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   OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2020 - 1 S 24.20   

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https://dejure.org/2020,9420
OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2020 - 1 S 24.20 (https://dejure.org/2020,9420)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.04.2020 - 1 S 24.20 (https://dejure.org/2020,9420)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. April 2020 - 1 S 24.20 (https://dejure.org/2020,9420)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80 Abs 5 VwGO, § 17 Abs 1 SOG BE, § 1 Abs 1 AWG, Art 20 Abs 1 Buchst c EUV 2017/1509, § 19 AWG 2013
    Schließung eines im Eigentum des nordkoreanischen Staates stehenden Hostels

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 Abs 5 VwGO, § 17 Abs 1 SOG BE, § 1 Abs 1 AWG, Art 20 Abs 1 EUV 2017/1509, § 19 AWG, § 13 AWG, § 4 Abs 2 AWG
    Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK); Botschaft der DVRK; Einrichtung der Regierung der DVRK; Cityhostel;Nutzungsuntersagung/Schließung; Völkerrechtliche Sanktionen; VN-Sicherheitsrat; Erst-Recht-Schluss; Gebrauchsüberlassung; Außenwirtschaftsverkehr; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.10.2014 - 7 VR 4.13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss; Ausbau der Fahrrinne

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2020 - 1 S 24.20
    b) Bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem öffentlichen Vollzugs- und dem privatem Aussetzungsinteresse der Antragstellerin kommt dem Vollzugsinteresse umso größeres Gewicht zu, je geringer die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - 7 VR 4.13 - juris Rn. 10).
  • VG Berlin, 28.01.2020 - 4 K 135.19

    Aus für Nordkorea-Hostel

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2020 - 1 S 24.20
    Nach erfolglosem Widerspruch hat das Verwaltungsgericht Berlin die dagegen gerichtete Klage durch Urteil vom 28. Januar 2020 (VG 4 K 135.19) abgewiesen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 10 S 14.15

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Gebäude im Außenbereich; Landwirtschaft;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2020 - 1 S 24.20
    Ob die nachstehend angeführten Gründe die Anordnung der sofortigen Vollziehung tatsächlich rechtfertigen, ist keine Frage des formellen Begründungserfordernisses (ständige obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juli 2015 - OVG 10 S 14.15 - juris Rn. 5; OVG Münster, Beschluss vom 18. August 2015 - 4 B 361.15 - juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 11 S 39.14

    Sinn und Zweck sowie Anforderungen an das Begründungserfordernis gemäß § 80 Abs.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2020 - 1 S 24.20
    a) Entgegen der Ansicht der Antragstellerin entspricht die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, denn sie lässt erkennen, dass sich der Antragsgegner des Ausnahmecharakters der Vollziehungsanordnung bewusst war (vgl. zu diesem Erfordernis auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. April 2015 - OVG 11 S 39.14 - juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2020 - 1 N 31.20
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2020 - 1 S 24.20
    Hiergegen hat die Antragstellerin einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt (OVG 1 N 31/20), über den der Senat noch nicht entschieden hat.
  • VG Frankfurt/Oder, 19.10.2021 - 5 L 269/21
    Es gibt schließlich keinerlei Anhaltspunkte für die begründete Annahme, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers eine Beitreibung des Zwangsgeldes in der angedrohten Höhe von vornherein zwecklos erscheinen lassen, dies auch vor dem Hintergrund, dass Zwangsgeld einen hinreichenden Druck entfalten muss, um überhaupt wirksam zu sein (vgl. auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. April 2020 - OVG 1 S 24/20 -, Rn. 21, juris).
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