines Ausländers wegen in Syrien begangener Kriegsverbrechen

    Denn das Interesse der Bundesrepublik Deutschland, außenpolitisch nicht das Signal zusenden, Kriegsverbrechern einen Rückzugsort zu bieten und eine Integration zu ermöglichen, ist als Belang im Sinne von § 53 Abs. 1 AufenthG zu werden (vgl. den im Beschwerdeverfahren hinsichtlich des vom Kläger mit dem Ziel der Gewährung einer Beschäftigungserlaubnis eingereichten Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz ergangenen Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 08.01.2021 - 12 S 3651/20 -, juris Rn. 21; zur Einreise eines mit internationalem Haftbefehl gesuchten Völkermordverdächtigen vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.03.2013 - OVG 3 B 9.10 -, juris Rn. 42; vgl. auch OVG Bremen Beschluss vom 09.12.2020 - 2 B 240/20 -, juris Rn. 39).
  • VG Hamburg, 24.08.2022 - 14 E 2849/22

    Erfolgloser Eilantrag eines Iraners gegen eine wegen des Verdachts der

    Ein Interesse der Bundesrepublik Deutschland ist erheblich, wenn es gewichtig und wegen seiner Bedeutung besonders schutzwürdig ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.3.2013, OVG 3 B 9.10, juris.
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