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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2019 - 12 B 30.18   

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https://dejure.org/2019,6123
OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2019 - 12 B 30.18 (https://dejure.org/2019,6123)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.03.2019 - 12 B 30.18 (https://dejure.org/2019,6123)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. März 2019 - 12 B 30.18 (https://dejure.org/2019,6123)
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Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Zugang zu Informationen des Bundesverkehrsministeriums im Zusammenhang mit dem sog. Diesel-Abgas-Skandal - 5/19

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Journalist hat gegen Bundesverkehrsministerium im Rahmen des Diesel-Abgas-Skandals keinen Auskunftsanspruch

  • Jurion (Kurzinformation)

    Zugang zu Informationen des Bundesverkehrsministeriums im Zusammenhang mit dem sog. "Diesel-Abgas-Skandal"

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Zugang zu Informationen des Bundesverkehrsministeriums im Zusammenhang mit dem sog. Diesel-Abgas-Skandal

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2019 - 12 B 13.18

    Bundesverkehrsministerium muss Unterlagen zum Abgasskandal an Deutsche

    Der Senat hat in den Parallelverfahren OVG 12 B 14.18 und OVG 12 B 30.18 aktuelle Auskünfte der Staatsanwaltschaft Braunschweig eingeholt, die unter dem 30. Januar 2019 bzw. 6. Februar 2019 mitgeteilt hat, dass in den dort geführten Ermittlungsverfahren (411 Js 49032/15 - sog. NO x -Verfahren - und 400 Js 58204/15 - CO 2 -Komplex - sowie 412 UJs 6762/18 - WPHG i.V.m. CO 2 -Themen -) den Verteidigern der Beschuldigten und Betroffenen Einsicht in die bislang komplettierten Ermittlungsakten gewährt worden und eine Gefährdung des Untersuchungszwecks durch die Offenlegung der als "verfahrensgegenständlich" deklarierten Dokumente nicht zu besorgen sei.

    Nach den in den Parallelverfahren OVG 12 B 14.18 und OVG 12 B 30.18 eingeholten und in das vorliegende Verfahren eingeführten Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom 30. Januar, 6. Februar und 7. März 2019 besteht keine Vermutung mehr dafür, dass der Untersuchungszweck der dortigen Verfahren des sog. CO 2 -Komplexes bei einer Offenlegung der im Streit stehenden Informationen nachteilig betroffen sein könnte.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2021 - 12 N 11.20

    Anforderung an die Darlegung des Ausschlussgrundes des § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

    Dies war nicht deshalb entbehrlich, weil das Schreiben vom 15. Dezember 2017 Bestandteil der Akten des Oberverwaltungsgerichts in dem Verfahren zu OVG 12 B 30.18 sein soll.

    Der bloße Hinweis der Beklagten, dass der Senat im Verfahren OVG 12 B 30.18 auf Grund eines Inhaltsverzeichnisses streitgegenständliche Unterlagen angefordert habe, rechtfertigt danach nicht die Annahme, es habe sich dem Verwaltungsgericht vorliegend die Anforderung von Akten aufdrängen müssen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - 12 B 13.18

    Umweltinformationen; Verbrauchswerte; CO2-Werte; Unregelmäßigkeiten;

    Der Senat hat in den Parallelverfahren OVG 12 B 14.18 und OVG 12 B 30.18 aktuelle Auskünfte der Staatsanwaltschaft Braunschweig eingeholt, die unter dem 30. Januar 2019 bzw. 6. Februar 2019 mitgeteilt hat, dass in den dort geführten Ermittlungsverfahren (411 Js 49032/15 - sog. NO x -Verfahren - und 400 Js 58204/15 - CO 2 -Komplex - sowie 412 UJs 6762/18 - WPHG i.V.m. CO 2 -The- men -) den Verteidigern der Beschuldigten und Betroffenen Einsicht in die bislang komplettierten Ermittlungsakten gewährt worden und eine Gefährdung des Untersuchungszwecks durch die Offenlegung der als "verfahrensgegenständlich" deklarierten Dokumente nicht zu besorgen sei.

    Nach den in den Parallelverfahren OVG 12 B 14.18 und OVG 12 B 30.18 eingeholten und in das vorliegende Verfahren eingeführten Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom 30. Januar, 6. Februar und 7. März 2019 besteht keine Vermutung mehr dafür, dass der Untersuchungszweck der dortigen Verfahren des sog. CO 2 -Komplexes bei einer Offenlegung der im Streit stehenden Informationen nachteilig betroffen sein könnte.

  • VG Berlin, 05.12.2019 - 2 K 84.18
    Gemessen hieran kann sich die Beklagte angesichts der von ihr eingereichten Stellungnahme der Staatsanwaltschaft B...vom 12. März 2019 - N...- nicht (mehr) auf eine Vermutungswirkung berufen (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. März 2019 - OVG 12 B 30.18 - S. 4 des Entscheidungsabdrucks).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2019 - 6 S 58.19

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Berufsgeheimnis; anwaltliche

    Wie hoch ist die Summe aller Honorare für die Beratung und Vertretung in dem Berufungsverfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg, OVG 12 B 30.18, die die o.g. Gesellschaften dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur der o.g. Rechtsanwaltsgesellschaft bis zum heutigen Tage in Rechnung gestellt haben?.
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