Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - 10 S 36.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,11550
OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - 10 S 36.19 (https://dejure.org/2021,11550)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.04.2021 - 10 S 36.19 (https://dejure.org/2021,11550)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. April 2021 - 10 S 36.19 (https://dejure.org/2021,11550)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,11550) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.03.2018 - 4 B 67.17

    Zahlung eines Ausgleichsbetrags in Geld durch den Eigentümer eines im förmlich

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - 10 S 36.19
    Soweit die Antragsteller auf das Urteil des 2. Senats vom 10. Juli 2017 zu jenem Sanierungsgebiet im historischen Zentrum von Berlin verweisen (Beschwerdebegründung, a.a.O., S. 3), nimmt jene Entscheidung für sich in Anspruch, auch weiterhin nicht von der bisherigen Dogmatik und Systematik des Sanierungsrechts abzuweichen und die bisherige Senatsrechtsprechung dazu nicht aufzugeben, sondern lediglich den Besonderheiten jenes Einzelfalls Rechnung zu tragen, die dort in einem Zusammentreffen "wendebedingter Effekte" mit der zentralen Lage jenes Gebiets in der Mitte von Berlin und seinen besonderen städtebaulichen Qualitäten bestanden (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Juli 2017 - OVG 2 B 1.16 -, juris Rn. 58; BVerwG, Beschluss vom 15. März 2018 - BVerwG 4 B 67.17 -, juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2018 - 2 B 2.16

    OVG hält an Rechtsprechung zur fehlerhaften Berechnung der Ausgleichsbeträge im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - 10 S 36.19
    Dabei besteht bei einem städtebauliche Missstände aufweisenden Gebiet, das bereits seit längerer Zeit nicht zu einer Entwicklung aus eigener Kraft der Eigentümer oder investitionsbereiter Erwerber gefunden hat und für das deshalb nach allgemeinem Erfahrungswissen eine qualitative Fortentwicklung unter unverändert fortbestehenden Rahmenbedingungen nicht zu erwarten ist, eine tatsächliche Vermutung der Kausalität von Sanierung und Bodenwerterhöhung im Sanierungsgebiet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Oktober 2018 - OVG 2 B 2.16 -, juris Rn. 43).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2014 - 10 S 10.14

    Beschwerde; Darlegungsanforderungen; vorläufiger Rechtsschutz;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - 10 S 36.19
    Sanierungsbedingt ist die Erhöhung des Bodenwertes, die durch die Gesamtheit der Einzelmaßnahmen hervorgerufen wird, die durch den Oberbegriff der Sanierung zusammengefasst werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - OVG 10 S 10.14 -, juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2017 - 2 B 1.16

    Erforderlichkeit und Kausalität von Sanierungsmaßnahmen in der Spandauer Vorstadt

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - 10 S 36.19
    Soweit die Antragsteller auf das Urteil des 2. Senats vom 10. Juli 2017 zu jenem Sanierungsgebiet im historischen Zentrum von Berlin verweisen (Beschwerdebegründung, a.a.O., S. 3), nimmt jene Entscheidung für sich in Anspruch, auch weiterhin nicht von der bisherigen Dogmatik und Systematik des Sanierungsrechts abzuweichen und die bisherige Senatsrechtsprechung dazu nicht aufzugeben, sondern lediglich den Besonderheiten jenes Einzelfalls Rechnung zu tragen, die dort in einem Zusammentreffen "wendebedingter Effekte" mit der zentralen Lage jenes Gebiets in der Mitte von Berlin und seinen besonderen städtebaulichen Qualitäten bestanden (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Juli 2017 - OVG 2 B 1.16 -, juris Rn. 58; BVerwG, Beschluss vom 15. März 2018 - BVerwG 4 B 67.17 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 09.10.2020 - 6 B 51.20

    Nicht den Darlegungsanforderungen genügende Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - 10 S 36.19
    Die von einer Verwaltungsbehörde bestellten Gutachter sind demgemäß - nicht anders als die entsprechend sachkundigen eigenen Bediensteten einer mit besonderem Sachverstand ausgestatteten technischen Fachbehörde bzw. Fachabteilung - als objektiv urteilende Gehilfen der das öffentliche Interesse verfolgenden Verwaltungsbehörde und nicht als von vornherein parteiische Sachverständige anzusehen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2020 - BVerwG 6 B 51.20 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2019 - 10 S 44.18

    Festsetzung eines Ausgleichsbeitrags für sanierungsbedingte Erhöhungen des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - 10 S 36.19
    Die Prüfung findet dort ihre Grenze, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht; diese bleiben dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2019 - OVG 10 S 44.18 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2022 - 10 B 6.19

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung,

    Bei einem herkömmlichen Sanierungsgebiet, d.h. bei einem städtebauliche Missstände im Sinne von § 136 Abs. 2 Satz 2 BauGB aufweisenden Gebiet, das bereits seit längerer Zeit nicht zu einer Entwicklung aus eigener Kraft der Eigentümer oder investitionsbereiter Erwerber gefunden hat und für das deshalb nach allgemeinem Erfahrungswissen eine qualitative Fortentwicklung unter unverändert fortbestehenden Rahmenbedingungen nicht zu erwarten ist, besteht eine tatsächliche Vermutung der Kausalität von Sanierung und Bodenwerterhöhung im Sanierungsgebiet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Oktober 2018 - OVG 2 B 2.16 -, juris Rn. 43; Beschluss des erkennenden Senats vom 22. April 2021 - OVG 10 S 36.19 - juris Rn. 8).

    Der Beklagte hat in einem vom erkennenden Senat schon entschiedenen Verfahren bereits näher dargelegt, dass dieses Verhältnis im Sanierungsgebiet "Spandauer Vorstadt" in Berlin-Mitte etwa 1 (öffentlicher Mitteleinsatz) zu 7 (privater Mitteleinsatz) betragen habe, während in dem Sanierungsgebiet, das in jenem Verfahren vor dem erkennenden Senat in Rede stand und - wie das vorliegende Sanierungsgebiet - im Bezirk Pankow liegt, das Verhältnis dagegen umgekehrt bei 3 (öffentlicher Mitteleinsatz) zu 1 (privater Mitteleinsatz) gelegen habe und überhaupt in keinem anderen Sanierungsgebiet in Deutschland sowohl anteilig als auch absolut ein solch hoher Einsatz öffentlicher Mittel nachgewiesen werden könne wie bei den ehemaligen Sanierungsgebieten im Bezirk Pankow von Berlin (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2021 - OVG 10 S 36.19 - juris Rn. 13).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2022 - 10 B 3.19

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung,

    Bei einem herkömmlichen Sanierungsgebiet, d.h. bei einem städtebauliche Missstände im Sinne von § 136 Abs. 2 Satz 2 BauGB aufweisenden Gebiet, das bereits seit längerer Zeit nicht zu einer Entwicklung aus eigener Kraft der Eigentümer oder investitionsbereiter Erwerber gefunden hat und für das deshalb nach allgemeinem Erfahrungswissen eine qualitative Fortentwicklung unter unverändert fortbestehenden Rahmenbedingungen nicht zu erwarten ist ("steckengebliebenes Sanierungsgebiet"), besteht eine tatsächliche Vermutung der Kausalität von Sanierung und Bodenwerterhöhung im Sanierungsgebiet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Oktober 2018 - OVG 2 B 2.16 -, juris Rn. 43; Beschluss des erkennenden Senats vom 22. April 2021 - OVG 10 S 36.19 - juris Rn. 8).

    Der Beklagte hat in einem vom erkennenden Senat schon entschiedenen Verfahren bereits näher dargelegt, dass dieses Verhältnis im Sanierungsgebiet "Spandauer Vorstadt" in Berlin-Mitte etwa 1 (öffentlicher Mitteleinsatz) zu 7 (privater Mitteleinsatz) betragen habe, während in dem Sanierungsgebiet, das in jenem Verfahren vor dem erkennenden Senat in Rede stand und - wie das vorliegende Sanierungsgebiet - im Bezirk Pankow liegt, das Verhältnis dagegen umgekehrt bei 3 (öffentlicher Mitteleinsatz) zu 1 (privater Mitteleinsatz) gelegen habe und überhaupt in keinem anderen Sanierungsgebiet in Deutschland sowohl anteilig als auch absolut ein solch hoher Einsatz öffentlicher Mittel nachgewiesen werden könne wie bei den ehemaligen Sanierungsgebieten im Bezirk Pankow von Berlin (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2021 - OVG 10 S 36.19 - juris Rn. 13); dieses Mittelverhältnis hat der Beklagte auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat noch einmal hervorgehoben.

  • VG Halle, 22.05.2023 - 2 B 25/23

    Ausgleichsbetrag für eine Sanierungsmaßnahme

    Die Prüfung findet dort ihre Grenze, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht; diese bleiben dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (st. Rspr., vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2021 - OVG 10 S 36.19 -, Rn. 3, juris; OVG LSA, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 4 M 46/07 -, juris).

    Sanierungsbedingt ist die Erhöhung des Bodenwertes, die durch die Gesamtheit der Einzelmaßnahmen hervorgerufen wird, die durch den Oberbegriff der Sanierung zusammengefasst werden (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2021 - OVG 10 S 36.19 -, Rn. 8, juris; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - OVG 10 S 10.14 -, juris Rn. 9).

  • OVG Hamburg, 11.05.2023 - 2 Bs 32/23

    Kein eigenes Fachpersonal vorhanden: Einholung eines Gutachtens zulässig!

    Sofern die Gemeinde nicht über eigenes fachlich geeignetes Personal verfügt (siehe zur Ausgleichsbetragsermittlung durch eigenes Fachpersonal z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.4.2021, OVG 10 S 36.19, juris Rn. 6; Urt. v. 10.7.2017, OVG 2 B 7.16, juris Rn. 9, 73; VGH München, Beschl. v. 18.7.2003, 2 CS 03.1406, juris Rn. 2), bedarf sie zur rechtmäßigen Wahrnehmung des ihr zustehenden Wertermittlungsspielraums der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Bestimmung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung.
  • VG Berlin, 24.11.2022 - 13 K 300.19
    In keinem anderen Sanierungsgebiet in Deutschland könne sowohl anteilig als auch absolut ein solch hoher Einsatz öffentlicher Mittel nachgewiesen werden wie bei den ehemaligen Sanierungsgebieten im Bezirk Pankow von Berlin (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2021 - 10 S 36.19 - juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 05.10.2022 - 13 K 193.18
    In keinem anderen Sanierungsgebiet in Deutschland könne sowohl anteilig als auch absolut ein solch hoher Einsatz öffentlicher Mittel nachgewiesen werden wie bei den ehemaligen Sanierungsgebieten im Bezirk Pankow von Berlin (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2021 - 10 S 36.19 - juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 05.10.2022 - 13 K 185.19
    In keinem anderen Sanierungsgebiet in Deutschland könne sowohl anteilig als auch absolut ein solch hoher Einsatz öffentlicher Mittel nachgewiesen werden wie bei den ehemaligen Sanierungsgebieten im Bezirk Pankow von Berlin (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2021 - 10 S 36.19 - juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 24.11.2022 - 13 K 383.18
    In keinem anderen Sanierungsgebiet in Deutschland könne sowohl anteilig als auch absolut ein solch hoher Einsatz öffentlicher Mittel nachgewiesen werden wie bei den ehemaligen Sanierungsgebieten im Bezirk Pankow von Berlin (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2021 - 10 S 36.19 - juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 24.11.2022 - 13 K 493.17
    In keinem anderen Sanierungsgebiet in Deutschland könne sowohl anteilig als auch absolut ein solch hoher Einsatz öffentlicher Mittel nachgewiesen werden wie bei den ehemaligen Sanierungsgebieten im Bezirk Pankow von Berlin (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2021 - 10 S 36.19 - juris Rn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht