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   OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2022 - 6 S 55.21   

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https://dejure.org/2022,4883
OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2022 - 6 S 55.21 (https://dejure.org/2022,4883)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.02.2022 - 6 S 55.21 (https://dejure.org/2022,4883)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Februar 2022 - 6 S 55.21 (https://dejure.org/2022,4883)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2022 - 6 S 40.21

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Verdacht der unbefugten Weitergabe eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2022 - 6 S 55.21
    Die Grenze zur nicht geschuldeten Informationsbeschaffung ist aber dann überschritten, wenn nicht lediglich die Offenlegung tatsächlich vorhandener Informationen, sei es durch Auskünfte aus Akten oder Vorgängen oder durch Abfrage präsenten Wissens der zuständigen Mitarbeiter, gefordert wird, sondern die erfragten Umstände erst durch Untersuchungen generiert werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2/12 - juris Rn. 30; Senatsbeschluss vom 14. Januar 2022 - OVG 6 S 40/21 - juris Rn. 13).

    Die auskunftspflichtige Stelle hat keinen Einfluss darauf, wie die befragte Person die Fragen zu beantworten gedenkt (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2022, a.a.O., juris Rn. 14).

  • BVerwG, 26.10.2017 - 6 VR 1.17

    Bundesnachrichtendienst; Hintergrundgespräche für Journalisten; presserechtlicher

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2022 - 6 S 55.21
    Das Gebot der behördlichen Vorbefassung mit einem inhaltlich kongruenten Antrag ist Ausprägung des Grundsatzes der Gewaltenteilung, der verlangt, dass es zunächst Sache der Verwaltung ist, sich mit Ansprüchen zu befassen, die an sie gerichtet sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 6 VR 1/17 - juris Rn. 9; Urteil vom 16. März 2016 - 6 C 66/14 - juris Rn. 21).

    Aus Gründen der Prozessökonomie, die der Antragsteller für sich in Anspruch nimmt, ist trotz fehlender vorgerichtlicher Antragstellung bei der Behörde nur dann ausnahmsweise ein Rechtsschutzbedürfnis anzuerkennen, wenn sich die auskunftspflichtige Stelle im gerichtlichen Verfahren in der Sache und nicht nur hilfsweise auf den geltende gemachten Auskunftsanspruch einlässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017, a.a.O., Rn. 10).

  • BVerwG, 16.03.2016 - 6 C 66.14

    Abgeordneter; Amtsausstattung; Aufwandsentschädigung; Auskunftsanspruch;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2022 - 6 S 55.21
    Das Gebot der behördlichen Vorbefassung mit einem inhaltlich kongruenten Antrag ist Ausprägung des Grundsatzes der Gewaltenteilung, der verlangt, dass es zunächst Sache der Verwaltung ist, sich mit Ansprüchen zu befassen, die an sie gerichtet sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 6 VR 1/17 - juris Rn. 9; Urteil vom 16. März 2016 - 6 C 66/14 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2022 - 6 S 55.21
    Die Grenze zur nicht geschuldeten Informationsbeschaffung ist aber dann überschritten, wenn nicht lediglich die Offenlegung tatsächlich vorhandener Informationen, sei es durch Auskünfte aus Akten oder Vorgängen oder durch Abfrage präsenten Wissens der zuständigen Mitarbeiter, gefordert wird, sondern die erfragten Umstände erst durch Untersuchungen generiert werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2/12 - juris Rn. 30; Senatsbeschluss vom 14. Januar 2022 - OVG 6 S 40/21 - juris Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2023 - 6 S 16.23

    Zum Umfang des presserechtlichen Auskunftsanspruchs

    Mangels Pflicht zur Informationsbeschaffung und Sachverhaltsermittlung ist die Antragsgegnerin im Rahmen eines presserechtlichen Auskunftsersuchens auch nicht gehalten, im Wege datentechnischer Untersuchungen nach E-Mails zu suchen, die möglicherweise im April 2021 von Bediensteten des Bundesministeriums der Finanzen an den Hamburger Untersuchungsausschuss versandt und später gelöscht worden sind (vgl. Beschluss des Senats vom 24. Februar 2022 - OVG 6 S 55/21 - juris Rn. 31 f.).
  • VG Berlin, 06.03.2024 - 5 K 761.22

    Besoldungsrecht: Anerkennungsfähigkeit von Wehrdienstzeiten im Rahmen der

    Das Gebot der behördlichen Vorbefassung mit einem inhaltlich kongruenten Antrag ist Ausprägung des Grundsatzes der Gewaltenteilung, der verlangt, dass es zunächst Sache der Verwaltung ist, sich mit Ansprüchen zu befassen, die an sie gerichtet sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 6 S 55/21 -, juris Rn. 23; BVerwG, Urteil vom 2. März 2022 - 6 C 7/20 -, juris Rn. 58).
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