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   OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 3 S 23.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13283
OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 3 S 23.16 (https://dejure.org/2016,13283)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.05.2016 - 3 S 23.16 (https://dejure.org/2016,13283)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - 3 S 23.16 (https://dejure.org/2016,13283)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80 Abs 1 VwGO, § 80 Abs 5 S 3 VwGO, § 36 Abs 2 Nr 2 VwVfG, § 18 Abs 7 PartG, § 19a PartG
    Partei; staatliche Teilfinanzierung; Abschlagszahlung; Nebenbestimmung; Sicherheitsleistung; isolierte Anfechtbarkeit; aufschiebende Wirkung; Rückzahlungsverpflichtung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 Abs 1 VwGO, § 80 Abs 5 S 3 VwGO, § 88 VwGO, § 36 Abs 2 Nr 2 VwVfG, § 18 Abs 7 PartG, § 19a PartG, § 20 Abs 1 S 4 PartG, § 20 Abs 2 PartG, Art 21 GG, § 43 BVerfGG, § 45 BVerfGG
    Partei; staatliche Teilfinanzierung; Abschlagszahlung; Nebenbestimmung; Sicherheitsleistung; Grundschuld; Abtretung; isolierte Anfechtbarkeit; aufschiebende Wirkung; Feststellungsantrag; Rückzahlungsverpflichtung; Anhaltspunkte; Verbotsverfahren; Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2007 - 3 S 18.07

    Abschlagszahlung als Vorgriff auf endgültige Mittelzuweisung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 3 S 23.16
    Der Senat macht keinen Gebrauch von der Möglichkeit, diesen Wert wegen einer Vorwegnahme der Hauptsache zu erhöhen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Mai 2007 - OVG 3 L 17.07 -, juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2008 - 10 B 616/08

    Unterschreitung des Mindestabstands

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 3 S 23.16
    Die Antragstellerin hat den auf § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO in analoger Anwendung gestützten Feststellungsantrag (vgl. zum Rechtsschutz bei so genannter faktischer Vollziehung OVG NW, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 10 B 616/08 -, juris Rn. 3 f.; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Oktober 2015, § 80 Rn. 352, 356), den sie mit einem Antrag auf Aufhebung der Vollziehung nach § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO (Rückübertragung der Grundschuld) verbunden hat, nicht erstmalig im Beschwerdeverfahren gestellt.
  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1387/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der NPD gegen die Versagung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 3 S 23.16
    Dass sie nunmehr entgegen dem von ihr erklärten Einverständnis einige Wochen nach der Abtretung aus finanziellen Gründen auf die Rückübertragung der Grundschuld dringend angewiesen ist, ist weder hinreichend dargelegt noch glaubhaft gemacht (vgl. dazu auch BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1387/07 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 3 S 23.16
    Das soll jedoch - ohne dass dies allerdings näher erläutert wird - nicht zulässig sein, wenn die isolierte Aufhebbarkeit der Nebenbestimmung offenkundig ausgeschlossen ist (BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2/00 -, juris Rn. 25 = BVerwGE 112, 221, 224).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - 5 S 27.11

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Charité; Universitätsprofessor;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 3 S 23.16
    a) Dies ergibt sich allerdings nicht bereits daraus, dass das Beschwerdeverfahren - wie das in § 146 Abs. 4 Sätze 3 und 4 VwGO normierte Darlegungsgebot verdeutlicht - ausschließlich der rechtlichen Überprüfung der nach §§ 80 und 123 VwGO ergangenen erstinstanzlichen Entscheidung dient, es mithin auf den erstinstanzlichen Streitgegenstand beschränkt ist und für eine Antragsänderung bzw. Antragserweiterung keinen Raum lässt (so z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2011 - OVG 3 S 58.11 -, Beschluss vom 26. April 2012 - OVG 5 S 27.11 -, juris Rn. 52; VGH München, Beschluss vom 3. März 2016 - 11 CE 16.219 -, juris Rn. 17).
  • BVerfG, 02.12.2015 - 2 BvB 1/13

    NPD-Verbotsverfahren: Beschluss über die Durchführung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 3 S 23.16
    Das Bundesverfassungsgericht hat gemäß § 45 BVerfGG am 2. Dezember 2015 - 2 BvB 1/13 - beschlossen, dass eine mündliche Verhandlung durchzuführen ist, die vom 1. bis zum 3. März 2016 stattgefunden hat.
  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 11 CE 16.219

    Anspruch auf Beibehaltung eines Taxistandplatzes

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 3 S 23.16
    a) Dies ergibt sich allerdings nicht bereits daraus, dass das Beschwerdeverfahren - wie das in § 146 Abs. 4 Sätze 3 und 4 VwGO normierte Darlegungsgebot verdeutlicht - ausschließlich der rechtlichen Überprüfung der nach §§ 80 und 123 VwGO ergangenen erstinstanzlichen Entscheidung dient, es mithin auf den erstinstanzlichen Streitgegenstand beschränkt ist und für eine Antragsänderung bzw. Antragserweiterung keinen Raum lässt (so z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2011 - OVG 3 S 58.11 -, Beschluss vom 26. April 2012 - OVG 5 S 27.11 -, juris Rn. 52; VGH München, Beschluss vom 3. März 2016 - 11 CE 16.219 -, juris Rn. 17).
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