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   OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - 9 N 106.16   

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https://dejure.org/2017,5249
OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - 9 N 106.16 (https://dejure.org/2017,5249)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.02.2017 - 9 N 106.16 (https://dejure.org/2017,5249)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 9 N 106.16 (https://dejure.org/2017,5249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Nr 4 WHG, § 79 WasG BB, § 1 Abs 3 WasG BB, § 1 Abs 4 WasG BB, § 1 Abs 5 WasG BB
    Gewässereigenschaft eines von einem Verteilerbauwerk einer Abwasserbehandlungsanlage zu einem oberirdischen Bach führenden Wasserverrohrung; Zweck einer Abwasserentsorgungsanlage; Abgrenzung zwischen Abwasserentsorgungsanlage und Gewässereigenschaft bezüglich eines ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 162 VwGO, § 154 VwGO, § 124 VwGO, § 124a VwGO, § 108 VwGO, § 96 VwGO, § 86 VwGO, § 65 VwGO, § 3 Nr 4 WHG, § 79 WasG BB, § 1 Abs 3 WasG BB, § 1 Abs 4 WasG BB, § 1 Abs 5 WasG BB
    Klärwerk; Verbindung; früher schon vorhandenes Gewässer; Abwasseranlage; Anlagenteil; künstliches Gewässer; Funktion; Absonderung vom Wasserhaushalt; Gewässerfunktion; wertende Betrachtung; Einzelfall; Verrohrung; offener Verlauf; Zuflüsse; Verdunstung; Regenwasser; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10

    Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - 9 N 106.16
    Diese landesrechtliche Einordnung entspricht der wasserrechtlich anerkannten Sichtweise, dass Gewässer auch dann im Ganzen oberirdisches Gewässer sind, wenn sie eine verrohrte Teilstrecke aufweisen, es sei denn, dass die Verrohrung die Einbindung des Wassers in den natürlichen Wasserkreislauf aufhebt (vgl. u. a. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 16 ff.).

    Auch insoweit bringt das Brandenburgische Wassergesetz nur zum Ausdruck, was für das Wasserhaushaltsgesetz ohnehin angenommen wird, nämlich dass kein oberirdisches Gewässer im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes vorliegt, wenn Wasser nicht nur "gefasst", sondern überdies vom natürlichen Wasserhaushalt abgesondert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1975 - IV C 43.73 -, BVerwGE 49, 293, juris, Rn. 27; Beschluss vom 16. Juli 2003 - 7 B 61/03 -, juris, Rn. 5; Urteil vom 15. Juni 2005 - 9 C 8.04 -, juris, Rn. 20 ff.; Urteil vom 27. November 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 18 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgt aus dem Regelungszweck des Wasserrechts das Gebot, eine Wasserführung erst dann aus dem wasserrechtlichen Regelungsregime zu entlassen, wenn eine Absonderung vom natürlichen Wasserhaushalt vorliege (BVerwG, Urteil vom 27. November 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 18).

  • BVerwG, 15.06.2005 - 9 C 8.04

    Klagerücknahme, Abwasserabgabe; Fischzucht; Bruthaus; Kaskade; Trommelfilter;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - 9 N 106.16
    Auch insoweit bringt das Brandenburgische Wassergesetz nur zum Ausdruck, was für das Wasserhaushaltsgesetz ohnehin angenommen wird, nämlich dass kein oberirdisches Gewässer im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes vorliegt, wenn Wasser nicht nur "gefasst", sondern überdies vom natürlichen Wasserhaushalt abgesondert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1975 - IV C 43.73 -, BVerwGE 49, 293, juris, Rn. 27; Beschluss vom 16. Juli 2003 - 7 B 61/03 -, juris, Rn. 5; Urteil vom 15. Juni 2005 - 9 C 8.04 -, juris, Rn. 20 ff.; Urteil vom 27. November 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 18 ff.).

    Die Einbindung in den natürlichen Wasserkreislauf setzte die Teilhabe an der Gewässerfunktion voraus; sie sei gegeben, wenn natürliche Prozesse wie Verdunstung, Versickerung, Auffangen von Regenwasser und Auffangen von aufsteigendem Grundwasser stattfänden (BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2005 - 9 C 8.04 -, juris, Rn. 20).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2015 - 9 S 34.14

    Schöpfwerk; Weiterbetreibensanordnung; Adressat; Schöpfwerkseigentümer;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - 9 N 106.16
    Danach kann der Landkreis D...versuchen, durch Einschaltung des Ministeriums dafür zu sorgen, dass die Beklagte den B...so einordnet, wie der Landkreis Dahme-Spreewald das für sein Gebiet tut (vgl. hierzu auch: OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. März 2015 - OVG 9 S 34.14 -, juris, Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2016 - 9 B 24.14

    Bestehen des Anschlusszwangs an die öffentliche Trinkwasserversorgung; Vermutung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - 9 N 106.16
    In Rechtskraft erwachsen lediglich die in Bezug auf den Streitgegenstand ausgesprochenen Rechtsfolgen, nicht jedoch die einzelnen Tatsachen, präjudiziellen Rechtsverhältnisse und sonstigen Vorfragen, aus welchen das Gericht diese Rechtsfolgen abgeleitet hat (vgl. m. w. N. Kilian, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage, Rn. 60 zu § 121 VwGO; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Mai 2015 - OVG 9 B 24.14 -, juris, Rn. 23.).
  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 43.73

    Erhebung von Entwässerungsgebühren - Einleitung von Abwässern

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - 9 N 106.16
    Auch insoweit bringt das Brandenburgische Wassergesetz nur zum Ausdruck, was für das Wasserhaushaltsgesetz ohnehin angenommen wird, nämlich dass kein oberirdisches Gewässer im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes vorliegt, wenn Wasser nicht nur "gefasst", sondern überdies vom natürlichen Wasserhaushalt abgesondert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1975 - IV C 43.73 -, BVerwGE 49, 293, juris, Rn. 27; Beschluss vom 16. Juli 2003 - 7 B 61/03 -, juris, Rn. 5; Urteil vom 15. Juni 2005 - 9 C 8.04 -, juris, Rn. 20 ff.; Urteil vom 27. November 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 18 ff.).
  • BVerwG, 16.07.2003 - 7 B 61.03

    Oberirdisches Gewässer; künstliches Gewässer; illegale Herstellung.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - 9 N 106.16
    Auch insoweit bringt das Brandenburgische Wassergesetz nur zum Ausdruck, was für das Wasserhaushaltsgesetz ohnehin angenommen wird, nämlich dass kein oberirdisches Gewässer im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes vorliegt, wenn Wasser nicht nur "gefasst", sondern überdies vom natürlichen Wasserhaushalt abgesondert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1975 - IV C 43.73 -, BVerwGE 49, 293, juris, Rn. 27; Beschluss vom 16. Juli 2003 - 7 B 61/03 -, juris, Rn. 5; Urteil vom 15. Juni 2005 - 9 C 8.04 -, juris, Rn. 20 ff.; Urteil vom 27. November 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 18 ff.).
  • BVerwG, 01.12.1994 - 3 B 66.94

    Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung wegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - 9 N 106.16
    Die Annahme, das Gericht habe in seiner Entscheidung gewichtige Tatsachen übergangen, muss deswegen im Einzelfall durch besondere Umstände deutlich werden (BVerwG, Beschluss vom 1. Dezember 1994 - 3 B 66/94 -, juris, Rn. 4).
  • BVerwG, 08.07.1988 - 4 B 100.88

    Richterwechsel - Beweisaufnahme - Ermessenssache - Grundstücksnachbar -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - 9 N 106.16
    Vielmehr steht dem Spruchkörper insoweit ein Ermessen zu, ob er sich darauf beschränkt, die etwa durch eine Niederschrift dokumentierte frühere Beweisaufnahme zu verwerten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1988 - 4 B 100/88 -, juris, Rn. 3).
  • BVerwG, 07.02.2011 - 6 C 11.10

    Beiladung; notwendige Beiladung; Rechtsnachfolge; Einzelrechtsnachfolge;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - 9 N 106.16
    Dazu muss die vom Kläger begehrte Sachentscheidung nicht wirksam getroffen werden können, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig Rechte des Beizuladenden betroffen, das heißt gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (vgl. m. w. N.: BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2011 - 6 C 11.10 -, juris, Rn. 2; Kopp-Schenke, VwGO, 21. Auflage, Rn. 14 zu § 65 VwGO; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage, Rn. 110 zu § 65 VwGO; Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand April 2006, Rn. 16 zu § 65 VwGO).
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