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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2017 - 11 S 17.17   

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https://dejure.org/2017,8813
OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2017 - 11 S 17.17 (https://dejure.org/2017,8813)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.03.2017 - 11 S 17.17 (https://dejure.org/2017,8813)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. März 2017 - 11 S 17.17 (https://dejure.org/2017,8813)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 104 Abs 3 S 3 VwGO, § 108 VwGO, § 120 VwGO, § 122 VwGO, § 123 VwGO
    Summarische Prüfung im einstweiligen Anordnungsverfahren bei noch nicht abgeschlossener Beweiserhebung im Hauptsacheverfahren; Anordnungsgrund trotz Erteilung einer Grenzübertrittsbescheinigung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 104 Abs 3 S 3 VwGO, § 108 VwGO, § 120 VwGO, § 122 VwGO, § 123 VwGO, § 60a Abs 2 S 1 AufenthG
    Beschwerde des Antragsgegners gegen Stattgabe; familiäre Lebensgemeinschaft mit deutschem Kind; Beweisaufnahme in der mündlichen Verhandlung; Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung; freie Beweiswürdigung; nicht beschiedener Antrag; Ergänzungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2014 - 11 S 2.14

    Vietnam; Duldungsanspruch; familiäre Gemeinschaft mit Vietnamesin und zwei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2017 - 11 S 17.17
    Denn eine solche Bescheinigung regelt anders als die Duldung nicht die aufenthaltsrechtliche Stellung eines Ausländers, sondern ermöglicht nur die Kontrolle seiner Ausreise (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Januar 2014 - OVG 11 S 2.14 - juris, Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93

    Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2017 - 11 S 17.17
    Nach Ablauf der Ergänzungsantragsfrist von zwei Wochen (§ 120 Abs. 2 VwGO) erlischt die Rechtshängigkeit des übergangenen Streitgegenstandes (z.B. BVerwG, Urteil vom 22. März 1994 - 9 C 529/93 - juris, Rn 11 ff., dem folgend für einen Beschluss im Eilverfahren: VGH Baden-Württemberg, a.a.O.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2022 - 5 S 19.21

    Gefährlicher Hund (American Staffordshire-Terrier) - Beißvorfälle - wiederholte

    Soweit die Beschwerde die Annahme des Verwaltungsgerichts, die Untersagung des Haltens und Führens gefährlicher Hunde sei mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtmäßig, mit dem Argument in Zweifel zu ziehen versucht, dass es insofern einer Beweisaufnahme im Klageverfahren vorbehalten bleiben müsse, ob sich die Vorwürfe gegen die Antragstellerin als richtig erweisen würden oder aber nicht, übersieht sie, dass das Verwaltungsgericht auf Grund einer freien Beweiswürdigung nach § 122 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 108 Abs. 1 VwGO (vgl. zu einer solchen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren OVG Lüneburg vom 23. September 2020 - 12 ME 130/20 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg vom 21. März 2017 - OVG 11 S 17.17 - juris Rn. 8) zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Antragstellerin im Rahmen der Haltung von "S..." wiederholt und teilweise auch gröblich gegen die Vorschriften des Hundegesetzes verstoßen hat.
  • OVG Bremen, 17.02.2020 - 2 LA 336/19

    Anhörungsrüge; Behindertenrechtskonvention; Beschlussergänzung;

    Bei Beschlüssen ist die Fertigung eines Tatbestandes indes nicht vorgeschrieben; daher kommt es hier für die Ergänzung nicht auf die Erwähnung des Antrags im Tatbestand, sondern auf die schriftsätzliche Antragstellung an (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.03.2017 - 11 S 17.17, BeckRS 2017, 106094 Rn. 10).
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