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   OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2022 - 1 B 10.21   

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OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2022 - 1 B 10.21 (https://dejure.org/2022,6295)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.02.2022 - 1 B 10.21 (https://dejure.org/2022,6295)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Februar 2022 - 1 B 10.21 (https://dejure.org/2022,6295)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Krankentransport; fehlerhafte Entgeltfestsetzung durch die Schiedsstelle; mangelhafte Sachverhaltsermittlung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 21 Abs 1 S 3 RettDG BE, § 21 Abs 2 S 3 RettDG BE, § 21 Abs 4 S 2 RettDG BE, § 133 Abs 1 S 1 SGB 5, § 71 Abs 1-3 SGB 5, § 113 Abs 5 Satz 2 VwGO, § 133 Abs 1 S 2 SGB 5
    Krankentransport; Entgelt; Festsetzung; Schiedsstelle; Schiedsspruch; Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum; Sachverhaltsermittlung; Leistungsfähigkeit der Versorgung; Qualität des Krankentransports; Beitragssatzstabilität; Grundlohnsummensteigerung; Marktpreis; Kosten; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 7/08 R

    Soziale Pflegeversicherung - stationäre Pflegeeinrichtung - Vorliegen einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2022 - 1 B 10.21
    Im Ergebnis werden sich dabei in der Regel weder die von den Leistungserbringern geltend gemachten Kosten noch der Grundsatz der Beitragsstabilität einseitig durchsetzen können (vgl. zur Stufenprüfung auch BSG, Urteil vom 29. Januar 2009 - B 3 P 7/08 R - Rn. 24 ff.).

    Das Bundessozialgericht hat im Bereich der Pflegevergütung nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) unter teilweiser Änderung seiner früheren Rechtsprechung die strenge Orientierung an dem "Marktpreis" aufgegeben (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2009 - B 3 P 7/08 R - BSGE 102, 227 ff., juris Rn. 17 ff.).

    Zum anderen dürfen die zunächst in den Blick zu nehmenden Kosten bei wirtschaftlicher Betriebsführung nicht im Widerspruch zu dem wettbewerbsorientierten Vergütungsregime des SGB V stehen (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2009 - B 3 P 7/08 R - juris Rn. 27).

    Wie das Bundessozialgericht im Urteil vom 29. Januar 2009 - B 3 P 7/08 R - (juris Rn. 25) ausgeführt hat, ist die Erhöhung von Kostenansätzen, die in den Vorjahren aufgrund fehlerhafter Kalkulation oder sogar bewusst zu niedrig angesetzt worden sind, nicht von vornherein als unplausibel ausgeschlossen.

  • BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 26/15 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2022 - 1 B 10.21
    Hierzu hätte sie sich der Mithilfe der Verhandlungspartner bedienen können, auf deren Mitarbeit sie angewiesen ist und die ihr die erforderlichen Informationen und Unterlagen auf Anforderung beibringen müssen (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 3 KR 26/15 R - BSGE 121, 243 ff., juris Rn. 40 und 50 m.w.N. zur Vergütung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege durch Schiedsspruch).

    Auch in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteile vom 23. Juni 2016, a.a.O., juris Rn. 41, und vom 13. Mai 2015 - B 6 KA 20/14 R - BSGE 119, 43 ff., juris Rn. 32) ist anerkannt, dass ein Fall dieses Ausnahmetatbestands nach § 71 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V zu bejahen ist, wenn die Leistungsfähigkeit der Leistungserbringer bzw. die notwendige medizinische Versorgung nur mit einem bestimmten Vergütungsniveau bei wirtschaftlicher Betriebsführung zu gewährleisten ist.

    Bereits dann ist die notwendige Versorgung nicht mehr sichergestellt (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juni 2016, a.a.O., juris Rn. 41).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2003 - 14 S 730/03

    Festsetzung des Benutzungsentgelts für Rettungsdienste - gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2022 - 1 B 10.21
    Die auf diesem Spielraum beruhende Entscheidung ist gerichtlich nur daraufhin zu überprüfen, ob die Schiedsstelle die widerstreitenden Interessen der Vertragsparteien richtig ermittelt und alle für die Abwägung erforderlichen tatsächlichen Erkenntnisse gewonnen sowie die Abwägung frei von Einseitigkeit in einem den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden fairen und willkürfreien Verfahren unter Beachtung der maßgeblichen rechtlichen Vorgaben, die auch für die Vertragsparteien gelten, vorgenommen hat (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 7. November 2003 - 14 S 730/03 - juris Rn. 21 ff. m.w.N.; a.A. wohl nur OVG Lüneburg, Urteil vom 15. Mai 2007 - 11 LC 73/06 - juris Rn. 55 f. für das Niedersächsische Rettungsdienstrecht).

    (2) Unabhängig davon schließt der Grundsatz der Beitragsstabilität (§ 71 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 SGB V) nicht aus, dass die Krankentransportentgelte, z.B. wegen medizinischer Erfordernisse oder zur Sicherstellung einer adäquaten rettungsdienstlichen Versorgung über die Steigerung der Grundlohnsumme hinaus erhöht werden (vgl. VG Berlin, Urteile vom 29. September 2009 - VG 25 K 7.09 - Abdr. S. 7 sowie vom 10. Dezember 2008 - 38 A 38.08 - juris Rn. 66 unter Hinweis auf Abgh.-Drs. 15/2074, S. 13 und VGH Mannheim, Urteil vom 7. November 2003, a.a.O., juris Rn. 31).

  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 2/00 R

    Krankenversicherung - Krankenfahrt - Anordnung von Sammelfahrten aus

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2022 - 1 B 10.21
    Demgegenüber ist die nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes für das Rettungsdienstrecht nach Art. 70 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 2001 - B 3 KR 2/00 R - juris Rn. 12) vorrangige Konzeption des Berliner Landesgesetzgebers in § 21 RDG eine andere.
  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 20/14 R

    Krankenversicherung - Vergütungsfestsetzung für Leistungen eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2022 - 1 B 10.21
    Auch in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteile vom 23. Juni 2016, a.a.O., juris Rn. 41, und vom 13. Mai 2015 - B 6 KA 20/14 R - BSGE 119, 43 ff., juris Rn. 32) ist anerkannt, dass ein Fall dieses Ausnahmetatbestands nach § 71 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V zu bejahen ist, wenn die Leistungsfähigkeit der Leistungserbringer bzw. die notwendige medizinische Versorgung nur mit einem bestimmten Vergütungsniveau bei wirtschaftlicher Betriebsführung zu gewährleisten ist.
  • VG Berlin, 10.12.2008 - 38 A 38.08
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2022 - 1 B 10.21
    (2) Unabhängig davon schließt der Grundsatz der Beitragsstabilität (§ 71 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 SGB V) nicht aus, dass die Krankentransportentgelte, z.B. wegen medizinischer Erfordernisse oder zur Sicherstellung einer adäquaten rettungsdienstlichen Versorgung über die Steigerung der Grundlohnsumme hinaus erhöht werden (vgl. VG Berlin, Urteile vom 29. September 2009 - VG 25 K 7.09 - Abdr. S. 7 sowie vom 10. Dezember 2008 - 38 A 38.08 - juris Rn. 66 unter Hinweis auf Abgh.-Drs. 15/2074, S. 13 und VGH Mannheim, Urteil vom 7. November 2003, a.a.O., juris Rn. 31).
  • BSG, 17.02.2022 - B 3 KR 13/20 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankentransportleistungen privater

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2022 - 1 B 10.21
    Das von den Beigeladenen in der mündlichen Verhandlung angesprochene Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Februar 2022 (- B 3 KR 13/20 R - juris, Terminbericht des BSG Nr. 6/2022) führt zu keiner abweichenden Beurteilung.
  • BVerwG, 07.05.2020 - 3 B 2.20

    Rechtsweg bei Streitigkeiten über die Festsetzung von Entgelten für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2022 - 1 B 10.21
    Denn nach der hier maßgeblichen Gesetzessystematik ist ein vorrangiges Abstellen auf die Bestimmungen des SGB V ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 3 B 2.20 - juris Rn. 8 ff. ; Senatsbeschluss vom 6. Januar 2020 - OVG 1 L 30.19 - juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2020 - 1 L 30.19

    Festsetzung von Entgelten für Krankentransportleistungen der Feuerwehr

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2022 - 1 B 10.21
    Denn nach der hier maßgeblichen Gesetzessystematik ist ein vorrangiges Abstellen auf die Bestimmungen des SGB V ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 3 B 2.20 - juris Rn. 8 ff. ; Senatsbeschluss vom 6. Januar 2020 - OVG 1 L 30.19 - juris Rn. 6).
  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R

    Krankenversicherung - Vergütung - Krankentransportleistung - privater Unternehmer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2022 - 1 B 10.21
    Denn "ob ein privates Krankentransportunternehmen bei guter Organisation und wirtschaftlicher Betriebsführung im Allgemeinen mit der Vergütung auskommen kann", muss - sofern es wie hier substantiiert bestritten wird - im Schiedsverfahren verifiziert werden, wenn von der fortbestehenden Validität des "Markpreises" ausgegangen werden soll (vgl. auch BSG, Urteil vom 20. November 2008 - B 3 KR 25/07 R - juris Rn. 59).
  • OVG Niedersachsen, 15.05.2007 - 11 LC 73/06

    Wirtschaftliche Organisation einer Rettungsdienstes; Verpflichtung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2023 - 3 A 15.22
    Mit aufgrund mündlicher Verhandlung ergangenem Urteil vom 25. Februar 2022 - OVG 1 B 10/21 - verpflichtete das Oberverwaltungsgericht die Schiedsstelle zur Neubescheidung.

    Zwar war die Prüfungsbefugnis des Gerichts begrenzt, weil der Schiedsstelle bei der Festsetzung der Entgelte ein weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zustand und die Entscheidung der Schiedsstelle nur darauf zu überprüfen war, ob sie die widerstreitenden Interessen der Vertragsparteien richtig ermittelt und alle für die Abwägung erforderlichen tatsächlichen Erkenntnisse gewonnen sowie die Abwägung frei von Einseitigkeit in einem den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden fairen und willkürfreien Verfahren unter Beachtung der maßgeblichen rechtlichen Vorgaben vorgenommen hat (vgl. VG Berlin, Urteil vom 2. Juni 2021 - 25 K 5/21 - juris Rn. 45; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Februar 2022 - 1 B 10/21 - juris Rn. 36).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2022 - 3 K 87/21

    Normenkontrolle von Gebühren- bzw. Entgeltsatzungen für Rettungsdienstleistungen

    Bundesrecht findet erst und allein über die Verweisung im Landesrecht Anwendung (vgl. dazu: OVG Bln-Bbg, Urteil vom 25. Februar 2022 - OVG 1 B 10/21 - juris Rn. 40; differenziert Auffassung: Prof. Dr. Bieback, Anmerkungen zu VG Berlin, Urteil vom 2. Juni 2021 - 25 K 5/21 - Erscheinungsdatum 27. Januar 2022, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2023 - L 16 KR 126/19

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankentransportleistungen - Verpflichtungen

    Durch die genannte Entgeltvereinbarung haben die daran beteiligten Krankentransportunternehmen - darunter die Klägerin - und die beteiligten Krankenkassen - darunter die Beklagte - das Entgelt für das Jahr 2015 auf 68, 16 Euro festgelegt und den Streit über die Höhe der Vergütung beigelegt, der nach Kündigung der ursprünglichen "Vereinbarung gemäß § 133 SGB V über Krankentransporte mit Krankentransportwagen" vom 24. Februar 2014 im August 2014 und Aufhebung des nachfolgenden Schiedsstellenbeschlusses vom 11. November 2015 durch Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Februar 2022 (OVG 1 B 10/21, juris) entstanden war.
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