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   OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - 10 S 60.19   

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https://dejure.org/2021,11552
OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - 10 S 60.19 (https://dejure.org/2021,11552)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.04.2021 - 10 S 60.19 (https://dejure.org/2021,11552)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. April 2021 - 10 S 60.19 (https://dejure.org/2021,11552)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 133 Abs 3 S 5 BBauG, Art 3 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 Nr 2 VwGO, § 154 Abs 1 BBauG, § 154 Abs 2 BBauG
    Ablösevereinbarung für sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 133 Abs 3 S 5 BBauG, Art 3 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 Nr 2 VwGO, § 154 Abs 1 BBauG, § 154 Abs 2 BBauG, § 154 Abs 3 BBauG, § 163 BBauG, § 162 BBauG, § 80 Abs 5 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausgleichsbeitrag: Ablösewirkung nur bei vollständiger Begleichung des Ablösungsbetrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.1997 - 3 B 693/95

    Erschließungsbeitragsrecht: Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Ablösung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - 10 S 60.19
    Für Ablösungsvereinbarungen über Erschließungsverträge ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Ablösungswirkung nicht schon mit Abschluss eines Ablösungsvertrags eintritt, sondern nur dann, wenn der vereinbarte Ablösungsbetrag vor Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht auch tatsächlich vollständig entrichtet worden ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. November 1997 - 3 B 693/95 -, juris Rn. 2; Hessischer VGH, Beschluss vom 5. Februar 2013 - 5 B 15/13 -, juris Rn. 7; wohl auch BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2015 - BVerwG 9 C 1.14 -, juris Rn. 15, mit der Formulierung, "dass mit Abschluss eines solchen Vertrags und der Entrichtung des Ablösungsbetrags durch den Grundeigentümer für das betroffene Grundstück das beitragsrechtliche Rechtsregime erst gar nicht zum Entstehen gelangt").

    Dementsprechend lehnt es auch die Rechtsprechung zum Erschließungsbeitragsrecht ab, dass die Gemeinde aufgrund einer Ablösungsvereinbarung verpflichtet sei, zunächst die vollständige Zahlung des Ablösebetrages zu verlangen, statt das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht abzuwarten und gemäß ihrer gesetzlichen Beitragserhebungspflicht den dann eingetragenen Grundstückeigentümer zum Erschließungsbeitrag heranzuziehen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. November 1997, a.a.O., Rn. 5; ebenso Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Auflage 2018, § 22 Rn. 12).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2019 - 10 S 44.18

    Festsetzung eines Ausgleichsbeitrags für sanierungsbedingte Erhöhungen des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - 10 S 60.19
    Die Prüfung findet dort ihre Grenze, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht; diese bleiben dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2019 - OVG 10 S 44.18 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 9 C 1.14

    Vertrag über Erschließungskosten - keine Nachforderung bei verzögertem Straßenbau

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - 10 S 60.19
    Für Ablösungsvereinbarungen über Erschließungsverträge ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Ablösungswirkung nicht schon mit Abschluss eines Ablösungsvertrags eintritt, sondern nur dann, wenn der vereinbarte Ablösungsbetrag vor Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht auch tatsächlich vollständig entrichtet worden ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. November 1997 - 3 B 693/95 -, juris Rn. 2; Hessischer VGH, Beschluss vom 5. Februar 2013 - 5 B 15/13 -, juris Rn. 7; wohl auch BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2015 - BVerwG 9 C 1.14 -, juris Rn. 15, mit der Formulierung, "dass mit Abschluss eines solchen Vertrags und der Entrichtung des Ablösungsbetrags durch den Grundeigentümer für das betroffene Grundstück das beitragsrechtliche Rechtsregime erst gar nicht zum Entstehen gelangt").
  • VGH Hessen, 05.02.2013 - 5 B 15/13

    Erschließungsbeitrag

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - 10 S 60.19
    Für Ablösungsvereinbarungen über Erschließungsverträge ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Ablösungswirkung nicht schon mit Abschluss eines Ablösungsvertrags eintritt, sondern nur dann, wenn der vereinbarte Ablösungsbetrag vor Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht auch tatsächlich vollständig entrichtet worden ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. November 1997 - 3 B 693/95 -, juris Rn. 2; Hessischer VGH, Beschluss vom 5. Februar 2013 - 5 B 15/13 -, juris Rn. 7; wohl auch BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2015 - BVerwG 9 C 1.14 -, juris Rn. 15, mit der Formulierung, "dass mit Abschluss eines solchen Vertrags und der Entrichtung des Ablösungsbetrags durch den Grundeigentümer für das betroffene Grundstück das beitragsrechtliche Rechtsregime erst gar nicht zum Entstehen gelangt").
  • BVerwG, 19.12.2007 - 7 BN 6.07

    Gleichbehandlungsgebot bei der Bemessung der Behältervolumina für Abfälle nach

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - 10 S 60.19
    Das könnte dafür sprechen, dass dabei der für abgabenrechtliche Wahrscheinlichkeitsmaßstäbe ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den insoweit aus dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Geboten der Abgabengleichheit und Abgabengerechtigkeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - BVerwG 7 BN 6.07 -, juris Rn. 8) und zum rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (BVerwG, a.a.O., Rn. 15) auch für die Frage der Gleichbehandlung der Eigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten und für die Frage der Angemessenheit ihrer Beteiligung an der Finanzierung der Sanierung Bedeutung zukommen kann.
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