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   OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2018 - 3 S 70.18   

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OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2018 - 3 S 70.18 (https://dejure.org/2018,34668)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.10.2018 - 3 S 70.18 (https://dejure.org/2018,34668)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 3 S 70.18 (https://dejure.org/2018,34668)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2017 - 3 S 70.17

    Aufnahme in die Grundschule; (kein) Anspruch auf Erweiterung der Kapazität bzw.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2018 - 3 S 70.18
    Im Übrigen besteht der Anspruch auf Aufnahme in die Grundschule gemäß § 55a Abs. 2 Satz 2 SchulG nur nach Maßgabe der tatsächlich vorhandenen freien Plätze; ein Anspruch auf Schaffung (weiterer) Kapazitäten folgt daraus grundsätzlich nicht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. September 2017 - OVG 3 S 70.17 - juris Rn. 3; Beschluss vom 12. September 2013 - OVG 3 S 46.13 - juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2016 - 3 S 80.16

    Festlegung eines gemeinsamen Einschulungsbereichs

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2018 - 3 S 70.18
    Der Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats, wonach eine rechtswidrige Benachteiligung im Aufnahmeverfahren bis an die Grenze der Funktionsfähigkeit durch Bereitstellung eines zusätzlichen Schulplatzes auszugleichen ist (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. November 2016 - OVG 3 S 80.16 - juris Rn. 7; Beschluss vom 9. Oktober 2015 - OVG 3 S 70.15 - juris Rn. 6), verhilft der Beschwerde bereits deshalb nicht zum Erfolg, weil eine rechtswidrige Benachteiligung des Sohnes der Antragsteller im Aufnahmeverfahren an der J...-Grundschule vom Verwaltungsgericht nicht festgestellt und von der Beschwerde nicht dargelegt worden ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2015 - 3 S 70.15

    Aufnahme in die Grundschule; deckungsgleiche Schulbezirke; Wunschschule;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2018 - 3 S 70.18
    Der Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats, wonach eine rechtswidrige Benachteiligung im Aufnahmeverfahren bis an die Grenze der Funktionsfähigkeit durch Bereitstellung eines zusätzlichen Schulplatzes auszugleichen ist (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. November 2016 - OVG 3 S 80.16 - juris Rn. 7; Beschluss vom 9. Oktober 2015 - OVG 3 S 70.15 - juris Rn. 6), verhilft der Beschwerde bereits deshalb nicht zum Erfolg, weil eine rechtswidrige Benachteiligung des Sohnes der Antragsteller im Aufnahmeverfahren an der J...-Grundschule vom Verwaltungsgericht nicht festgestellt und von der Beschwerde nicht dargelegt worden ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2013 - 3 S 46.13

    C.-Schule; Aufnahme in die Grundschule; integrative Klassen; zwei erste Klassen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2018 - 3 S 70.18
    Im Übrigen besteht der Anspruch auf Aufnahme in die Grundschule gemäß § 55a Abs. 2 Satz 2 SchulG nur nach Maßgabe der tatsächlich vorhandenen freien Plätze; ein Anspruch auf Schaffung (weiterer) Kapazitäten folgt daraus grundsätzlich nicht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. September 2017 - OVG 3 S 70.17 - juris Rn. 3; Beschluss vom 12. September 2013 - OVG 3 S 46.13 - juris Rn. 9).
  • VG Potsdam, 14.11.2019 - 8 K 3332/18
    Das in § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG eingeräumte Ermessen ist in Bezug auf eine Ausbildungsduldung zugunsten des Ausländers dahin intendiert, dass im Regelfall eine Beschäftigungserlaubnis zu erteilen ist, sofern die in § 60a Abs. 2 Satz 4, Abs. 6 AufenthG normierten Voraussetzungen für die Erteilung der Ausbildungsduldung vorliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. August 2019 - OVG 3 S 70.18 -, juris, Rz. 7; OVG Magdeburg, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 2 M 112/18 -, juris, Rz. 28; VGH Kassel, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 3 B 2137/17 -, juris, Rz. 12).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen, ist der Eingang des Antrags auf Erteilung der Ausbildungsduldung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. August 2019, a.a.O.; Beschluss vom 22. November 2016 - OVG 12 S 61.16 -, juris, Rzn. 8 ff., 11; OVG Schleswig, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 4 MB 132/18 -, juris, Rz. 7; VGH München, Beschluss vom 27. Februar 2019 - 19 CE 17.2102 -, juris, Rz. 5; OVG Hamburg, Beschluss vom 5. September 2017 - 1 Bs 175/17 -, juris, Rz. 13; OVG Koblenz, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 7 B 11079/17 -, juris, Rzn. 35 ff., 38; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Dezember 2016 - 8 ME 184/16 -, juris, Rz. 8; VGH Mannheim, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 11 S 1991/16 -, juris, Rz. 20; Beschluss der Kammer vom 14. Oktober 2019 - VG 8 L 590/19 -, BA S. 6), hier also der 11. Juli 2018.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - 3 M 79.18

    Aufnahme in die Sekundarstufe I; Rechtmäßigkeit der Aufnahmeentscheidung;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats besteht ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule nur nach Maßgabe der tatsächlich vorhandenen freien Plätze; ein Anspruch auf Schaffung (weiterer) Kapazitäten folgt daraus grundsätzlich nicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - OVG 3 S 70.18 - juris Rn. 2; Beschluss vom 27. September 2017 - OVG 3 S 70.17 - juris Rn. 3; Beschluss vom 12. September 2013 - OVG 3 S 46.13 - juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2020 - 3 S 90.20

    Weiterführende allgemeinbildende Schule; Antrag auf einstweilige Anordnung;

    Eine derartige Pflicht besteht nach der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg nur zum Ausgleich einer rechtswidrigen Benachteiligung im Aufnahmeverfahren (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - OVG 3 S 70.18 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2020 - 3 S 95.20

    Weiterführende allgemeinbildende Schule; Antrag auf einstweilige Anordnung;

    Eine derartige Pflicht besteht nach der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg nur zum Ausgleich einer rechtswidrigen Benachteiligung im Aufnahmeverfahren (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - OVG 3 S 70.18 - juris Rn. 3 m. w. N.).
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