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   OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2020 - 11 N 4.18   

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OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2020 - 11 N 4.18 (https://dejure.org/2020,24201)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.08.2020 - 11 N 4.18 (https://dejure.org/2020,24201)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. August 2020 - 11 N 4.18 (https://dejure.org/2020,24201)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 20 Abs 1 S 1 WHG 2009, § 147 Abs 1 S 2 WasG BB 2012, § 20 Abs 1 S 2 WHG 2009
    Feststellung eines alten Wasserrechts zum Aufstau eines Baches mittels Wehranlage und zur Nutzung des aufgestauten Wassers für einen Mühlenbetrieb

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 20 Abs 1 WHG, § 147 Abs 1 WasG BB 2012, § 124 Abs 2 VwGO
    Feststellung eines alten Wasserrechts in den neuen Bundesländern; Nutzung des Wassers für Mühlenbetrieb; kein Vorhandensein einer Anlage im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 2 WHG zum Stichtag am 1. Juli 1990; Erfordernis erheblichen Aufwandes zur Wiederherstellung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.04.1971 - IV B 83.70

    Untergehen von zur Wassernutzung berechtigenden Altrechten - Verzicht auf die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2020 - 11 N 4.18
    Maßgeblich hierfür ist, wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausführt, das Kriterium der grundsätzlichen "Funktionsfähigkeit" der wasserrechtlichen Anlage bzw. die Existenz einer die Ausübung des (alten) Rechts prinzipiell ermöglichenden Anlage, ohne dass diese sich in einem völlig mängelfreien unmittelbar betriebsbereiten Zustand befunden haben muss; auch sollten vorübergehende Nutzungsunterbrechungen wegen kleinerer technischer Defekte oder wegen gerade laufender Umbau- bzw. Modernisierungsarbeiten unerheblich sein (BVerfG, a.a.O., Rz. 81; BVerwG, Beschluss vom 1. April 1971 - IV B 83.70 -, BayVBl. 1972, 245, 246; OVG Bautzen, Urteil vom 27. März 2007 - 4 B 707.05 -, juris Rz. 34, 38; Zöllner, a.a.O., § 20 Rz. 63 f.; Berendes, a.a.O., § 20 Rz. 19).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2020 - 11 N 4.18
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte aufgestellt hat, genügt insoweit nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2020 - 11 N 4.18
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris, Rn. 15) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - BVerwG 7 AV 4/03 -, juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2020 - 11 N 4.18
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris, Rn. 15) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - BVerwG 7 AV 4/03 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2020 - 2 L 5/18

    Feststellung eines alten Wasserrechts unter Wiederaufgreifen eines früheren

    (1) Maßgebliches Kriterium für eine "vorhandene Anlage" ist die grundsätzliche "Funktionsfähigkeit" der wasserrechtlichen Anlage bzw. die Existenz einer die Ausübung des (alten) Rechts prinzipiell ermöglichenden Anlage (OVG BlnBbg, Beschluss vom 20. August 2020 - OVG 11 N 4.18 - juris Rn. 20 zu § 147 Abs. 1 Satz 2 BbgWG; SächsOVG, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 4 B 268/11 - juris Rn. 8 zu § 136 Satz 2 SächsWG).
  • VGH Hessen, 10.01.2024 - 4 A 17/21

    Eintragung eines alten Wasserrechts aus einem Erbleihbrief

    70, 57 = FHOeffR 21 Nr. 5150 (Ls.); Sächs. OVG, Beschluss vom 6. Februar 2012 - 4 B 268/11 -, juris Rdnr. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. August 2020 - OVG 11 N 4.18 -, juris Rdnr. 20; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 L 5/18 -, juris Rdnr. 57; Breuer/Gärditz, Öffentliches und privates Wasserrecht, 4. Aufl. 2017, 3.
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