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OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2009 - 10 S 35.08 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 54 BauO BB, § 55 Abs 2 Nr 7 BauO BB, § 73 Abs 3 BauO BB, § 35 Abs 1 Nr 1 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 2 BauGB
Bauordnungsrecht: Wochenendhaus auf einem Campingplatz im Außenbereich; Zulässigkeit der Annahme eines faktischen Bebauungszusammenhangs; Zulässigkeit einer Beseitigungsanordnung gegen nur eines von mehreren rechtswidrig errichteten Bauvorhaben in einem Gebiet - Judicialis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstellung der Nutzung eines auf einem Campingplatz ohne Baugenehmigung errichteten Wochenendhauses; Auslegung von Baulichkeiten zur vorübergehenden Freizeitnutzung als Bauten; Anführen von sachlichen Gründen i.R.v. Einzelfallentscheidungen einer Behörde im Hinblick auf ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstellung der Nutzung eines auf einem Campingplatz ohne Baugenehmigung errichteten Wochenendhauses; Auslegung von Baulichkeiten zur vorübergehenden Freizeitnutzung als Bauten; Anführen von sachlichen Gründen i.R.v. Einzelfallentscheidungen einer Behörde im Hinblick auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 27.11.2008 - 3 L 288/08
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2009 - 10 S 35.08
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 06.09.2018 - 3 A 14.15
VDE 8.1 Nürnberg - Ebensfeld: Klagen gegen den Ausbau der Bahnstrecke im …
Das ist hier zweifelhaft (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2009 - 10 S 35.08 [ECLI:DE:OVGBEBB:2009:0420.OVG10S35.08.oA] - juris Rn. 8; OVG Münster…, Urteil vom 18. Januar 2013 - 11 D 74/09.AK - juris Rn. 113 - 115). - OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 10 N 21.10
Bauvorbescheid; Wohngebäude; Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; …
Dies gilt auch regelmäßig für zu Freizeitzwecken genutzte Campingplätze (vgl. u.a. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 20. April 2009 - OVG 10 S 35.08 -, juris Rn. 8). - OVG Niedersachsen, 12.06.2014 - 1 LA 219/13
Unzulässigkeit ortsfester Vorbauten an einem Wohnwagen auf einem Campingplatz
Dieser hier bereits begonnene Prozess ist bauplanungsrechtlich - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - als Verfestigung einer Splittersiedlung zu betrachten (…vgl. BVerwG, Urt. v. 3.4.1987 - 4 C 43.84 -, juris Rn. 19 = NVwZ 1988, 144 = BRS 47 Nr. 76; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.4.2009 - OVG 10 S 35.08 -, juris Rn. 5 ff.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2013 - 11 D 74/09
Wirksamkeit der Planfeststellung für den Neubau der B 474n (Ortsumgehung Datteln) …
vgl. hierzu OVG Berlin, Urteil vom 4. Februar 1994 - 2 B 2.91 -, BRS 56 Nr. 80 = juris, Rn. 51 ff.; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 20. April 2009 - OVG 10 S 35.08 -, juris, Rn. 8. - VG Frankfurt/Oder, 22.08.2012 - 7 K 575/09
Nutzungsuntersagung Dauerwohnen; (kein) Bestandsschutz, Wohnbaracke in früherer …
Die dort als Regelbeispiele für eine Nutzung zu Erholungszwecken aufgeführten Wochenendhäuser können schon wegen ihrer lediglich vorübergehenden Nutzung nicht allein mit Blick auf § 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1, 1. Alt. BauNVO ein (etwaiges) "faktisches Wochenendhausgebiet" darstellen und unabhängig von der Art und dem Gewicht der einzelnen baulichen Anlagen als für einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil prägend angesehen werden, weil sonst die Gefahr eines Wertungswiderspruchs bestünde (vgl. hierzu: OVG Bln-Bbg, Beschlüsse vom 20. April 2009 - 10 S 35.08 -, juris, Rz. 8; vom 8. Oktober 2007 - OVG 10 N 13.06 - m. w. N.; vom 24. Oktober 2007 - OVG 2 N 54.06 -).Als Anhaltspunkte hierfür kommen Größe und Gestalt der jeweiligen baulichen Anlagen sowie eine zumindest teilweise nicht nur vorübergehende Nutzung in Betracht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 11. Juli 2002, a. a. O.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 20. April 2009, a. a. O.).
- VG Frankfurt/Oder, 27.01.2011 - 7 L 412/10
Zulässigkeit eines unter Befreiung von naturschutzrechtlichen Bauverboten …
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass jede Verstärkung der Inanspruchnahme des Außenbereichs für Wohnzwecke zu den typischen Formen der Zersiedlung der Landschaft gehört, die zu verhindern ein wesentliches gesetzgeberisches Anliegen ist (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2009 - OVG 10 S 35.08 -, [...], Randnr. 12, m. w. N.).
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