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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2023 - 3 M 20.23   

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https://dejure.org/2023,8638
OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2023 - 3 M 20.23 (https://dejure.org/2023,8638)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.04.2023 - 3 M 20.23 (https://dejure.org/2023,8638)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. April 2023 - 3 M 20.23 (https://dejure.org/2023,8638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 32 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 1a AufenthG, § 108 FamFG, § 109 Abs 1 Nr 4 FamFG, § 32 AufenthG 2004
    Prozesskostenhilfe - Visum - Familiennachzug - Kamerun - Klärung der Identität - Adoptionsentscheidung - ordre public - Eignungsprüfung - Anhörung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 32 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 1a AufenthG, § 108 FamFG, § 109 Abs 1 Nr 4 FamFG
    Prozesskostenhilfe - Visum - Familiennachzug - Kamerun - Klärung der Identität - Adoptionsentscheidung - ordre public - Eignungsprüfung - Anhörung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 07.01.2020 - 14 UF 194/19
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2023 - 3 M 20.23
    Nach § 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG kommt die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung aber dann nicht in Betracht, wenn sie zu einem Ergebnis führen würde, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts, dem sog. ordre public, offensichtlich unvereinbar ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 14 UF 194/19 - juris Rn. 6 m.w.N.; zur Anerkennung einer Sorgerechtsentscheidung BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 10 C 4.12 - juris Rn. 19 ff.).

    Zum einen dürfte die Prüfung des Kindeswohls, die der High Court vorgenommen hat, dem deutschen ordre public schon deshalb nicht genügen, weil die hierfür erforderliche Prüfung der Elterneignung entsprechend dem hiesigen Recht, die grundsätzlich nur am Lebensmittelpunkt des Annehmenden vorgenommen werden kann, nicht erfolgt ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 14 UF 194/19 - juris Rn. 7 ff.).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12

    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Bedarf;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2023 - 3 M 20.23
    Nach § 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG kommt die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung aber dann nicht in Betracht, wenn sie zu einem Ergebnis führen würde, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts, dem sog. ordre public, offensichtlich unvereinbar ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 14 UF 194/19 - juris Rn. 6 m.w.N.; zur Anerkennung einer Sorgerechtsentscheidung BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 10 C 4.12 - juris Rn. 19 ff.).

    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass eine am Kindeswohl orientierte Sorgerechtsentscheidung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls bei Jugendlichen grundsätzlich eine persönliche Anhörung erfordert, die ihnen Gelegenheit gibt, ihre Interessen auf altersgerechte Weise zu formulieren und in das Verfahren einzubringen (BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 10 C 4.12 - juris Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 11 S 1918/06

    Zuständigkeit für Entscheidung über Beschwerde gegen die Versagung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2023 - 3 M 20.23
    Es genügt vielmehr eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die jedenfalls dann gegeben ist, wenn der Ausgang des Verfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (BVerwG, Beschluss vom 8. März 1999 - 6 B 121.98 - juris Rn. 8; VGH Mannheim, Beschluss vom 21. November 2006 - 11 S 1918/06 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98

    Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2023 - 3 M 20.23
    Es genügt vielmehr eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die jedenfalls dann gegeben ist, wenn der Ausgang des Verfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (BVerwG, Beschluss vom 8. März 1999 - 6 B 121.98 - juris Rn. 8; VGH Mannheim, Beschluss vom 21. November 2006 - 11 S 1918/06 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2023 - 3 M 20.23
    Prozesskostenhilfe darf demgegenüber verweigert werden, wenn die Erfolgschance lediglich eine entfernte ist (BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - juris Rn. 26).
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