Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2017 - 10 N 64.13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 68 Abs 1 BauO BB 2016, § 68 Abs 2 BauO BB 2016, Art 103 Abs 1 GG
Zulässigkeit der Änderung eines bereits gestellten Bauantrags während des Baugenehmigungsverfahrens - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 68 Abs 1 BauO BB 2016, § 68 Abs 2 BauO BB 2016, Art 103 Abs 1 GG
Baugenehmigung für einen Einzelhandelsbetrieb; Bauantrag; Vorhaben; Änderung des Vorhabens; Nachtragsantrag; Nachtragsbaugenehmigung; aliud; grundlegende Änderung; Rücksichtnahmegebot; Zu- und Abgangsverkehr; Warenanlieferung; Erschließung; Zu- und Abfahrten; ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Änderung eines einmal gestellten Bauantrags für ein Bauvorhaben während des Baugenehmigungsverfahrens; Möglichkeit eines Nachtragsantrags (sog. "Tekturantrag") bei nur geringfügigen, modifizierenden Änderungen; Bauordnungsrechtliche Qualifizierung des geänderten im ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BbgBO 2016 § 68 Abs. 1 und 2; GG Art. 103 Abs. 1
Baugenehmigung für einen Einzelhandelsbetrieb; Bauantrag; Vorhaben; Änderung des Vorhabens; Nachtragsantrag; Nachtragsbaugenehmigung; aliud; grundlegende Änderung; Rücksichtnahmegebot; Zu- und Abgangsverkehr; Warenanlieferung; Erschließung; Zu- und Abfahrten; ... - rechtsportal.de
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 ; BbgBO § 68 Abs. 1
Änderung eines einmal gestellten Bauantrags für ein Bauvorhaben während des Baugenehmigungsverfahrens; Möglichkeit eines Nachtragsantrags (sog. "Tekturantrag") bei nur geringfügigen, modifizierenden Änderungen; Bauordnungsrechtliche Qualifizierung des geänderten im ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bei grundlegenden Änderungen ist ein neuer Bauantrag erforderlich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Grundlegende Änderungen erfordern neuen Bauantrag
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
"Tektur" führt zu grundlegenden Änderungen: Neuer Bauantrag erforderlich! (IBR 2017, 651)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 27.09.2013 - 3 K 564/12
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2017 - 10 N 64.13
Wird zitiert von ... (4)
- VG Sigmaringen, 08.07.2020 - 5 K 5072/19 Dies führt - bei positiver Prüfung - zu einer neuen Baugenehmigung (vgl. zu alledem VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.02.2016 - 3 S 2303/15 -, BauR 2016, 812; Urteil vom 10.10.1978 - III S 2882/17 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.04.2017 - OVG 10 N 64.13 -, juris;… Hornmann, in: Hoppenberg / de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Bd. I, A I Rn. 107, m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2017 - 10 N 29.16
Außerkrafttreten des übergeleiteten Baunutzungsplans von Berlin in der Baustufe …
Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, juris Rn 16; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 25. April 2017 - OVG 10 N 64.13 -, juris Rn. 3). - VG Hamburg, 13.02.2020 - 9 K 5145/18
Baugenehmigung für Nutzungsänderung eines Ladengeschäfts zur Wettannahmestelle
Handelt es sich hingegen bei der Veränderung um eine grundlegende Änderung des Vorhabens, bei dem sich das neue Vorhaben in Bezug auf baurechtlich relevante Kriterien von dem ursprünglich beantragten Vorhaben wesentlich unterscheidet, ist ein "aliud" anzunehmen und zwar unabhängig davon, ob die baurechtliche Zulässigkeit des geänderten Vorhabens als solches im Ergebnis anders zu beurteilen wäre oder nicht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.4.2017, OVG 10 N 64.13, BeckRS 2017, 108407, Rn. 6). - OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2017 - 6 M 37.17
Zulassungsantrag; Darlegungsanforderungen; Funktionslosigkeit eines …
Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, juris Rn 16; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 25. April 2017 - OVG 10 N 64.13 -, juris Rn. 3).