Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2014 - 12 B 22.12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 10 Abs 2 IFG, § 9 VwKostG, § 16 VwKostG, § 1 Abs 1 IFGGebV
Informationszugang; Verwaltungsgebühren; Kostenvorschuss; Vorauszahlung; Gefährdung des Haushaltsinteresses; Verwaltungsaufwand; Kostendeckung; Äquivalenzprinzip; Gebührenbemessung; Bedeutung des Informationszu-gangs - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 10 Abs 2 IFG, § 9 VwKostG, § 16 VwKostG, § 1 Abs 1 IFGGebV
Informationszugang; Verwaltungsgebühren; Kostenvorschuss; Vorauszahlung; Gefährdung des Haushaltsinteresses; Verwaltungsaufwand; Kostendeckung; Äquivalenzprinzip; Gebührenbemessung; Bedeutung des Informationszu-gangs
- lda.brandenburg.de
Durchführung des Antragsverfahrens, Interessenabwägung, Kosten, Prozessuales
- fragdenstaat.de
Durchführung des Antragsverfahrens - Kosten - Interessenabwägung - Prozessuales
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lda.brandenburg.de (Kurzinformation)
Kosten, Prozessuales, Durchführung des Antragsverfahrens, Interessenabwägung
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2014, 710
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - 12 N 24.13
Zulassungsbegehren; Gebührenbescheid; Gebührenhöhe; Informationszugang; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2014 - 12 B 22.12
In dieser Vorschrift findet das Äquivalenzprinzip eine spezialgesetzliche Ausprägung, deren Beachtung die Behörden zu einer einzelfallbezogenen Prüfung zwingt, inwieweit die Bedeutung des Informationszugangs für die demokratische Meinungs- und Willensbildung und die Kontrolle des staatlichen Handelns den Aspekt der Kostendeckung zurückdrängt (vgl. zum IFG Bln: Senatsbeschluss vom 22. Mai 2014 - OVG 12 N 24.13 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
- VG Berlin, 23.07.2015 - 2 K 175.13
Behandlung mehrerer Informationsgesuche
Im Bereich des Informationszugangs setzt die Festsetzung eines Gebührenvorschusses voraus, dass Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass ohne die Vorauszahlung das Haushaltsinteresse gefährdet wäre (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Mai 2014 - OVG 12 B 22.12 -, juris Rdnr. 2).Dies setzt voraus, dass Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass ohne die Vorauszahlung das Haushaltsinteresse gefährdet wäre (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Mai 2014 - OVG 12 B 22.12 -, juris Rdnr. 2).
Vielmehr ist bei der Gebührenfestsetzung auch die Bedeutung der Amtshandlung zu berücksichtigen, insbesondere sind die Gebühren nicht nur abstrakt, sondern auch individuell-konkret - unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes - so zu bemessen, dass der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Mai 2014, a.a.O.).
- VG Karlsruhe, 25.06.2020 - 6 K 2060/20
Zugang zu Informationen in Baden-Württemberg; Festsetzung einer prohibitiven …
Die Vorschrift ist Ausdruck des gesetzgeberischen Ziels, dass niemand von der Geltendmachung seines Anspruchs auf Informationszugang durch erhebliche finanzielle Hürden abgeschreckt werden soll (BVerwG, Urt. v. 20.10.2016 - 7 C 6.15 - OVG Bln-Brbg., Beschl. v. 26.05.2014 - OVG 12 B 22.12. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - 12 B 400/13
Antrag eines Berufsbetreuers auf Hilfe zur Erziehung für ein Mündel in einer …
vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. August 2004 - 1 BvR 1557/01 -, juris, BVerwG, Beschluss vom 5. September 2012 - 12 B 22.12 u.a. -, juris, jeweils m.w.N. - VG Berlin, 09.05.2017 - 4 L 61.17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen vorläufigen Gebührenbescheid im Rahmen eines …
Zwar wird im Bereich der Informationsfreiheit vertreten, dass eine gebührenpflichtige Amtshandlung nur ausnahmsweise von der vorherigen Entrichtung der Verwaltungsgebühren abhängig gemacht werden dürfe und nur dann zulässig sei, wenn ohne die Vorauszahlung das Haushaltsinteresse gefährdet wäre (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Mai 2014 - OVG 12 B 22.12 -, Rn. 2, juris). - VG Saarlouis, 11.11.2014 - 1 K 1000/13
Gebührenbescheid nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz
Der Beklagte hat daher im Rahmen seiner Ermessensentscheidung zu prüfen, inwieweit die Bedeutung des Informationszugangs für die demokratische Meinungs- und Willensbildung und die Kontrolle des staatlichen Handelns den Aspekt der Kostendeckung zurückdrängt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.05.2014 - OVG 12 B 22.12 - juris).