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OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 11 S 30.13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 15 Abs 1 VwVG BB, § 24 Abs 1 VwVG BB, § 28 Abs 2 Nr 5 VwVfG
Vollstreckung einer abfallrechtlichen Beräumungsverfügung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 15 Abs 1 VwVG BB, § 24 Abs 1 VwVG BB, § 28 Abs 2 Nr 5 VwVfG
Vollstreckung einer abfallrechtlichen Beräumungsverfügung; rechtlich unerhebliche Einwände gegen Rechtmäßigkeit der bestandskräftigen Grundverfügung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VG Frankfurt/Oder, 25.05.2016 - 5 K 369/13
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 11 S 30.13
Mit Beschluss vom 18. September 2013 hat das Verwaltungsgericht es abgelehnt, die aufschiebende Wirkung der von der Antragstellerin gegen die Zwangsgeldfestsetzungen in dem Bescheid des Antragsgegners vom 7. November 2012 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 12. Februar 2013 erhobene Klage 5 K 369/13 anzuordnen.
- VG Frankfurt/Oder, 25.05.2016 - 5 K 369/13
Abfallbeseitigungsrecht
Ihr Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz blieb erfolglos (Beschluss der Kammer vom 18. September 2013 - VG 5 L 62/13; Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 24. Juni 2014 - OVG 11 S 30.13).Letztlich betrifft die dahin gehende Argumentation der Klägerin, dass das WSA als Abfallerzeuger für die Wasserbausteine verantwortlich sei, nur die Rechtmäßigkeit der bestandskräftigen Ordnungsverfügung vom 24. November 2008, nicht aber die hier in Rede stehenden Vollstreckungsmaßnahmen (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 11 S 30.13).