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   OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 4.18   

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https://dejure.org/2022,24061
OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 4.18 (https://dejure.org/2022,24061)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.07.2022 - 2 B 4.18 (https://dejure.org/2022,24061)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juli 2022 - 2 B 4.18 (https://dejure.org/2022,24061)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 A 10875/12

    Beseitigung einer Fensteröffnung in einer Brandschutzwand

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 4.18
    Auch in einem solchen Fall sind die Nachbarn - hier die Kläger - für das Bestehen einer Baugenehmigung beweispflichtig, die sich hierauf im Verhältnis zum Bauherrn berufen (vgl. zu Beweispflicht in Fällen bauaufsichtlichen Einschreitens: BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1979 - IV C 86.76 - juris Rn. 14; OVG Koblenz, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 8 A 10875/12 - juris Rn. 40; vgl. auch Senatsbeschluss vom 4. Juni 2013, a.a.O., EA S. 3).
  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 4.18
    Nachträgliche Änderungen zu seinen Gunsten sind dagegen zu berücksichtigen, weil es mit der nach Maßgabe des einschlägigen Rechts gewährleisteten Baufreiheit nicht vereinbar wäre, eine zur Zeit des Erlasses rechtswidrige Baugenehmigung aufzuheben, die sogleich nach der Aufhebung wieder erteilt werden müsste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 B 40.98 - juris Rn. 3; Urteil vom 20. August 2008 - 4 C 11.07 - juris Rn. 21; Urteil des Senats vom 4. April 2017 - OVG 2 B 4.16 - juris Rn. 18).
  • OVG Thüringen, 18.12.2002 - 1 KO 639/01

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beseitigungsverfügung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 4.18
    Diese Vorschrift vermittelt den Klägern jedenfalls im Verhältnis zur Beigeladenen kein Abwehrrecht gegen eine die Fenster beeinträchtigende Bebauung des angrenzenden Grundstücks (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 13. November 2012 - VG 4 L 565/12 - EA S. 6; OVG Weimar, Urteil vom 18. Dezember 2002 - 1 KO 639/01 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 4.18
    Das gilt auch dann, wenn das Anwesen des Eigentümers nur Teil einer Denkmalzone ist und die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens durch ein Vorhaben, das ebenfalls innerhalb der Denkmalzone verwirklicht werden soll, möglicherweise erheblich beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 4 C 3/08 - juris Rn. 15).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2017 - 2 B 4.16

    Sach- und Rechtslage bei Nachbarklagen; Auswirkungen eines wechselseitigen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 4.18
    Nachträgliche Änderungen zu seinen Gunsten sind dagegen zu berücksichtigen, weil es mit der nach Maßgabe des einschlägigen Rechts gewährleisteten Baufreiheit nicht vereinbar wäre, eine zur Zeit des Erlasses rechtswidrige Baugenehmigung aufzuheben, die sogleich nach der Aufhebung wieder erteilt werden müsste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 B 40.98 - juris Rn. 3; Urteil vom 20. August 2008 - 4 C 11.07 - juris Rn. 21; Urteil des Senats vom 4. April 2017 - OVG 2 B 4.16 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 24.04.2015 - 9 ZB 12.1318

    Baurechtliche Nachbarklage; Gebot der Rücksichtnahme; Zumauern von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 4.18
    Denn derjenige, der selbst an die Grenze gebaut habe, müsse - vorbehaltlich anderslautender planungsrechtlicher Festsetzungen oder Vorschriften - einen entsprechenden Grenzanbau seines Nachbarn grundsätzlich dulden (vgl. VGH München, Beschluss vom 24. April 2015 - 9 ZB 12.1318 - juris Rn. 7; OVG Hamburg, Beschluss vom 10. Januar 2000 - 2 Bs 3/00 - juris Rn. 3; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2010 - OVG 10 N 17.07 - juris Rn. 19 f.).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 4.18
    Nachträgliche Änderungen zu seinen Gunsten sind dagegen zu berücksichtigen, weil es mit der nach Maßgabe des einschlägigen Rechts gewährleisteten Baufreiheit nicht vereinbar wäre, eine zur Zeit des Erlasses rechtswidrige Baugenehmigung aufzuheben, die sogleich nach der Aufhebung wieder erteilt werden müsste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 B 40.98 - juris Rn. 3; Urteil vom 20. August 2008 - 4 C 11.07 - juris Rn. 21; Urteil des Senats vom 4. April 2017 - OVG 2 B 4.16 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 23.02.1979 - 4 C 86.76

    Bestandsschutz im Rahmen einer Untersagungsverfügung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 4.18
    Auch in einem solchen Fall sind die Nachbarn - hier die Kläger - für das Bestehen einer Baugenehmigung beweispflichtig, die sich hierauf im Verhältnis zum Bauherrn berufen (vgl. zu Beweispflicht in Fällen bauaufsichtlichen Einschreitens: BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1979 - IV C 86.76 - juris Rn. 14; OVG Koblenz, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 8 A 10875/12 - juris Rn. 40; vgl. auch Senatsbeschluss vom 4. Juni 2013, a.a.O., EA S. 3).
  • BVerwG, 23.08.1974 - IV C 29.73
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 4.18
    Ob dem Nachbarn derartige Rechte zustehen, hängt davon ab, ob die Vorschrift, gegen welche die Baugenehmigung verstößt, (zumindest auch) dem Schutz des Nachbarn dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1974 - IV C 29.73 - juris Rn. 28).
  • OVG Hamburg, 10.01.2000 - 2 Bs 3/00
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 4.18
    Denn derjenige, der selbst an die Grenze gebaut habe, müsse - vorbehaltlich anderslautender planungsrechtlicher Festsetzungen oder Vorschriften - einen entsprechenden Grenzanbau seines Nachbarn grundsätzlich dulden (vgl. VGH München, Beschluss vom 24. April 2015 - 9 ZB 12.1318 - juris Rn. 7; OVG Hamburg, Beschluss vom 10. Januar 2000 - 2 Bs 3/00 - juris Rn. 3; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2010 - OVG 10 N 17.07 - juris Rn. 19 f.).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2010 - 10 N 17.07

    Nachbarklage; Baugenehmigung für grenzständigen Anbau; Zumauern von Fenstern;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 62/21

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses

    Der Senat geht - entgegen einer in der Rechtsprechung zum Teil vertretenen Auffassung - auch nicht davon aus, dass bei "sehr alten Anlagen" eine Rechtsvermutung dafür besteht, dass sie seinerzeit ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den damals bestehenden Gesetzten errichtet worden sind (anders: OVG RhPf, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 8 A 10875/12 - a.a.O. Rn. 41 m.w.N.; vgl. auch OVG Bln-Bbg, Urteil vom 26. Juli 2022 - OVG 2 B 4.18 - juris Rn. 34).

    Selbst wenn ein Bestandsschutz der Fenster in der Giebelwand anzunehmen sein sollte, würde dieser den Klägern grundsätzlich keine öffentlich-rechtliche Rechtsposition gegen eine die Fenster beeinträchtigende Bebauung auf dem Nachbargrundstück vermitteln (OVG NRW, Urteil vom 15. Juli 2013 - 2 A 969/12 - a.a.O. Rn. 97; SchlHOVG, Beschluss vom 26. März 2021 - 1 MB 7/21 - juris Rn. 15; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 26. Juli 2022 - OVG 2 B 4.18 - a.a.O. Rn. 31).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2023 - 2 L 115/21

    Bauaufsichtliche Verfügung zum Brandschutz bei Altbauten

    Der Senat geht - entgegen einer in der Rechtsprechung zum Teil vertretenen Auffassung - auch nicht davon aus, dass bei "sehr alten Anlagen" eine Rechtsvermutung dafür besteht, dass sie seinerzeit ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den damals bestehenden Gesetzen errichtet worden sind (anders: OVG RhPf, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 8 A 10875/12 - a.a.O. Rn. 41 m.w.N.; vgl. auch OVG Bln-Bbg, Urteil vom 26. Juli 2022 - OVG 2 B 4.18 - juris Rn. 34).
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