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   OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2019 - 10 S 59.18   

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OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2019 - 10 S 59.18 (https://dejure.org/2019,4210)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.02.2019 - 10 S 59.18 (https://dejure.org/2019,4210)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Februar 2019 - 10 S 59.18 (https://dejure.org/2019,4210)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG
    Beamtenrecht: Konkurrentenstreit anlässlich der Beförderungsrunde 2017/2018 bei der Deutschen Telekom AG in ein Statusamt der Besoldungsgruppe A9vz

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG
    Konkurrentenstreitigkeit; Beförderung; Statusamt Besoldungsgruppe A 9; offene Erfolgsaussichten; Möglichkeit der Auswahl; offensichtliche Chancenlosigkeit; dienstliche Beurteilung; Leistungsvergleich; Berücksichtigung einer höherwertigen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2019 - 10 S 59.18
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl zumindest offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris Rn. 83; BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - BVerwG 2 VR 1.16 -, juris Rn. 43; ebenso OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 24. September 2018 - OVG 10 S 47.18 -, juris Rn. 17 m.w.N.), mithin nicht vollkommen ausgeschlossen ist (BVerfG, Beschluss vom 25. November 2015 - 2 BvR 1461/15 -, juris Rn. 19 f.).

    Eine hohe Wahrscheinlichkeit der Auswahl zu Gunsten des abgelehnten Bewerbers ist nach diesem verfassungsrechtlich fundierten Maßstab nicht gefordert; es genügt bereits eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (s. dazu BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2016, a.a.O., Rn. 86; im Anschluss daran BVerwG, a.a.O.).

    Hierbei ist nicht nur der eklatante - (mindestens jeweils) vier Notenstufen umfassende - Vorsprung der Beigeladenen zu 1. bis 3. in Rechnung zu stellen (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris Rn. 85).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2019 - 10 S 59.18
    Die Rechtsordnung behält solche Akte der wertenden Erkenntnis dem Dienstherrn - hier der Antragsgegnerin - vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 16; im Anschluss daran OVG Bln-Bbg, a.a.O., Rn. 19).
  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2019 - 10 S 59.18
    Die Antragstellerin legt nicht dar, inwiefern die von ihr vertretene und an die Grundsätze des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 2014 (- BVerwG 2 A 3.13 -, juris) anknüpfende Ansicht ihrem auf eine vorläufige Untersagung der Beförderung der Beigeladenen zu 1. bis 3. gerichteten Antrag zum Erfolg verhelfen soll.
  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2019 - 10 S 59.18
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl zumindest offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris Rn. 83; BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - BVerwG 2 VR 1.16 -, juris Rn. 43; ebenso OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 24. September 2018 - OVG 10 S 47.18 -, juris Rn. 17 m.w.N.), mithin nicht vollkommen ausgeschlossen ist (BVerfG, Beschluss vom 25. November 2015 - 2 BvR 1461/15 -, juris Rn. 19 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2016 - 1 B 1388/15

    Eilverfahren wegen beamtenrechtlicher Konkurrentenstreitigkeit; Geltendmachung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2019 - 10 S 59.18
    Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts werden die Begründungen der Antragstellerin und der Beigeladenen zu 1. bis 3. zwar nicht dem Erfordernis der Begründung des Gesamturteils gerecht; hierbei ist zu bedenken, dass es sich dabei um einen systemischen Fehler handelt, der alle Beurteilungen erfasst und damit eine Neubeurteilung hier jedenfalls für alle in Betracht kommenden Bewerber bedingt, die eine Verbesserung der Benotung der Antragstellerin bzw. eine Verschlechterung der Benotungen der hier betrachteten Konkurrenten an sich nicht als ausgeschlossen erscheinen lässt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt bei der Bewertung der Chancen des unterlegenen Bewerbers OVG NW, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 1 B 1388/15 -, juris Rn. 72).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2019 - 10 S 59.18
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl zumindest offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris Rn. 83; BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - BVerwG 2 VR 1.16 -, juris Rn. 43; ebenso OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 24. September 2018 - OVG 10 S 47.18 -, juris Rn. 17 m.w.N.), mithin nicht vollkommen ausgeschlossen ist (BVerfG, Beschluss vom 25. November 2015 - 2 BvR 1461/15 -, juris Rn. 19 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2017 - 10 S 32.16

    Konkurrentenstreit: Aktuelle dienstliche Beurteilung bei Besetzung einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2019 - 10 S 59.18
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 2 GKG und folgt der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, die auf das vorläufige Freihalten der zu besetzenden Stelle zielen, der (volle) Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG zugrunde zu legen ist (vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 2018 - OVG 10 S 66.16 -, juris Rn. 28, und vom 30. März 2017 - OVG 10 S 32.16 -, juris Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2017 - 1 B 1417/16

    Besetzung der Beförderungsplanstelle der Beförderungsliste "DTKS" mit einem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2019 - 10 S 59.18
    Eine nur theoretische Chance des erfolglosen Bewerbers, die grundsätzlich immer gegeben sein kann, reicht demgegenüber nicht aus (vgl. OVG NW, Beschluss vom 20. Juli 2017 - 1 B 1417/16 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 56/17

    Begründung; Beurteilungsrichtlinien; Bewertungsskala; Deutsche Telekom AG;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2019 - 10 S 59.18
    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob sich die im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung an 222. Stelle in der Beförderungsliste befindliche Antragstellerin überdies gegen die zwischen ihr und den (noch nicht zu einem anderen Dienstherrn gewechselten) Konkurrenten auf den unter den Ziffern 26. bis 104. der Liste stehenden Mitbewerber, die jeweils mit mindestens der Note "sehr gut" beurteilt worden sind, durchsetzen könnte (s. zu einer entsprechenden Fallkonstellation NdsOVG, Beschluss vom 19. Juli 2017 - 5 ME 56/17 -, juris Rn. 25).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2018 - 10 S 66.16

    Zeitpunkt der Fixierung der für die Auswahlentscheidung maßgeblichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2019 - 10 S 59.18
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 2 GKG und folgt der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, die auf das vorläufige Freihalten der zu besetzenden Stelle zielen, der (volle) Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG zugrunde zu legen ist (vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 2018 - OVG 10 S 66.16 -, juris Rn. 28, und vom 30. März 2017 - OVG 10 S 32.16 -, juris Rn. 22).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2018 - 10 S 47.18

    Konkurrentenstreit; Telekombeamter; dienstliche Beurteilung; Einzelbewertung;

  • BVerwG, 10.12.2018 - 2 VR 4.18

    Abbruch; Abbruchgrund; Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2019 - 10 S 34.18

    Dienstliche Beurteilung; freigestellter Beauftragter für Datenschutz;

    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris Rn. 83; BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - BVerwG 2 VR 1.16 -, juris Rn. 43; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 22. Februar 2019 - OVG 10 S 59.18 -, juris Rn. 8 f.; Beschluss vom 27. März 2018- OVG 10 S 29.17 -, juris Rn. 28 m.w.N.) mithin nicht vollkommen ausgeschlossen ist (BVerfG, Beschluss vom 25. November 2015 - 2 BvR 1461/15 -, juris Rn. 19 f.).

    Eine nur theoretische Chance des erfolglosen Bewerbers, die grundsätzlich immer gegeben sein kann, reicht demgegenüber nicht aus (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 22. Februar 2019 - OVG 10 S 59.18 -, juris Rn. 8).

  • VG Hamburg, 05.01.2021 - 14 E 564/20
    Eine hohe Wahrscheinlichkeit der Auswahl zu Gunsten des abgelehnten Bewerbers ist nach diesem verfassungsrechtlich fundierten Maßstab nicht gefordert; es genügt bereits eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.2.2019, OVG 10 S 59.18, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Allerdings ist anerkannt, dass eine nur theoretische Chance des erfolglosen Bewerbers, die grundsätzlich immer gegeben sein kann, für eine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs nicht ausreicht (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 4.2.2016, 2 BvR 2223/15, NVwZ 2016, 764, juris Rn. 83 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.2.2019, a.a.O.).

  • VG Kassel, 19.06.2020 - 1 L 3000/19

    Eilrechtsschutz gegen Stellenbesetzung mit Konkurrenten; Anspruch auf

    Die Beurteilung, ob die Auswahl möglich erscheint oder aber vollkommen ausgeschlossen ist, setzt eine wertende Betrachtung der Umstände des Einzelfalls voraus (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Februar 2019 - OVG 10 S 59.18 -, juris).

    Für einen Gleichstand der betrachteten Bewerber und eine daran anknüpfende, nicht nur theoretische Möglichkeit einer Auswahl der Antragstellerin fehlt es damit auch unter Berücksichtigung des Arithmetisierungsverbots an der erforderlichen hinreichenden Wahrscheinlichkeit (so auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Februar 2019 - OVG 10 S 59.18 -, juris).

  • VG Würzburg, 05.05.2020 - W 1 E 20.491

    Konkurrentenstreitverfahren (Untersagung einer Besetzung)

    Hierfür ist eine wertende Betrachtung der Umstände des Einzelfalls vorzunehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 22.2.2019 - OVG 10 S 59.18 - juris).
  • VG Berlin, 21.06.2023 - 36 K 263.20

    Aufhebung einer Beförderung

    Die dagegen von der Klägerin erhobene Beschwerde blieb erfolglos (Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg v. 22. Februar 2019 - OVG 10 S 59.18).

    Die Klägerin lag mit ihrer ursprünglichen Beurteilung nach Angaben der Beklagten auf Rang 222. Nach den Feststellungen des OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 22. Februar 2019 - OVG 10 S 59.18) lagen bei der Beförderungsrunde 2017/2018 zwischen der Klägerin und den Beförderungsrängen noch weitere mit "sehr gut" beurteilten Mitbewerber auf den Plätzen 26 bis 104. Eine wesentliche Verbesserung der Situation der Klägerin ist ausgeschlossen, nachdem die neu erstellte Gesamtbeurteilung das bisherige Ergebnis wiederholt hat, ohne dass noch eine Fehlerhaftigkeit ersichtlich wäre.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2022 - 10 S 25.21

    Einstweiliger Rechtsschutz - Beschwerde - Konkurrentenstreit - Beförderung -

    Die Beurteilung, ob die Auswahl möglich erscheint, mithin nicht vollkommen ausgeschlossen ist (zu diesem Maßstab insb. BVerfG, Beschluss vom 25. November 2015 - 2 BvR 1461/15 -, juris Rn. 19 f.; im Anschluss hieran OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats u.a. vom 22. Februar 2019 - OVG 10 S 59.18 -, juris Rn. 9), setzt eine wertende Betrachtung der Umstände des Einzelfalls voraus.

    Die Rechtsordnung behält solche Akte der wertenden Erkenntnis dem Dienstherrn - hier der Antragsgegnerin - vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 16; im Anschluss daran Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse des Senats vom 19. Februar 2019 - OVG 10 S 67.18 -, juris Rn. 33, und vom 22. Februar 2019 - OVG 10 S 59.18 -, juris Rn. 9).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2024 - 2 M 478/23

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung nach Statusänderung

    Hierfür ist eine wertende Betrachtung der Umstände des Einzelfalls vorzunehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.02.2019 - OVG 10 S 59.18 - zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2020 - 10 S 51.19

    Anspruch eines bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamten auf Beförderung

    Denn das Verwaltungsgericht geht im Ergebnis zu Recht davon aus, dass die Erfolgsaussichten des Antragstellers bei einer erneuten Auswahl zumindest offen seien, seine Auswahl also möglich erscheine (zu diesem Maßstab: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Februar 2019 - OVG 10 S 59.18 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VG Berlin, 30.12.2020 - 28 L 138.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Auswahlentscheidung

    - OVG 10 S 53.17 - juris Rn. 10 m.w.N., vom 22. Februar 2019 - OVG 10 S 59.18 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 22.10.2019 - W 1 K 19.567

    Kein Anspruch auf erneutes Auswahlverfahren bei Dienstpostenbesetzung trotz

    Die Beurteilung, ob die Auswahl möglich erscheint oder aber vollkommen ausgeschlossen ist, setzt eine wertende Betrachtung der Umstände des Einzelfalls voraus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 22.2.2019 - OVG 10 S 59.18 - juris).
  • VG Würzburg, 17.05.2019 - W 1 E 19.489

    Fehlende Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im beamtenrechtlichen

  • VG Würzburg, 22.06.2022 - W 1 E 22.1003

    Konkurrentenstreitverfahren, Dienstpostenkonkurrenz um eine Schulleiterstelle A

  • VG Würzburg, 11.11.2019 - W 1 E 19.1444

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle eines Brandinspektors

  • VG Würzburg, 23.03.2021 - W 1 E 21.393

    Einstweiliger Rechtsschutz, Konkurrentenstreitverfahren, Konkurrenz um

  • VG Würzburg, 23.03.2021 - W 1 E 21.351

    Einstweiliger Rechtsschutz, Konkurrentenstreitverfahren, Konkurrenz um

  • VG Berlin, 01.04.2021 - 26 L 287.20
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