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   OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - 11 B 9.18   

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OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - 11 B 9.18 (https://dejure.org/2021,6922)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.03.2021 - 11 B 9.18 (https://dejure.org/2021,6922)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. März 2021 - 11 B 9.18 (https://dejure.org/2021,6922)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • VG Berlin - 27 K 295.16
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - 11 B 9.18
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2019 - 2 B 2.18

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Betrieb einer prostitutiven Einrichtung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - 11 B 9.18
    Sachdienlichkeit in diesem Sinne setzt voraus, dass die geänderte Klage die endgültige Beilegung des Streites fördert und der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt.Ein "völlig neuer Streitstoff", für den das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden könnte, scheidet mithin aus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Oktober 2019 - OVG 2 B 2.18 -, juris Rn. 20; Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO, 39. EL Juli 2020, § 91, Rn. 61b m.w.N.).
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - 11 B 9.18
    An diesen knüpft das Gesetz unterschiedliche Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder der Verfestigung des Aufenthalts (sog. Trennungsprinzip vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2009 - 1 C 11/08 -, juris Rn. 13 und vom 4. September 2007 - 1 C 43/06 -, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - 11 B 9.18
    An diesen knüpft das Gesetz unterschiedliche Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder der Verfestigung des Aufenthalts (sog. Trennungsprinzip vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2009 - 1 C 11/08 -, juris Rn. 13 und vom 4. September 2007 - 1 C 43/06 -, juris Rn. 26).
  • VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10001/21

    Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur

    Aus der gesetzlichen Ausgestaltung des Aufenthaltstitels "Aufenthaltserlaubnis" folgt, dass die Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 1 Satz 2 AufenthG - anders als die frühere Aufenthaltserlaubnis nach § 15 AuslG - für einen bestimmten Aufenthaltszweck erteilt wird (sog. Trennungsprinzip vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2009 - 1 C 11.08 -, Rn. 13, juris und vom 4. September 2007 - 1 C 43/06 -, Rn. 26, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. März 2021 - OVG 11 B 9.18 -, Rn. 19, juris).
  • VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10002/21

    Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur

    Aufenthaltstitel werden nach § 7 Abs. 1 Satz 2 AufenthG jeweils für einen besonderen Aufenthaltszweck erteilt (sog. Trennungsprinzip vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2009 - 1 C 11.08 -, Rn. 13, juris und vom 4. September 2007 - 1 C 43.06 -, Rn. 26, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. März 2021 - OVG 11 B 9.18 -, Rn. 19, juris).
  • VG Hamburg, 27.03.2023 - 3 K 3399/21

    Klageänderung bei rückwirkender Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Sachdienlichkeit ist außerdem zu verneinen, wenn insbesondere die Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Falle einer Zulassung der Klageänderung unter anderen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen ist als im Hinblick auf die ursprüngliche Klage (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.3.2021, OVG 11 B 9.18, BeckRS 2021, 5821, Rn. 19).

    Eine Prüfung dieser Frage bzw. Fragen würde im Vergleich zu einer Entscheidung über den zunächst gestellten Klageantrag dazu führen, dass die Klage unter anderen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen wäre als im Hinblick auf die ursprüngliche Klage, die lediglich auf Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an die Klägerin ex nunc gerichtet gewesen ist, was die Sachdienlichkeit der Klageänderung bereits ausschließen dürfte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.3.2021, OVG 11 B 9.18, BeckRS 2021, 5821, Rn. 19), nämlich unter Prüfung von Gesichtspunkten, die sich auf die Vergangenheit und nicht auf den jetzigen Zeitpunkt beziehen.

  • VG Berlin, 05.10.2021 - 21 K 743.19
    Die im Aufenthaltsgesetz in den Überschriften des Kapitels 2 Abschnitte 3 bis 7 jeweils aufgeführten Aufenthaltszwecke betreffen unterschiedliche Arten von Aufenthaltserlaubnissen, die einen jeweils eigenständigen Antrags- und Streitgegenstand darstellen, wie obergerichtlich geklärt ist (vgl. zum sogenannten Trennungsprinzip BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2009 - 1 C 11.08 - juris Rn. 13 und vom 4. September 2007 - 1 C 43.06 - juris Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. März 2021 - 11 B 9.18 - juris Rn. 19).
  • VG Saarlouis, 26.04.2022 - 6 K 140/20

    Ausländerrecht

    BVerwG, Urteil vom 23.02.2017 - 7 C 31/15, juris, Rn. 29; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.03.2021 - OVG 11 B 9.18 = BeckRS 2021, 5821, Rn. 19.
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