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   OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2011 - 11 A 3.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,24678
OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2011 - 11 A 3.09 (https://dejure.org/2011,24678)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.01.2011 - 11 A 3.09 (https://dejure.org/2011,24678)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - 11 A 3.09 (https://dejure.org/2011,24678)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 BImSchG, § 12 BImSchG, § 1 BImSchV 17, § 2 BImSchV 17, Anhang 1 Ziff 8.1 BImSchV 4
    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Anlage zur Reaktivierung beladener Aktivkohlen; Nebenbestimmungen; Anwendbarkeit der 17. BImSchV; Einstufung als "Verbrennungsanlage" i.S.d. § 2 Nr. 6 17.BImSchV; Verbrennung (nur) einzelner durch die thermische Behandlung ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 4 BImSchG, § 12 BImSchG, Anhang 1 Ziff 8.1, 8.11, 8.12 BImSchV 4, § 1 BImSchV 17, § 2 BImSchV 17
    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Anlage zur Reaktivierung beladener Aktivkohlen; Nebenbestimmungen; Anwendbarkeit der 17. BImSchV; Einstufung als "Verbrennungsanlage" i.S.d. § 2 Nr. 6 17.BImSchV; Verbrennung (nur) einzelner durch die thermische Behandlung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Anlage zur Reaktivierung beladener Aktivkohlen; Rechtmäßigkeit von den Antragsteller belastenden Nebenbestimmungen in Zusammenhang mit einer Genehmigung zur Errichtung einer Anlage zur Reaktivierung von Aktivkohle; Einordnung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit von den Antragsteller belastenden Nebenbestimmungen in Zusammenhang mit einer Genehmigung zur Errichtung einer Anlage zur Reaktivierung von Aktivkohle; Einordnung einer Anlage zur Reaktivierung beladener Aktivkohlen als eine zur thermischen Behandlung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.03.2008 - 7 C 44.07

    Sicherheitsleistung, Anordnung von - bei Abfallentsorgungsanlagen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2011 - 11 A 3.09
    Die Klage gegen die Auferlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 108.250 EUR in der Nebenbestimmung Ziff. 7.1 ist als Anfechtungsklage zulässig, da es sich dabei ungeachtet der Formulierung als aufschiebende Bedingung um eine selbständig anfechtbare Regelung handelt, die ohne weiteres auch Gegenstand eines eigenständigen Bescheides sein könnte (vgl. zur Anfechtbarkeit der nachträglichen Auferlegung einer Sicherheitsleistung BVerwG, Urt. v. 13. März 2008 - 7 C 44.07 -, NVwZ 2008, 681 ff., hier zit. nach juris, Rn 16; für den Fall der Formulierung als Bedingung vgl. OVG Nds, Urteil v. 16. November 2009 - 12 LB 344/07 -, UPR 2010, 151 f.).

    Der Beklagte hat im Übrigen zutreffend darauf hingewiesen, dass auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 zur nachträglichen Auferlegung von Sicherheitsleistungen keine Beseitigungs-, sondern eine Abfallverwertungsanlage betraf (Urt. v. 13. März 2008 - 7 C 44.07 -, zit. nach juris Rn 2: "Anlage zur Lagerung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung").

    Die in der Begründung des Ausgangsbescheids zunächst nicht enthaltenen Erwägungen des Beklagten zur Frage des "Ob" einer Anordnung hat dieser jedenfalls mit den diesbezüglichen Ausführungen im Widerspruchsbescheid nachgeholt, in dem er unter Bezugnahme auf die grundlegenden - auszugsweise zitierten - Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit der Auferlegung einer Sicherheitsleistung auch ohne Zweifel an der Seriosität bzw. Liquidität des Anlagenbetreibers und ohne Anhaltspunkte für das Fehlen eines Verwertungskonzepts (im Urteil v. 13. März 2008 - 7 C 44.07 -, zit. nach juris Rn 22 bis 36) einerseits sowie den Runderlass "Sicherheitsleistungen bei Abfallentsorgungsanlagen (§ 12 Abs. 1 und § 17 Abs. 4a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes)" - Erlass 6/2/03 des Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg vom 7. März 2003 (i.d.F. der Änderung v. 5. Februar 2009 durch den Erlass 5/1/09 v. 5. Februar 2009 betr. Aufhebung Ziff. 2.5 des Erlasses) andererseits ausgeführt hat, dass die sich daraus ergebenden ermessenslenkenden Vorgaben beachtet worden seien.

    So ist auf der Grundlage der vom Beklagten in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. März 2008 - 7 C 44.07 -, zit. nach juris Rn 21 ff.), die auch der Senat sich zu eigen macht, nicht fehlerhaft, dass der Beklagte der Klägerin die Sicherheitsleistung auch ohne zusätzliche Anhaltspunkte für das Fehlen eines tragfähigen Verwertungskonzepts auferlegt hat.

    Denn ein solches könnte das latent bestehende Insolvenzrisiko nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. März 2008 - 7 C 44.07 -, zit. nach juris Rn 30) weder ausschließen noch - angesichts der bei Bescheiderlass nicht absehbaren und für die Klägerin nicht beherrschbaren Marktentwicklung - die Erwartung begründen, dass die Anlage dauerhaft gewinnbringend betrieben würde.

  • OVG Niedersachsen, 16.11.2009 - 12 LB 344/07

    Abhängigmachung der Inbetriebnahme einer Abfallentsorgungsanlage gem. § 12 Abs. 1

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2011 - 11 A 3.09
    Die Klage gegen die Auferlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 108.250 EUR in der Nebenbestimmung Ziff. 7.1 ist als Anfechtungsklage zulässig, da es sich dabei ungeachtet der Formulierung als aufschiebende Bedingung um eine selbständig anfechtbare Regelung handelt, die ohne weiteres auch Gegenstand eines eigenständigen Bescheides sein könnte (vgl. zur Anfechtbarkeit der nachträglichen Auferlegung einer Sicherheitsleistung BVerwG, Urt. v. 13. März 2008 - 7 C 44.07 -, NVwZ 2008, 681 ff., hier zit. nach juris, Rn 16; für den Fall der Formulierung als Bedingung vgl. OVG Nds, Urteil v. 16. November 2009 - 12 LB 344/07 -, UPR 2010, 151 f.).

    Da die Sicherheitsleistung eine Durchsetzung der erst nach Betriebseinstellung - das heißt nach einer vollständigen und dauerhaften Stilllegung des Betriebes - entstehenden Nachsorgepflichten im Sinne des § 5 Abs. 3 BImSchG gewährleisten soll, muss bei der Bestimmung des Marktwertes des Abfalls eine gegebenenfalls geplante bestimmungsgemäße Behandlung durch den Anlagenbetreiber oder einen etwaigen Insolvenzverwalter außer Betracht bleiben (OVG Nds, Urteil vom 16. November 2009 - 12 LB 344/07 -, zit. nach juris Rn 42).

    Dagegen, dass der Beklagte die Erbringung der Sicherheitsleistung zur Bedingung für die Inbetriebnahme gemacht hat, hat die Klägerin sich zu Recht nicht gewendet (vgl. dazu OVG Nds., Urteil v. 16. November 2009 - 12 LB 344/07 - UPR 2010, 151 f., hier zit. nach juris Rn 31 f.).

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2011 - 11 A 3.09
    Da zudem etwa die Entscheidung zwischen gleichermaßen geeigneten Nebenbestimmungen von individuellen Einschätzungen und Zweckmäßigkeitserwägungen abhängig sein kann, geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass es unter derartigen Umständen nicht Aufgabe der Gerichte sei, selbst ein Auflagenprogramm zu entwickeln und Spruchreife herzustellen (BVerwG, Urteil v. 14. April 1989 - 4 C 52.87 -, NVwZ 1990, 257 ff., hier zit. nach juris Rn 18; Beschuss v. 25. November 1997 - 4 B 179.97 -, NVwZ-RR 1999, 74 f., hier zit. nach juris Rn 3).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 4 B 179.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Bescheidungsurteil oder Herbeiführung der Spruchreife

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2011 - 11 A 3.09
    Da zudem etwa die Entscheidung zwischen gleichermaßen geeigneten Nebenbestimmungen von individuellen Einschätzungen und Zweckmäßigkeitserwägungen abhängig sein kann, geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass es unter derartigen Umständen nicht Aufgabe der Gerichte sei, selbst ein Auflagenprogramm zu entwickeln und Spruchreife herzustellen (BVerwG, Urteil v. 14. April 1989 - 4 C 52.87 -, NVwZ 1990, 257 ff., hier zit. nach juris Rn 18; Beschuss v. 25. November 1997 - 4 B 179.97 -, NVwZ-RR 1999, 74 f., hier zit. nach juris Rn 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 11 B 5.13

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage; Denkmalsschutz;

    In diesem Falle kann es ein Bescheidungsurteil i. S. v. § 113 Abs. 5 S. 2 VwGO erlassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.1989 - 4 C 52.87 - Juris, Rz. 18 OVG Schleswig-Holstein, Urteil v. 4. April 2013 - 1 LB 7/12 -, bei Juris; Senatsurteil v. 26. Januar 2011 - OVG 11 A 3.09 -, Juris, Rz. 31, insoweit bestätigt v. BVerwG, Urteil v. 25. Oktober 2012 - 7 C 17/11 -, Juris, Rz. 27; Senatsurteil v. 30. August 2012 - 11 B 4.11 -, Juris, Rz. 32).
  • VG Augsburg, 27.02.2013 - Au 4 K 12.431

    Nachträgliche Anordnung einer Sicherheitsleistung für Bauschuttrecyclinganlage

    Der Anwendungsbereich ist nicht auf Abfall beseitigungs anlagen beschränkt, sondern erfasst auch Abfallverwertungsanlagen (OVG Berlin-Bbg, U.v. 26.1.2011 - Az. OVG 11 A 3.09 - juris Rn. 63; Jarass - Kommentar zum BImSchG - 9. Auflage 2012 - Rn. 8 zu § 4) und sämtliche Abfallanlagen außer Deponien (vgl. Jarass - a.a.O. - Rn. 8 zu § 4; Landmann/Rohmer - Umweltrecht - Rn. 37 zu § 4 BImSchG).
  • VG Minden, 13.11.2013 - 11 K 2912/12
    vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.01.2011 - OVG 11 A 3.09 -, juris Rn. 49 f.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 02.11.2010 - 6 Sa 439/09

    Bewährungsaufstieg zur korrigierenden Rückgruppierung

    Der Kläger verteidigt die angefochtene Entscheidung und verweist darüber hinaus auf eine zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des VG Magdeburg vom 23.03.2010 (11 A 3/09 MD), wonach die Nichtbeteiligung des für den Kläger zuständigen Personalrates bei der von dem beklagten Land verweigerten Höhergruppierung einen Verstoß gegen personalvertretungsrechtliche Bestimmungen darstelle.
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