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   OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2019 - 3 K 32.18   

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https://dejure.org/2019,15573
OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2019 - 3 K 32.18 (https://dejure.org/2019,15573)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.05.2019 - 3 K 32.18 (https://dejure.org/2019,15573)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Mai 2019 - 3 K 32.18 (https://dejure.org/2019,15573)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80 Abs 5 VwGO, § 80 Abs 7 VwGO, § 151 VwGO, § 165 VwGO, § 18 Abs 1 Nr 3 RVG
    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; keine kostenrechtliche Verklammerung verschiedener Beschwerden des vorläufigen Rechtsschutzes (mehr)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 VwGO, § 16 Nr 5 RVG, § 151 VwGO, § 165 VwGO, § 18 Abs 1 Nr 3 RVG
    Ausgangsverfahren; Abänderungsverfahren; Beschwerde; gebührenrechtliche Verklammerung; dieselbe Angelegenheit; selbstständige Angelegenheit; Kostenfestsetzungsbeschluss; Beschwerde gegen die gerichtliche Entscheidung über die Erinnerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 88
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.07.2003 - 7 KSt 6.03

    Rechtsanwaltsvergütung bei Tätigkeiten im vorläufigen Rechtsschutz in

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2019 - 3 K 32.18
    Dementsprechend wurden in jeder Instanz das Ausgangsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO und das Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO zusammengefasst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 7 KSt 6/03, 7 VR 1/02 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 7 O 629/98 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 05.02.1998 - 7 O 629/98

    Rechtsanwaltsgebühren im Abänderungsverfahren; Abänderung; Anwaltsgebühren;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2019 - 3 K 32.18
    Dementsprechend wurden in jeder Instanz das Ausgangsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO und das Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO zusammengefasst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 7 KSt 6/03, 7 VR 1/02 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 7 O 629/98 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2011 - 8 S 1247/11

    Zur Erstattungsfähigkeit einer Rechtsanwaltsvergütung in einem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2019 - 3 K 32.18
    Auch wenn sich den Gesetzgebungsmaterialien nicht entnehmen lässt, dass mit der Einführung von § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG, der keine Vorgängerregelung in der BRAGO hat, eine Änderung der eingangs dargestellten Rechtslage direkt beabsichtigt war, lässt sich die gebührenrechtliche Verklammerung mehrerer Beschwerden mit dem insoweit eindeutigen Wortlaut nicht mehr in Einklang bringen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 5. März 2015 - 8 E 124/15 - juris Rn. 3 ff; v. Seltmann, in: BeckOK RVG, 43. Edition, Stand 1.12.2018, § 16 Rn. 10a; a. A. VGH Mannheim, Beschluss vom 8. November 2011 - 8 S 1247/11 - juris Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2015 - 8 E 124/15

    Angemessene Beachtung der besonderen Anforderungen an den Anwalt bei der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2019 - 3 K 32.18
    Auch wenn sich den Gesetzgebungsmaterialien nicht entnehmen lässt, dass mit der Einführung von § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG, der keine Vorgängerregelung in der BRAGO hat, eine Änderung der eingangs dargestellten Rechtslage direkt beabsichtigt war, lässt sich die gebührenrechtliche Verklammerung mehrerer Beschwerden mit dem insoweit eindeutigen Wortlaut nicht mehr in Einklang bringen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 5. März 2015 - 8 E 124/15 - juris Rn. 3 ff; v. Seltmann, in: BeckOK RVG, 43. Edition, Stand 1.12.2018, § 16 Rn. 10a; a. A. VGH Mannheim, Beschluss vom 8. November 2011 - 8 S 1247/11 - juris Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 9 S 1.17

    Notwendigkeit eines Übergangszeitraums bei Umstellung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2019 - 3 K 32.18
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend entschieden, dass die Erinnerungsgegnerin die Erstattung der ihr im Beschwerdeverfahren OVG 9 S 1.17 entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.170,96 Euro verlangen kann.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2020 - 3 K 185.19

    Kostenfestsetzung; Kostengrundentscheidung; vorläufiger Rechtsschutz;

    Für die gebührenrechtliche "Verklammerung" einer solchen Beschwerde mit der zuvor im Anordnungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO durchgeführten Beschwerde fehlt eine rechtliche Grundlage (vgl. dazu im Einzelnen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2019 - OVG 3 K 32.18 - juris).
  • SG Konstanz, 25.05.2020 - S 9 SF 156/19
    Dies gilt nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass das Gesetz etwa in § 16 Nr. 10 Buchst. c RVG durchaus eine Ausnahme vorsieht (ausf. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.5.2019 - OVG 3 K 32.18 (Rn. 4 f.) - juris m. w. N. zum Streitstand).
  • SG Konstanz, 25.05.2020 - S 9 SF 1468/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erinnerung gegen

    Dies gilt nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass das Gesetz etwa in § 16 Nr. 10 Buchst. c RVG durchaus eine Ausnahme vorsieht (ausf. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.5.2019 - OVG 3 K 32.18 (Rn. 4 f.) - juris m. w. N. zum Streitstand).
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