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   OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2021 - 11 N 42.17   

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https://dejure.org/2021,6877
OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2021 - 11 N 42.17 (https://dejure.org/2021,6877)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.03.2021 - 11 N 42.17 (https://dejure.org/2021,6877)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. März 2021 - 11 N 42.17 (https://dejure.org/2021,6877)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2020 - 11 N 39.17

    Windenergieanlagen; Windkraftanlagen; Nebenbestimmungen; isolierte

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2021 - 11 N 42.17
    Derartige Schwierigkeiten sind dann anzunehmen, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2020 - OVG 11 N 39.17 -, juris Rn. 57).

    Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich in dem erstrebten Rechtsmittelverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer obergerichtlichen Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2020 - OVG 11 N 39.17 -, juris Rn. 67).

  • BVerwG, 26.11.2020 - 4 BN 28.20

    Normenkontrollstreit um die Wirksamkeit eines Bebauungsplans; Anforderungen an

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2021 - 11 N 42.17
    Dass der Bebauungsplan, der das betroffene Grundstück umfasste, während des Berufungszulassungsverfahrens für unwirksam erklärt wurde (BVerwG, Beschluss vom 26. November 2020 - BVerwG 4 BN 28/20 -, juris), ändert am Erfordernis einer Erschließung nichts, die in diesem Fall nach § 34 Abs. 1 BauGB ebenso gesichert sein muss (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Krautzberger, BauGB, 139. EL, August 2020, § 34 Rn. 65).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16

    Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2021 - 11 N 42.17
    Außerdem bedarf es Darlegungen dazu, dass die aufgeworfenen Fragen für den Rechtsstreit entscheidungserheblich sind (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. November 2016 - 3 L 162/16 -, juris Rn. 75).
  • VGH Bayern, 28.02.2001 - 6 ZB 97.3671
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2021 - 11 N 42.17
    Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung, wonach im Rahmen einer geforderten Erschließung auch zu berücksichtigen sei, ob ein vernünftiger Eigentümer die Erschließung vorgenommen hätte, betrifft nicht das sich aus § 30 BauGB ergebende Erfordernis der gesicherten Erschließung eines Vorhabens, sondern die Frage nach der Zumutbarkeit der Kostentragung für die Errichtung einer (Zweit-)Erschließungsanlage (vgl. VGH München, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 6 ZB 97.3671 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2021 - 11 N 42.17
    Solche liegen vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587.17 -, juris Rn. 32) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.01.2017 - 11 N 58.16

    Überraschungsentscheidung bei Klageabweisung nach Bewilligung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2021 - 11 N 42.17
    Späterer Vortrag ist nur zu berücksichtigen, soweit er das fristgerechte Vorbringen lediglich vertieft oder erläutert, während der Vortrag neuer Gesichtspunkte aus prozessualen Gründen außer Betracht bleiben muss (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Januar 2017 - OVG 11 N 58.16 -, juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1996 - 8 S 1844/96

    Wegemäßige Erschließung eines Wohngrundstückes im unbeplanten Innenbereich -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2021 - 11 N 42.17
    Soweit die Klägerin diesbezüglich auf obergerichtliche Rechtsprechung und Literatur verweist, nach der eine Erschließung im Hinblick auf einen Wohnweg nach § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB angenommen wurde (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. September 1996 - 8 S 1844/96 -, juris Rn. 20; Eiding, BeckOK BauGB, § 127 Rn. 58-61.1), verfängt diese bereits deshalb nicht, weil das klägerische Grundstück an keinem Wohnweg im Sinne dieser Vorschrift anliegt.
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