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   OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 11 S 39.21   

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https://dejure.org/2021,6632
OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 11 S 39.21 (https://dejure.org/2021,6632)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.03.2021 - 11 S 39.21 (https://dejure.org/2021,6632)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. März 2021 - 11 S 39.21 (https://dejure.org/2021,6632)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vermietung eines Schwimmbads während der Corona-Pandemie - Corona-Virus

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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 11 S 41.21

    SARS-Cov-2-Pandemie; Hotelbetrieb; verbundenes Unternehmen; Untersagungs- und

    Dem trägt nicht nur die Untersagung der Beherbergung von Personen zu touristischen Zwecken Rechnung, die nach Einschätzung des Verordnungsgebers durch die Reduzierung der Mobilität zur Sicherstellung der Verfolgbarkeit von Infektionsketten sowie allgemein zur Minimierung der Sozialkontakte und damit zu einer Verlangsamung der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus beiträgt (Ziff. 10 der Allgemeinen Begründung; vgl. dazu auch Beschlüsse des Senats, z.B. v. 14. April 2021 - OVG 11 S 49/21 -, juris Rn 20; v. 17. März 2021 - OVG 11 S 32/21 -, juris Rn 27), sondern auch die Einschränkung der Sportausübung (Ziff. 6 der Allgemeinen Begründung; vgl. auch Beschlüsse des Senats v. 16. April 2021 - OVG 11 S 47/21 -, juris Rn 47 ff., v. 5. März 2021 - OVG 11 S 26/21 -, juris Rn 49, v. 11. November 2020 - OVG 11 S 110/20 -, juris Rn 35 ff.), die Beschränkung der Teilnehmerzahl von Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter (vgl. Ziff. 9 der Allgemeinen Begründung) sowie die Schließung von Gastronomiebetrieben (Ziff. 11 der Allgemeinen Begründung, vgl. dazu auch Beschlüsse des Senats v. 5. März 2021 - OVG 11 S 17/21 -, juris Rn 55, v. 13. November 2020 - OVG 11 S 118/20 -, juris Rn 37 ff., v. 11. November 2020 - OVG 11 S 111/20 -, juris Rn 36 ff.), Schwimmbädern, Sport- und Freizeitbädern, Saunen, Dampfbädern, Thermen und Wellnesszentren (Ziff. 18 der Allg. Begründung; vgl. auch Beschlüsse v. 22. März 2021 - OVG 11 S 39/21 -, juris Rn 10; v. 20. November 2020 - OVG 11 S 120/20 -, juris Rn 40 ff.).
  • OVG Sachsen, 07.04.2021 - 3 B 68/21

    Corona-Pandemie; Unzulässigkeit der stundenweisen Vermietung einer SPA-Anlage;

    23 Soweit die Antragstellerin die Ansicht vertritt, dass der Begriff des "Öffnens" nicht das bloße Öffnen einer Einrichtung im technischen Sinne meine, sondern das jederzeit Öffentlich-zur-Verfügung-Stehen der Einrichtung für eine unbestimmte Anzahl an Personen, folgt dem der Senat nicht (so auch in Bezug auf die Vermietung eines Schwimmbads OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22. März 2021 - OVG 11 S 39/21 -, juris Rn. 10, anders: VG Wiesbaden, Beschl. v. 11. März 2021 - 7 L 185/21.WI -, juris; vgl. in Bezug auf einen Wellnessbetrieb auch VG Mainz, Beschl. v. 8. Dezember 2020 - 1 L 948/20.MZ -, juris Rn. 15 ff.).
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