Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 12 N 270.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,35147
OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 12 N 270.21 (https://dejure.org/2022,35147)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.11.2022 - 12 N 270.21 (https://dejure.org/2022,35147)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. November 2022 - 12 N 270.21 (https://dejure.org/2022,35147)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,35147) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben der Behörde

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 4 Abs 3 Nr 4 VIG
    Verbraucherinformationsgesetz - Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben der Behörde - Rechtsmissbrauch - Kampagne "Topf Secret" - Vielzahl von Einzelanträgen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.08.2019 - 7 C 29.17

    Anspruch auf Zugang zu Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 12 N 270.21
    Selbst wenn die Freischaltung der Plattform "TopfSecret" und die Aufforderung durch foodwatch, sie umfangreich zu nutzen, zu einem erheblichen Anstieg der Antragszahlen geführt haben sollte, verhielte sich dies inmitten des Zwecks des VIG (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2019 - 7 C 29.17 - BVerwGE 166, 233 Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 10 LB 33/13

    Auskunftsanspruch; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gammelfleisch;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 12 N 270.21
    Zu Unrecht beruft er sich insoweit auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 2. September 2015 (10 LB 33/13), das gerade einen sog. "Globalantrag" eines einzelnen Antragstellers zum Gegenstand hatte.
  • BVerwG, 24.11.2020 - 10 C 12.19

    Anspruch auf Informationszugang trotz rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 12 N 270.21
    Dass es den Antragstellern hierbei tatsächlich nicht (auch) um die begehrten Informationen ging, sondern sie mit ihren Anträgen ausschließlich (vgl. zu diesem Erfordernis im Rahmen des IFG: BVerwG, Urteile vom 24. November 2020 - u. a. 10 C 12/19 - BVerwGE 170, 338 Rn. 14) andere, im Rahmen des VIG zu missbilligende Zwecke verfolgt haben, lässt sich nicht feststellen (vgl. hierzu die Pressemitteilung von foodwatch vom 14. Januar 2019 [abrufbar unter https://www.foodwatch.org/de/aktuelle-nachrichten/2019/neue-plattform-topf-secret-jetzt-hygienekontrollen-abfragen], worin ausdrücklich das Ziel der Kampagne betont wird, möglichst viele Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht