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   OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2019 - 11 B 5.17   

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OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2019 - 11 B 5.17 (https://dejure.org/2019,8274)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.03.2019 - 11 B 5.17 (https://dejure.org/2019,8274)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. März 2019 - 11 B 5.17 (https://dejure.org/2019,8274)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2019 - 11 B 5.17
    In einem solchen Fall ist es Aufgabe des Tatsachengerichts, eine Vorstellung davon zu entwickeln, welchen Trennungszeitraum es für zumutbar erachtet und welcher Trennungszeitraum realistisch zu erwarten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris Rn. 33).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2019 - 11 B 5.17
    Das sich daraus ergebende Ausweisungsinteresse war noch aktuell, weil jedenfalls die generalpräventiven Zwecke, die auch nach der zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Änderung der Ausweisungsvorschriften ein solches Interesse rechtfertigen können (dazu sowie zum insoweit zu berücksichtigenden Zeitrahmen vgl. BVerwG, Urteil v. 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn 14 ff.), während des hier maßgeblichen Zeitraums fortbestanden.
  • BVerwG, 19.12.2016 - 1 C 15.16

    Erledigung eines Verfahrens in der Hauptsache durch die übereinstimmenden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2019 - 11 B 5.17
    Da es zumindest streitig ist, ob für den diesen Anspruch begründenden dreijährigen Besitz einer - im Wortlaut der Norm nicht näher bezeichneten - Aufenthaltserlaubnis auch andere Aufenthaltserlaubnisse als solche nach § 28 Abs. 1 AufenthG ausreichend sein könnten (vgl. BVerwG, Beschluss v. 19. Dezember 2016 - 1 C 15.16 -, juris Rn 3) - und damit nicht feststeht, dass die dem Kläger ab dem 26. Mai 2014 erteilte Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG den Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis aus § 28 Abs. 2 AufenthG ebenfalls bereits begründen könnte, hat er ein schutzwürdiges Interesse an der rückwirkenden Erteilung gerade einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG.
  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2019 - 11 B 5.17
    Denn auf Grundlage der insoweit maßgeblichen Sach- und Rechtslage (vgl. dazu BVerwG, Urteil v. 17. Dezember 2015 - 1 C 31.14 -, zit. nach juris Rn 9) kann das Vorliegen der für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG maßgeblichen Voraussetzungen erst ab dem 19. August 2014 festgestellt werden.
  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2019 - 11 B 5.17
    (1) Ein Fall des § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 AufenthG liegt hier nicht vor, weil unter einem "Anspruch" im Sinne dieser Regelung ein strikter Rechtsanspruch zu verstehen ist, der nur dann vorliegt, wenn alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind und die Behörde kein Ermessen mehr auszuüben hat (BVerwG, Urteil v. 10. Dezember 2014 - 1 C 15.14 -, juris Rn 19 f.).
  • OVG Hamburg, 23.11.2009 - 3 Bf 111/08
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2019 - 11 B 5.17
    Denn dafür reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteil v. 16. Juni 2004 - 1 C 20.03 -, juris Rn 8; Urteil v. 29. September 1998 - 1 C 14.97 -, juris Rn 15; vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss v. 23. November 2009 - 3 Bf 111/08.Z -, juris) aus, dass es für die weitere aufenthaltsrechtliche Stellung des Klägers erheblich sein kann, von welchem Zeitpunkt an er eine solche Aufenthaltserlaubnis besitzt.
  • VG Aachen, 10.02.2010 - 8 K 2258/08

    Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, Visumspflicht,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2019 - 11 B 5.17
    Der Annahme des Verwaltungsgerichts, dass damit zwar der Wortlaut des § 39 Nr. 1 AufenthV erfüllt gewesen sei, dass diese Aufenthaltserlaubnis, die dem Kläger nur "stellvertretend" für den an sich "passenden" Aufenthaltstitel gem. § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG erteilt worden, aber im Wege der teleologischen Reduktion außer Acht zu lassen sei, weil andernfalls das Visumerfordernis für die dem Zweck des Familiennachzugs entsprechende Aufenthaltserlaubnis entwertet und gegenstandlos würde, folgt der Senat nicht (i.d.S. auch VG Aachen, Urteil v. 10. Februar 2010 - 8 K 2258/08 -, juris Rn 24 f.; VG Schleswig, Urteil v. 25. September 2017 - 1 A 106/14 -, EA S. 11).
  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2019 - 11 B 5.17
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. Beschluss v. 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 -, juris, Ls 1b u. Rn 14; Beschluss v. 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, juris Ls 2a u. Rn 17, Beschluss v. 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, juris Ls 6 u. Rn 22) u.a. dann regelmäßig der Fall, wenn die aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG erwachsende Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange zurückdrängt, weil die bereits vollzogene Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem deutschen Kind nur in der Bundesrepublik stattfinden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 18 B 1535/07

    Aufenthaltstitel Schengen-Visum Einreise Zweckwechsel Eheschließung Dänemark

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2019 - 11 B 5.17
    Diese Norm, die trotz der Formulierung ("kann") keine Ermessensentscheidung der Behörde eröffnet (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 21. Dezember 2007 - 18 B 1535/07 -, juris Rn 20 ff.), macht die Beantragung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels im Inland allein davon abhängig, dass der Ausländer, "der bereits im Bundesgebiet ansässig ist" (so die Formulierung BR-Drucks. 731/04 S.182), im Besitz eines nationalen Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis ist.
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97

    Arbeitsplatz; Aussetzung der Entscheidung; Assoziationsratsbeschluß;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2019 - 11 B 5.17
    Denn dafür reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteil v. 16. Juni 2004 - 1 C 20.03 -, juris Rn 8; Urteil v. 29. September 1998 - 1 C 14.97 -, juris Rn 15; vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss v. 23. November 2009 - 3 Bf 111/08.Z -, juris) aus, dass es für die weitere aufenthaltsrechtliche Stellung des Klägers erheblich sein kann, von welchem Zeitpunkt an er eine solche Aufenthaltserlaubnis besitzt.
  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges

  • VG Schleswig, 25.09.2017 - 1 A 106/14

    Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 26.05.2020 - 1 C 12.19

    Zweckvaterschaftsanerkennung hindert nicht Familiennachzug der ausländischen

    (a) § 39 Satz 1 Nr. 1 AufenthV findet auch für den Fall Anwendung, dass dem Ausländer nach Rücknahme eines Asylantrages zunächst eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt wurde und dieser nunmehr die Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG begehrt (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. März 2019 - 11 B 5.17 - juris Rn. 41; VG Aachen, Urteil vom 10. Februar 2010 - 8 K 2258/08 - juris Rn. 24 f.; a.A. VG Potsdam, Urteile vom 12. Januar 2016 - 8 K 2622/14 - juris Rn. 25 und vom 31. Mai 2017 - 8 K 2926/14 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 17.08.2020 - 10 B 18.1223

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug

    Diese im Verlauf des vorliegenden Verfahrens vor allem umstrittene Frage ist durch die neueste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nunmehr geklärt (BVerwG, U.v. 26.5.2020 - 1 C 12.19 - juris Rn. 54 ff.; ebenso: OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 20.3.2019 - 11 B 5.17 - juris Rn. 41; VG Aachen, U.v. 10.2.2010 - 8 K 2258/08 - juris Rn. 24 f.; a.A.: VG Potsdam, U.v. 12.1.2016 - 8 K 2622/14 - juris Rn. 25, U.v. 31.5.2017 - 8 K 2926/14 - juris Rn. 20).
  • VG Stuttgart, 17.11.2021 - 4 K 4243/21

    Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

    Darauf, ob die Antragstellerin tatsächlich ausgewiesen werden könnte, kommt es ebenso wenig an wie darauf, dass sie wegen der Straftat bislang nicht verurteilt worden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.03.2019 - OVG 11 B 5.17 - juris Rn. 28).

    Ein besonderer Umstand gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG liegt dann vor, wenn sich der Ausländer in einer Sondersituation befindet, die sich signifikant von der Lage vergleichbarer Ausländer unterscheidet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.03.2019 - OVG 11 B 5.17 - juris Rn. 52; OVG Magdeburg, Beschl. v. 19.11.2019 - 2 M 76/19 - juris Rn. 17; OVG Saarlouis, Beschl. v. 13.06.2017 - 2 B 344/17 - juris Rn. 16; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.03.2021 - 7 B 10253/21 - juris Rn. 11; OVG Bautzen, Beschl. v. 14.04.2021 - 3 B 123/21 - juris Rn. 13).

    Die Zumutbarkeitsprüfung nach § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG erfordert eine Güterabwägung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit; dabei sind die legitimen Interessen des Ausländers (z. B. wirtschaftliche Interessen, Interesse an der Aufrechterhaltung der Familieneinheit) gegen das öffentliche Interesse an der Einhaltung des Visumverfahrens abzuwägen, wobei die Wirkungen der Grundrechte, insbesondere der Schutz von Bindungen des Ausländers im Inland durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG beachtet werden müssen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.03.2019 - OVG 11 B 5.17 - juris Rn. 52; OVG Bautzen, Beschl. v. 14.04.2021 - 3 B 123/21 - juris Rn. 13).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2020 - 2 L 104/18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

    Die dem Kläger vorzuwerfenden Verletzungen (strafbewehrter) aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen haben kein solches Gewicht (mehr), dass sie das Interesse des Klägers und seiner Familie an einer Verfestigung ihrer familiären Lebensgemeinschaft in Deutschland verdrängen (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. März 2019 - OVG 11 B 5.17 - juris Rn. 30, 33).
  • VGH Hessen, 28.10.2019 - 7 B 1729/19

    Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit

    Ein Wechsel des Aufenthaltszwecks unter Verbleib im Bundesgebiet setzt allerdings über die fortbestehende Rechtmäßigkeit des Aufenthalts voraus, dass der Gesetzgeber einen Zweckwechsel ohne vorherige Ausreise nicht durch eine besondere Regelung ausgeschlossen hat (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. März 2019 - 11 B 5.17 -, juris Rdnr.43).
  • VG Karlsruhe, 01.02.2021 - 2 K 7474/19

    Freizügigkeitsrecht für drittstaatsangehörigen Anverwandten eines Unionsbürgers;

    Denn insofern ist für die Frage, ob ein neuer Aufenthaltstitel mit einem anderen Aufenthaltszweck vom Inland aus oder erst nach Ausreise und Durchführung eines Visumverfahrens eingeholt werden kann, maßgeblich, ob der Gesetzgeber einen solchen Zweckwechsel ohne vorherige Ausreise anderweitig durch spezifische Vorschriften geregelt und ausgeschlossen hat (HessVGH, Beschl. v. 18.10.2019 - 7 B 1729/19 -, InfAuslR 2020, 157 = juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.03.2019 - OVG 11 B 5.17 -, juris Rn. 43).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2019 - 11 S 75.18

    Zur isolierten Anfechtbarkeit einer auflösenden Bedingung, die einer

    Wie der Senat bereits im Urteil v. 20. März 2019 (- 11 B 5.17 -, juris Rn 43) entschieden hat, schließt die Regelung in § 39 Nr. 1 AufenthV zwar für sich genommen einen Wechsel des Aufenthaltszwecks nicht aus.
  • VG Düsseldorf, 23.11.2023 - 8 K 8657/22

    Ausweisungsinteresse; Visumsverfahren; Nachholung; Zumutbarkeit;

    Dies kann selbst dann gelten, wenn der Ausländer vor der Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften verstoßen hat, OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. März 2019 - 11 B 5/17 -, unter: gerichtsentscheidungen.berlin.brandenburg.de (Rn. 31), m.w.N. auf BVerfG, Beschlüsse vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 -, in: juris (Ls. 1b, Rn. 14), vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, in: juris (Ls. 2a, Rn. 17) und vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, in: juris (Ls. 6,. Rn. 22).
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