Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2019 - 11 S 77.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,1354
OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2019 - 11 S 77.18 (https://dejure.org/2019,1354)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.01.2019 - 11 S 77.18 (https://dejure.org/2019,1354)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Januar 2019 - 11 S 77.18 (https://dejure.org/2019,1354)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,1354) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 31 Abs 6 WaStrG, § 80 Abs 5 VwGO, § 146 VwGO, § 124 VwGO
    Beseitigungsverfügung bezüglich eines Zugangsstegs; Zugangs steht als wesentlicher Bestandteil des Ufergrundstücks

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 Abs 3 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 146 VwGO
    Steganlage; Zugangssteg; wasserrechtliche Anordnung; Beseitigungsverfügung; Androhung der Ersatzvornahme; formelle Illegalität; materielle Illegalität; Ermessen; Zusicherung; Duldungsverfügung; Vollziehungshindernis; Gemeinschaftseigentum; Wohnungseigentümergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Berlin, 22.03.2018 - 10 K 106.16

    Klage eines Naturschutzverbandes gegen eine Genehmigung zur Errichtung einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2019 - 11 S 77.18
    Das Verwaltungsgericht habe im angegriffenen Beschluss eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch den errichteten Zugangssteg nicht erneut geprüft, sondern sich auf sein Urteil vom 22. März 2018 in der Streitsache VG 10 K 106.16 berufen.

    Vielmehr ist der errichtete Steg mit einer Breite von 1, 60 m auch 30 cm zu breit, da die Genehmigung vom 14. August 2015 nur einen Zugangssteg von 1, 30 m Breite erlaubt, so dass das Urteil vom 22. März 2018 (VG 10 K 106.16) bezogen auf den Zugangssteg, um den es hier allein geht, auch keine "viel größere Anlage" betrifft.

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2019 - 11 S 77.18
    Dabei kann hier dahinstehen, ob die Duldungsverfügung an die Wohnungseigentümergemeinschaft oder deren Mitglieder zu richten ist (vgl. zur Teilrechtsfähigkeit einer WEG: BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05 - juris), da jedenfalls Eigentum eines Dritten betroffen ist.
  • BVerwG, 29.05.1991 - 4 CB 16.91

    Vorhandensein eines durchgreifenden Revisionszulassungsgrundes für jede gegebene

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2019 - 11 S 77.18
    Das Verwaltungsgericht weist insofern zu Recht darauf hin, dass das Fehlen einer Duldungsverfügung "nicht die Rechtmäßigkeit" der Ordnungsverfügung berührt; Rechte Dritter berühren vielmehr allein deren Durchsetzbarkeit (BVerwG, Urteil vom 28. April 1972 - IV C 22.71 -, juris, Rn. 18 m.w.N., Beschluss vom 29. Mai 1991 - 4 CB 16/91 - juris, Rn. 5).
  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 22.71

    Auswirkung einer Abbruchanordnung gegen Miteigentümer des betroffenen Grundstücks

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2019 - 11 S 77.18
    Das Verwaltungsgericht weist insofern zu Recht darauf hin, dass das Fehlen einer Duldungsverfügung "nicht die Rechtmäßigkeit" der Ordnungsverfügung berührt; Rechte Dritter berühren vielmehr allein deren Durchsetzbarkeit (BVerwG, Urteil vom 28. April 1972 - IV C 22.71 -, juris, Rn. 18 m.w.N., Beschluss vom 29. Mai 1991 - 4 CB 16/91 - juris, Rn. 5).
  • BGH, 30.11.1966 - V ZR 199/63
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2019 - 11 S 77.18
    15 Ein in ein Gewässer hineinragender Bootssteg - wie der hier in Rede stehende Zugangssteg - ist ungeachtet seiner festen Verbindung durch Stützpfähle mit dem Gewässergrundstück in seiner Gesamtheit wesentlicher Bestandteil des Grundstückes, von dem aus der Steg angelegt ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1966 - V ZR 199/63 -, juris, Rn. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2018 - 11 A 546/15

    Abstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum ohne

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2019 - 11 S 77.18
    Die Androhung der Ersatzvornahme stellt eine Vollstreckungsmaßnahme dar, der - sollte sie wegen dieses Mangels nicht sogar materiell rechtswidrig sein - zumindest ein Vollstreckungshindernis entgegensteht, wenn die durchzuführende Ersatzvornahme - wie hier - zwingend mit der Inanspruchnahme des Eigentums Dritter einhergeht, es jedoch an einer Duldungsverfügung gegenüber dem Eigentümer fehlt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. September 2018 - 11 A 546/15 -, juris Rn. 70 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.07.2020 - 11 N 56.18

    Genehmigung zur Errichtung einer wasserbaulichen Anlage (Bootsteganlage) im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2019 - 11 S 77.18
    8 Der Einwand der Antragstellerin, bei dem errichteten Zugangssteg handele es sich nur um eine "provisorische Maßnahme" für die Zeit, bis über ihren Antrag auf Zulassung der Berufung (OVG 11 N 56.18) entschieden sei, mit dem diese sinngemäß geltend macht, eine formelle Rechtswidrigkeit bestehe nur vorübergehend, nämlich bis zur endgültigen Entscheidung über die Genehmigung vom 14. August 2015, greift ebenfalls nicht durch.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2022 - 2 M 28/22

    Anordnung zur Entsorgung teerölimprägnierter Bahnschwellen

    Der Antragsteller kann sich derzeit jedenfalls deshalb nicht auf das Fehlen einer Duldungsverfügung berufen, weil dies zwar ein Vollstreckungshindernis darstellen könnte, die Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsakts aber unberührt lassen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1972 - IV C 22.71 - juris, Rn. 18; Beschluss vom 29. Mai 1991 - 4 CB 16.91 - juris, Rn. 5; OVG BBg, Beschluss vom 25. Januar 2019 - OVG 11 S 77.18 - juris Rn. 11; NdsOVG, Beschluss vom 15. Januar 2016 - 15 MF 21/15 - juris Rn. 36 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 11 N 68.18

    Unterbrechung durch Insolvenzverfahren (abgelehnt); Fortführung/Übernahme des

    Für den Fall, dass die Steganlage mit dem bezeichneten Grundstück fest verbunden ist, ist sie dessen wesentlicher Bestandteil nach § 94 Absatz 1 Satz 1 BGB (vgl. bereits Beschluss des Senats vom 25. Januar 2019 - OVG 11 S 77.18 -, juris Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht