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OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 12 N 270.21 |
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OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. November 2022 - 12 N 270.21 (https://dejure.org/2022,35147)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben der Behörde
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 4 Abs 3 Nr 4 VIG
Verbraucherinformationsgesetz - Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben der Behörde - Rechtsmissbrauch - Kampagne "Topf Secret" - Vielzahl von Einzelanträgen
Verfahrensgang
- VG Berlin, 17.11.2021 - 14 K 153.20
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 12 N 270.21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.08.2019 - 7 C 29.17
Anspruch auf Zugang zu Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 12 N 270.21
Selbst wenn die Freischaltung der Plattform "TopfSecret" und die Aufforderung durch foodwatch, sie umfangreich zu nutzen, zu einem erheblichen Anstieg der Antragszahlen geführt haben sollte, verhielte sich dies inmitten des Zwecks des VIG (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2019 - 7 C 29.17 - BVerwGE 166, 233 Rn. 22). - OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 10 LB 33/13
Auskunftsanspruch; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gammelfleisch; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 12 N 270.21
Zu Unrecht beruft er sich insoweit auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 2. September 2015 (10 LB 33/13), das gerade einen sog. "Globalantrag" eines einzelnen Antragstellers zum Gegenstand hatte. - BVerwG, 24.11.2020 - 10 C 12.19
Anspruch auf Informationszugang trotz rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 12 N 270.21
Dass es den Antragstellern hierbei tatsächlich nicht (auch) um die begehrten Informationen ging, sondern sie mit ihren Anträgen ausschließlich (vgl. zu diesem Erfordernis im Rahmen des IFG: BVerwG, Urteile vom 24. November 2020 - u. a. 10 C 12/19 - BVerwGE 170, 338 Rn. 14) andere, im Rahmen des VIG zu missbilligende Zwecke verfolgt haben, lässt sich nicht feststellen (vgl. hierzu die Pressemitteilung von foodwatch vom 14. Januar 2019 [abrufbar unter https://www.foodwatch.org/de/aktuelle-nachrichten/2019/neue-plattform-topf-secret-jetzt-hygienekontrollen-abfragen], worin ausdrücklich das Ziel der Kampagne betont wird, möglichst viele Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen).