Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2013 - 7 B 33.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26228
OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2013 - 7 B 33.13 (https://dejure.org/2013,26228)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.09.2013 - 7 B 33.13 (https://dejure.org/2013,26228)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. September 2013 - 7 B 33.13 (https://dejure.org/2013,26228)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,26228) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.11.1965 - III C 147.63
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2013 - 7 B 33.13
    Die für diese Auffassung in Bezug genommene Entscheidung (BVerwG, Beschluss vom 15. November 1965 - III C 147.63 -, BVerwGE 22, 339) betrifft keine Verfahrensbeendigung durch Klagerücknahme, sondern durch übereinstimmende Erledigungserklärungen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.1981 - 2 B 785/81
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2013 - 7 B 33.13
    Von dieser gesetzlichen Kostenfolge bei Klagerücknahme kann nicht abgewichen werden, da der zur Rücknahme führende außergerichtliche Vergleich keine davon abweichende Kostenregelung enthält, so dass sich die Frage nicht stellt, ob das Gericht dem Rechtsgedanken des § 160 VwGO folgend die Parteivereinbarung schon in der Kostenentscheidung übernehmen kann (so wohl OVG Bremen, Beschluss vom 26. Februar 1965 - a BA 67/62 -, juris) oder der Vollzug der Parteivereinbarung stets dem internen Ausgleich unter den Beteiligten vorbehalten bleiben muss (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Mai 1981 - 2 B 785/81 -, DÖV 1981, 975, juris).
  • VGH Bayern, 03.04.2001 - 15 N 01.611
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2013 - 7 B 33.13
    Bei der Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits kann auf den mutmaßlichen Parteiwillen gemäß § 160 VwGO zurückgegriffen werden (so auch BayVGH, Beschluss vom 03. April 2001 - 15 N 01.611 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht