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OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 9 N 12.18 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Cottbus, 18.12.2017 - 6 K 826/14
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2018 - 9 N 12.18
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 9 N 12.18
Wird zitiert von ... (8)
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17
Zum Rechtswidrigkeitszusammenhang, wenn eine Beitragssatzung gesamtnichtig ist, …
Ebenfalls nicht entschieden werden muss, ob eine Beitragserhebung trotz einer möglichen unzulässigen Rückwirkung des § 6 Abs. 6 Satz 2 KAG LSA deshalb zulässig sein könnte, weil hier ein Wechsel des Einrichtungs- und Aufgabenträgers stattgefunden hat (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28. September 2017 - 4 M 131/17 -, zit. nach JURIS, m.w.N.; vgl. dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3. Juli 2018 - OVG 9 N 4.18 -, Beschl. v. 24. Mai 2018 - OVG 9 N 12.18 - und v. 28. Juni 2017 - OVG 9 S 14/16 -, jeweils zit. nach JURIS). - VG Cottbus, 22.09.2020 - 4 K 1787/14
Beiträge
Hat also wegen des Eintritts "hypothetischer Festsetzungsverjährung" Vertrauensschutz gegenüber der Änderung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG bestanden, so greift dieser nicht mehr, wenn es nunmehr um eine Beitragserhebung in Bezug auf eine rechtlich andere Anlage geht (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2018 - OVG 9 N 12.18 -, Rn 20, juris). - VG Cottbus, 14.05.2020 - 6 K 1723/15 Hat also wegen des Eintritts "hypothetischer Festsetzungsverjährung" Vertrauensschutz gegenüber der Änderung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG bestanden, so greift dieser nicht mehr, wenn es nunmehr um eine Beitragserhebung in Bezug auf eine rechtlich andere Anlage geht (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2018 - OVG 9 N 12.18 -, juris Rn 20).
- VG Cottbus, 14.05.2020 - 6 L 84/20 Hat also wegen des Eintritts "hypothetischer Festsetzungsverjährung" Vertrauensschutz gegenüber der Änderung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG bestanden, so greift dieser nicht mehr, wenn es nunmehr um eine Beitragserhebung in Bezug auf eine rechtlich andere Anlage geht (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2018 - OVG 9 N 12.18 -, juris Rn 20).
- VG Cottbus, 19.11.2019 - 4 K 400/18
Kleingartengrundstück; Anschlussmöglichkeit an Schmutzwasserbeseitigungsanlage; …
Hat also wegen des Eintritts "hypothetischer Festsetzungsverjährung" Vertrauensschutz gegenüber der Änderung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG bestanden, so greift dieser nicht mehr, wenn es nunmehr um eine Beitragserhebung in Bezug auf eine rechtlich andere Anlage geht (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2018 - OVG 9 N 12.18 -, juris Rn 20). - VG Cottbus, 16.08.2021 - 6 K 734/19 Hat also wegen des Eintritts "hypothetischer Festsetzungsverjährung" Vertrauensschutz gegenüber der Änderung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG bestanden, so greift dieser nicht mehr, wenn es nunmehr um eine Beitragserhebung in Bezug auf eine rechtlich andere Anlage geht (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2018 - OVG 9 N 12.18 -, juris Rn 20).
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2018 - 9 N 4.18
Heranziehung zu einem Wasserversorgungsbeitrag
Dazu muss indessen die Lebensgeschichte der ersten Anlage, an die das Grundstück anschließbar gewesen ist, abgebrochen sein und stattdessen die Lebensgeschichte einer zweiten Anlage begonnen haben (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2018 - OVG 9 N 12.18 -, juris Rn 20). - VG Cottbus, 26.08.2021 - 6 K 950/19 Hat also wegen des Eintritts "hypothetischer Festsetzungsverjährung" Vertrauensschutz gegenüber der Änderung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG bestanden, so greift dieser nicht mehr, wenn es nunmehr um eine Beitragserhebung in Bezug auf eine rechtlich andere Anlage geht (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2018 - OVG 9 N 12.18 -, juris Rn 20).