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   OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 B 6.11   

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OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 B 6.11 (https://dejure.org/2012,3890)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.02.2012 - 2 B 6.11 (https://dejure.org/2012,3890)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - 2 B 6.11 (https://dejure.org/2012,3890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 32 Abs 2 AufenthG 2004, § 32 Abs 3 AufenthG 2004, § 32 Abs 4 AufenthG 2004, § 108 FamFG, § 109 Abs 1 Nr 4 FamFG
    Pflicht zur persönlichen Anhörung eines 14jährigen Kindes im Sorgerechtsverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 32 Abs. 3, Abs. 2, Abs. 4 AufenthG, § 108, § 109 Abs. 1 Nr. 4, § 159; § ... 9 Abs. 1 Nr. 3 FamFG, § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB, Art. 6 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention
    Kindernachzug; Mongolei; alleiniges Sorgerecht; Übertragung bei nicht verheirateten Eltern; substanzielle Mitentscheidungsrechte des anderen Elternteils; mongolisches Familienrecht; Sorgerechtsurteil; Anerkennungsfähigkeit; ordre public; verfahrensrechtlicher ordre ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1519
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 B 6.11
    aa) Die am 9. August 1993 geborene Klägerin erfüllt zwar die Altersvoraussetzung, weil sie im Zeitpunkt der Visumantragstellung, auf den insoweit abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 -, juris Rn. 16), das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.

    Dieser Nachzugsanspruch ist bezogen auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz zu beurteilen, sofern das Kind zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 -, juris Rn. 30).

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 B 6.11
    Insoweit bedarf es bei Anspruchsgrundlagen, die eine Altersgrenze enthalten, die der Betroffene im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Verhandlung oder Entscheidung überschritten hat, einer auf zwei unterschiedliche Zeitpunkte bezogenen Doppelprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 -, BVerwGE 133, 329).

    In diesem Fall ist der Richtliniengeber typisierend davon ausgegangen, dass der Nachzug dem Kindeswohl entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 -, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 12 B 21.09

    Türkei; Kindernachzug; türkisches Amtsgericht; Personensorge; ausländische

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 B 6.11
    Die im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. September 2010 - OVG 12 B 21.09 - entwickelten Grundsätze seien vorliegend nicht anwendbar.

    Ein solches liegt vielmehr erst vor, wenn die ausländische Entscheidung mit den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in einer Weise in Widerspruch steht, dass sie nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint oder sie auf einem Verfahren beruht, das von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Maße abweicht, dass nach der deutschen Rechtsordnung nicht mehr von einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren ausgegangen werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 29. September 2010 - OVG 12 B 21.09 -, juris Rn. 21 ff. und vom 7. Dezember 2010 - OVG 12 B 11.08 und OVG 12 B 29.09 -, juris Rn. 35 ff. bzw. 43 ff.; BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1986 - 1 B 20.86 -, juris Rn. 6 ff.; Bumiller/Harders, FamFG Freiwillige Gerichtsbarkeit, 10. Aufl. 2011, § 109 Rn. 9; Baetge in: Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 3. Aufl. 2012, § 109 Rn. 18).

  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 B 6.11
    Für die Beurteilung, ob die Altersgrenze erfüllt ist, kommt es auf den Zeitpunkt der Stellung des Visumantrages an (vgl. zu § 20 AuslG: BVerwG, Urteil 18. November 1997 - 1 C 22.96 -, juris Rn. 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - 2 B 4.09

    Nachzugsrecht eines Kindes bei gemeinsamer elterlicher Sorge getrennt lebender

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 B 6.11
    Die Änderung der Lebensumstände muss danach nicht durch die Ausreise der Eltern (oder des Elternteils), sondern nach ihrer Ausreise eingetreten sein, ohne dass dies zuvor absehbar war (vgl. Urteil des Senats vom 16. Juli 2009 - OVG 2 B 4.09 -, juris Rn. 19).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 B 6.11
    Um dies zu gewährleisten, haben die Familiengerichte im Einzelfall ihre Verfahrensweise unter Berücksichtigung des Alters des einzelnen Kindes, seines Entwicklungsstandes und vor allem seiner häufig durch die Auseinandersetzung zwischen den Eltern besonders angespannten seelischen Verfassung so zu gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlagen einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (vgl. grundlegend: BVerfG, Beschluss vom 5. November 1980 - 1 BvR 349/80 -, BVerfGE 55, 171 ).
  • BVerwG, 29.05.1986 - 1 B 20.86

    Internationales Privatrecht - Ausländer - Adoption im Ausland - Familiennachzug -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 B 6.11
    Ein solches liegt vielmehr erst vor, wenn die ausländische Entscheidung mit den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in einer Weise in Widerspruch steht, dass sie nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint oder sie auf einem Verfahren beruht, das von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Maße abweicht, dass nach der deutschen Rechtsordnung nicht mehr von einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren ausgegangen werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 29. September 2010 - OVG 12 B 21.09 -, juris Rn. 21 ff. und vom 7. Dezember 2010 - OVG 12 B 11.08 und OVG 12 B 29.09 -, juris Rn. 35 ff. bzw. 43 ff.; BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1986 - 1 B 20.86 -, juris Rn. 6 ff.; Bumiller/Harders, FamFG Freiwillige Gerichtsbarkeit, 10. Aufl. 2011, § 109 Rn. 9; Baetge in: Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 3. Aufl. 2012, § 109 Rn. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2010 - 12 B 11.08

    Kindernachzug; Mazedonien; alleinige Personensorge; mazedonisches Familienrecht;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 B 6.11
    Ein solches liegt vielmehr erst vor, wenn die ausländische Entscheidung mit den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in einer Weise in Widerspruch steht, dass sie nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint oder sie auf einem Verfahren beruht, das von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Maße abweicht, dass nach der deutschen Rechtsordnung nicht mehr von einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren ausgegangen werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 29. September 2010 - OVG 12 B 21.09 -, juris Rn. 21 ff. und vom 7. Dezember 2010 - OVG 12 B 11.08 und OVG 12 B 29.09 -, juris Rn. 35 ff. bzw. 43 ff.; BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1986 - 1 B 20.86 -, juris Rn. 6 ff.; Bumiller/Harders, FamFG Freiwillige Gerichtsbarkeit, 10. Aufl. 2011, § 109 Rn. 9; Baetge in: Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 3. Aufl. 2012, § 109 Rn. 18).
  • VG Berlin, 23.08.2011 - 35 K 414.10

    Anspruch auf Erteilung eines Visums für ein peruanisches Kind zum Zwecke des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 B 6.11
    Angesichts des Alters der Klägerin im Zeitpunkt der mongolischen Sorgerechtsentscheidung kann hier offen bleiben, ob die fehlende Anhörung bei einem Kind, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ebenfalls in der Regel einen Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public begründet, oder ob aufgrund der differenzierenden Regelungen in § 159 Abs. 2 FamFG in diesen Fällen zusätzlich zu verlangen ist, dass der Verzicht auf einen Anhörung schlechterdings und offenkundig mit dem Kindeswohl unvereinbar ist (vgl. VG Berlin, Urteil vom 23. August 2011 - 35 K 414.10 V - juris Rn. 43 ff.).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 B 6.11
    Nachdem die Bundesrepublik Deutschland die bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde erklärten Vorbehalte mit Beschluss der Bundesregierung vom 3. Mai 2010 zurückgenommen hat (vgl. m.w.N. Benassi, InfAuslR 2010, S. 283, 291) ist die Kinderrechtskonvention als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes heranzuziehen (vgl. zur Europäischen Menschenrechtskonvention: BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 -, juris Rn. 32; Cremer, Die UN-Kinderrechtskonvention, S. 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2010 - 12 B 29.09

    Mazedonien; Kindernachzug; alleinige Personensorge; mazedonisches Familienrecht;

  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 11.12

    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Beherrschen der deutschen

    V Berlin OVG Berlin-Brandenburg - 23.02.2012 - AZ: OVG 2 B 6.11.
  • VG Berlin, 06.07.2020 - 4 K 769.16
    Ein Verstoß gegen den deutschen "ordre public" liegt dabei vor, wenn das Ergebnis in einem so starken Widerspruch zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen steht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1986 - BVerwG 1 B 20.86 -, juris Rn. 6 ff.; BGH, Beschluss vom 18. September 2001 - IX ZB 51/00 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 29. September 2010 - OVG 12 B 21.09 -, juris Rn. 23, und vom 23. Februar 2012 - OVG 2 B 6.11 -, juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 10 C 13.334

    Prozesskostenhilfeantrag; maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt bei

    Unabhängig von der Frage, ob dem Vater der Kläger durch den Beschluss des Amtsgerichts Klina vom 24. November 2009 die alleinige Personensorge für die Kläger übertragen wurde (vgl. hierzu OVG Berlin-Bgb, U.v. 23.2.2012 - OVG 2 B 6.11 - juris; B.v. 21.12.2011 - OVG 12 M 40.11 - juris; BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 10 C 4.12 - juris Rn. 16 ff.) und beim Kläger zu 1 die Altersgrenze des § 32 Abs. 3 AufenthG eingehalten ist, scheitert der Anspruch aus § 32 Abs. 3 AufenthG zumindest am Fehlen der Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 2 Satz 1 AufenthG.
  • BVerwG, 04.06.2012 - 10 C 11.12

    Anerkennung; Anhörung; Ausnahme; Beherrschen der deutschen Sprache;

    V Berlin OVG Berlin-Brandenburg - 23.02.2012 - AZ: OVG 2 B 6.11.
  • VG Berlin, 22.08.2013 - 3 L 530.13

    Zumutbarkeit wohnsitznahe Grundschule ohne zweisprachigen Unterricht zu besuchen

    Nachdem die Bundesrepublik Deutschland die bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde erklärten Vorbehalte mit Beschluss der Bundesregierung vom 3. Mai 2010 zurückgenommen hat, ist die Kinderrechtskonvention als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes heranzuziehen (vgl. Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Februar 2012 - OVG 2 B 6.11 -).
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