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   OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2015 - 2 S 13.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35641
OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2015 - 2 S 13.15 (https://dejure.org/2015,35641)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.11.2015 - 2 S 13.15 (https://dejure.org/2015,35641)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. November 2015 - 2 S 13.15 (https://dejure.org/2015,35641)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 63 AufenthG 2004, § 64 AufenthG 2004, Art 5 EGRL 38/2004, Art 6 EGRL 38/2004, Art 26 SchÜbkDÜbk
    Untersagung gegenüber Beförderungsunternehmen, das internationale Buslinienverkehre insbesondere innerhalb der Binnengrenzen des Schengener Grenzkodex betreibt, Ausländer ohne die erforderlichen Reisedokumente in das Bundesgebiet zu befördern

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 63 AufenthG, § 64 AufenthG, Art 5 EGRL 38/2004, Art 6 EGRL 38/2004, Art 26 SchÜbkDÜbk, Art 1 EGV 562/2006, Art 20 EGV 562/2006, Art 21 EGV 562/2006
    Beschwerde; einstweiliger Rechtsschutz; (private) Beförderungsunternehmer; grenzüberschreitende Beförderung; Reisebusverkehr Belgien/Deutschland; Schengen-Binnengrenze; EU-Außengrenze; Mitgliedstaat; Schengener Vertragsstaaten; Drittstaatsangehörige; Hoheitsgebiet; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der grenzüberschreitenden Beförderung von Ausländern ohne erforderlichen Pass und Aufenthaltstitel auf dem Landweg von Belgien nach Deutschland; Entfallen der Kontrollpflichten des (privaten) Beförderungsunternehmers; Zulässigkeit der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 63 Abs. 2 S. 1 Alt. 2,AufenthG § 63 Abs. 1, SGK Art. 20, SDÜ Art. 26
    Beförderungsunternehmen, Visumspflicht, Visum, Passpflicht, Schengener Grenzkodex, Binnengrenze, Zwangsgeld, Schengenraum, Schengenstaaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung der grenzüberschreitenden Beförderung von Ausländern ohne erforderlichen Pass und Aufenthaltstitel auf dem Landweg von Belgien nach Deutschland; Entfallen der Kontrollpflichten des (privaten) Beförderungsunternehmers; Zulässigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Vorerst keine Kontrollpflicht für Beförderungsunternehmer an den Schengen-Binnengrenzen

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Vorerst keine Kontrollpflicht für Beförderungsunternehmer an den Schengen-Binnengrenzen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorerst keine Kontrollpflicht für Beförderungsunternehmer an den Schengen-Binnengrenzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 102
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 22.06.2010 - C-188/10

    Melki - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2015 - 2 S 13.15
    Er hat bisher für Kontrollen innerhalb des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaates im Einklang mit Art. 21 lit. a SGK lediglich festgestellt, dass die Abschaffung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen nicht die Ausübung der polizeilichen Befugnisse durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten nach Maßgabe des nationalen Rechts berührt, sofern die Ausübung solcher Befugnisse nicht die gleiche Wirkung wie Grenzkontrollen haben (vgl. EuGH, Urteile vom 22. Juni 2010 - C-188/10, C-189/10 - juris, Rn.69 ff.; vom 19. Juli 2012 - C-278/12 PPU - juris, Rn. 56 ff.).
  • VG Potsdam, 24.05.2016 - 11 K 1938/15

    Ausländerrecht

    Auf die Beschwerde der Klägerin hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 24. November 2015 - OVG 2 S 13.15 - diese Entscheidung abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten VG 11 L 17/15 (= OVG 2 S 13.15), VG 11 K 1737/15 und VG 11 K 1938/15, die allesamt Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, sowie den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

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