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   OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2006 - 8 S 78.06   

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https://dejure.org/2006,10382
OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2006 - 8 S 78.06 (https://dejure.org/2006,10382)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.11.2006 - 8 S 78.06 (https://dejure.org/2006,10382)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. November 2006 - 8 S 78.06 (https://dejure.org/2006,10382)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Freistellung von der Teilnahme am Ethikunterricht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren; Vorliegen eines wichtigen Grunds für eine generelle Befreiung von der Teilnahme am Unterrichtsfach Ethik; Rüge der Beeinträchtigung der Glaubensfreiheit, der ...

  • Judicialis

    VwGO § 123 Abs. 1; ; SchulG § 12 Abs. 6; ; SchulG § 13; ; SchulG § 46 Abs. 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ethikunterricht - Befreiung vom Ethikunterricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Befreiung vom Ethikunterricht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Befreiung vom Ethikunterricht - Grundrechte werden durch den Unterricht nicht verletzt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.06.1998 - 6 C 11.97

    Ethikunterricht zulässig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2006 - 8 S 78.06
    Dem entspricht ein grundsätzliches Gebot staatlicher religiös-weltanschaulicher Neutralität (BVerfG, a.a.O. S. 16; BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1998, BVerwGE 107, 75, 80).
  • VerfG Brandenburg, 15.12.2005 - VfGBbg 287/03

    Konkrete Normenkontrolle: Ausschluss der Weltanschauungsgemeinschaften durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2006 - 8 S 78.06
    Sollten sie mit der Bezugnahme auf "die Ideologie der Freidenker" den in § 12 Abs. 6 SchulG umschriebenen Ethikunterricht etwa mit dem Unterricht des bekenntnisorientierten Weltanschauungsfaches "Humanistische Lebenskunde" (vgl. dazu bspw. Bbg.VerfG, Urteil vom 15. Dezember 2005, NVwZ 2006, 1052, 1053) verwechseln, gingen sie in der Sache fehl.
  • BVerfG, 11.12.2001 - 1 BvF 1/96

    'LER'-Schlichtungsvorschlag

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2006 - 8 S 78.06
    Darauf, dass sich der Gesetzgeber des Landes Brandenburg im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit auf Anregung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 11. Dezember 2001, BVerfGE 104, 305, 308 f.) nach Schaffung der entsprechenden Voraussetzungen zu einer Angleichung des Religionsunterrichts insbesondere hinsichtlich der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Versetzungsrelevanz für ein Wahlrecht zwischen Religion und dem dortigen Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religion entschieden hat, können sich die Antragsteller in Berlin nicht mit Erfolg berufen.
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2006 - 8 S 78.06
    Das einheitliche Grundrecht der Religionsfreiheit in seiner Ausgestaltung als Glaubens- und Bekenntnisfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG ist umfassend und vorbehaltlos gewährleistet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1995, BVerfGE 93, 1, 21).
  • VG Berlin, 24.03.2023 - 3 L 24.23

    Eilantrag gegen "Gendern in der Schule" erfolglos

    Ob aus dieser bestehenden Befugnis der Schulaufsicht zum fachaufsichtlichen Einschreiten in bestimmten Konstellationen auch ein individuell durchsetzbarer Anspruch auf aufsichtsbehördliches Einschreiten und schulaufsichtliche Korrektur folgen kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. November 2006 - OVG 8 S 78.06 -, juris Rn. 7), bedarf hier keiner Entscheidung.

    Der Ethikunterricht ist in Berlin nach dieser Bestimmung darauf gerichtet, dass sich die Schüler und Schülerinnen unabhängig von ihrer jeweiligen Herkunft gemeinsam konstruktiv mit grundlegenden kulturellen und ethischen Problemen des individuellen Lebens und in der Gesellschaft auseinandersetzen, um die Grundlagen für ein selbst-bestimmtes und verantwortungsbewusstes Leben sowie soziale Kompetenzen, interkulturelle Dialogfähigkeit und ethische Urteilsfähigkeit zu erwerben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. November 2006 - OVG 8 S 78.06 -, juris Rn. 7).

  • BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06

    Einführung des Ethikunterrichts in Berlin als Pflichtfach verfassungsgemäß

    den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. November 2006 - OVG 8 S 78.06 -,.
  • VG Freiburg, 21.09.2011 - 2 K 638/10

    Einführung des Schulfachs Ethik an der Grundschule

    An einen solchen faktischen Eingriff wäre zu denken, wenn die Abmeldung vom Religionsunterricht mit derart großen Nachteilen für die Schüler verbunden wäre, dass die Entscheidung nicht mehr frei getroffen werden könnte (BVerwG, Urteil vom 17.06.1998, a.a.O.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.11.2006 - OVG 8 S 78.06 -, Juris).
  • VG Berlin, 31.07.2012 - 3 K 1026.11

    Keine Befreiung vom Ethikunterricht

    Weder berührt § 12 Abs. 6 SchulG den Schutzbereich der durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG gewährleisteten Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Sohnes der Kläger, noch steht das durch Art. 6 Abs. 2 GG geschützte Grundrecht der Kläger auf Pflege und Erziehung ihres Sohnes einem Ethikunterricht und dem mit ihm verfolgten Erziehungsziel entgegen (vgl. zu einem rechtlich und tatsächlich parallel gelagerten Fall Beschluss der Kammer vom 21. August 2006, a.a.O., Rn. 21 f.; nachgehend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. November 2006, OVG 8 S 78.06, zit. n. juris, Rn. 4 f., m.w.N.; wiederum nachgehend BVerfG, Beschluss vom 15. März 2007, 1 BvR 2780/06, zit. n. juris, m.w.N.).
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