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   OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2021 - 11 S 119.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,40381
OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2021 - 11 S 119.20 (https://dejure.org/2021,40381)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.09.2021 - 11 S 119.20 (https://dejure.org/2021,40381)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. September 2021 - 11 S 119.20 (https://dejure.org/2021,40381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80 Abs 1 VwGO, § 68 VwGO, § 5 BImSchG
    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche eines Windanlagenbetreibers gegen benachbarte Windenergieanlagen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 146 Abs 4 S 3 VwGO, § ... 6 BImSchG, § 4 Abs 1 S 1 Nr 1 UmwRG, § 46 VwVfG, § 12 BauO BB, § 6 Abs 1 S 1 BauO BB, § 12 Abs 2 UVPG, § 2 Abs 5 UVPG, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 4 Abs 1 S 1 Nr 2 UmwRG, § 4 Abs 1 S 1 Nr 3 UmwRG, § 4 Abs 1a UmwRG, § 12 Abs 5 UVPG
    Windkraftanlagen; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Nachbarwiderspruch; aufschiebende Wirkung; Verletzung; drittschützender Norm; (erheblicher) Verfahrensfehler; Standsicherheit; Abweichung von Abstandsflächenvorgaben; Rücksichtnahmegebot; Windfarm; kumulierende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - 8 B 709/17
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2021 - 11 S 119.20
    Ein schützenswerter Status sei nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2020 - 4 C 3/19 - juris Rn. 19 und Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23. Oktober 2017 - 8 B 709/17 - juris Rn. 33, anzunehmen, wenn das Projekt verfahrensrechtlich bereits in der Weise verfestigt sei, dass die eingereichten Genehmigungsunterlagen vollständig und damit prüffähig seien.

    Ausweislich des Beschlusses des OVG Nordrhein-Westfalen vom 23. Oktober 2017 - 8 B 709/17 - juris, Rn. 33 m.w.N., auf den die erstinstanzliche Entscheidung ebenfalls verweist, wird das Prioritätsprinzip - auch ohne dass eine echte Konkurrenzsituation positiv festgestellt ist - auf zeitlich nachfolgend beantragte Vorhaben angewandt.

  • BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 3.19

    Befristung einer Genehmigung; Echte Konkurrenz; Genehmigung; Nachlaufeffekt;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2021 - 11 S 119.20
    Ein schützenswerter Status sei nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2020 - 4 C 3/19 - juris Rn. 19 und Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23. Oktober 2017 - 8 B 709/17 - juris Rn. 33, anzunehmen, wenn das Projekt verfahrensrechtlich bereits in der Weise verfestigt sei, dass die eingereichten Genehmigungsunterlagen vollständig und damit prüffähig seien.

    Die Rüge, das Verwaltungsgericht habe nicht auf das Prioritätsprinzip abstellen dürfen, da dieses Prinzip nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2020 - 4 C 3.19 - juris Rn. 19 nur gelte, wenn die Anlagen in einem Konkurrenzverhältnis zueinander stünden, was hier nicht der Fall sei, überzeugt ebenfalls nicht.

  • BVerwG, 13.03.2019 - 4 B 39.18

    Abschattung; Abschattungswirkung; Immission; Rücksichtnahmegebot;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2021 - 11 S 119.20
    Die Rüge, das Verwaltungsgerichts habe die Besonderheiten des hiesigen Sachverhalts verkannt, da es unberücksichtigt gelassen habe, dass die in Rede stehenden Ertragseinbußen gerade dadurch entstünden, dass die Beigeladene eine Abweichung von den gesetzlichen Abstandsregelungen erhalten habe, wohingegen die Abstandregelungen in dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 13. März 2019 - 4 B 39.18 - entschiedenen Fall eingehalten worden seien, verfängt ebenfalls nicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2021 - 11 S 20.21

    Sofortige Vollziehbarkeit immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2021 - 11 S 119.20
    Die Antragstellerin zu 1. als Betreiberin zweier Windenergieanlagen auf dem Grundstück Gemarkung J..., Flur 1, Flurstück 3..., sowie die Antragstellerin zu 2. als Eigentümerin des vorbenannten Grundstückes begehren die Wiederherstellung, hilfsweise - soweit der zwischenzeitlich eingeführte § 63 BImSchG hier Anwendung finden sollte (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 3. August 2021 - 11 S 20/21 -, juris, Leitsatz sowie Rn. 5) - die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Widersprüche gegen die der Beigeladenen durch Bescheid des Antragsgegners vom 7. November 2019 erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Betrieb vier benachbarter Windenergieanlagen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - 11 S 38.12

    Kenntniserlangung eines Rechtsanwalts vom Zugang eines Schriftstücks; Schutzziele

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2021 - 11 S 119.20
    Aus dem von der Beschwerde zitierten Senatsbeschluss vom 21. November 2012 - OVG 11 S 38.12 - zu § 60 Abs. 1 BbgBO a.F. ergibt sich nichts anderes, zumal die konkret zitierte Stelle (juris, Rn. 18) nicht eigene Ausführungen des Senats enthält, sondern nur den Inhalt des (dort angegriffenen) erstinstanzlichen Beschlusses wiedergibt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2023 - 3a A 57.23

    Windenergieanlage - Genehmigung - Nachbar - UVP-Vorprüfung - Plausibilität -

    Gehen von der geplanten Nutzung nur Störungen aus, die der Nachbar hinnehmen muss, stehen diese der Zulassung einer Abweichung nicht entgegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. September 2021 - OVG 11 S 119.20 - juris Rn. 40).

    Zwar wurde zu § 60 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 6 BbgBO a.F. die Auffassung vertreten, dass bei der Zulassung von Abweichungen auch Standort- und Planungsalternativen zu berücksichtigen waren, die eine Ausführung des Vorhabens ohne oder mit einer geringeren Beeinträchtigung der nachbarlichen Interessen ermöglichten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2006 - 10 S 7.05 - LKV 2006, 469 ; ebenso: Hornmann in: Hornmann, HBO, 4. Aufl. 2022, Rn. 30 zu § 73 unter Hinweis auf VGH Mannheim, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 5 S 2897/89 - NVwZ-RR 1990, 295; VGH München, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 26 B 93.4017 - juris Rn. 20 f.; offen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. September 2021 - OVG 11 S 119/20 - juris Rn. 45).

    Entscheidend ist allein, ob die Schutzziele der Abstandsflächen berücksichtigt werden und die Abweichung mit den öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belangen vereinbar ist, wobei die nachbarlichen Interessen wie bei dem bauplanungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme zu würdigen sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. September 2021 - OVG 11 S 119.20 - juris Rn. 40).

  • VG Frankfurt/Oder, 06.12.2023 - 5 K 1335/20
    Das Vorhaben der Beigeladenen war zuvor Gegenstand eines Eilverfahrens beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) 5 L 164/20; (nachfolgend OVG 11 S 119/20).
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