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OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2016 - 3 K 100.16 |
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OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. September 2016 - 3 K 100.16 (https://dejure.org/2016,32971)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 2 Abs 2 RVG, Nr 3104 RVG-VV, Vorbem 3 Abs 3 S 1 RVG-VV, Vorbem 3 Abs 3 S 3 Nr 2 RVG-VV
Besprechungserfordernis zur Erdienung der Terminsgebühr; keine Terminsgebühr bei Anerkennung eines Anspruchs - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 2 Abs 2 RVG, Nr 3104 RVG-VV, Vorbem 3 Abs 3 S 1 RVG-VV, Vorbem 3 Abs 3 S 3 Nr 2 RVG-VV
Terminsgebühr; Besprechung; Beteiligte; Gesprächsziel; Erledigung des Verfahrens; Anerkenntnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 12.08.2016 - 11 KE 25/16
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2016 - 3 K 100.16
Papierfundstellen
- NJW 2016, 3546
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2016 - 18 E 66/16
Terminsgebühr bei Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2016 - 3 K 100.16
Dabei ist neben einer beidseitigen Bereitschaft der Beteiligten zu einer eventuellen einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens erforderlich, dass die Besprechung gerade als Meinungsaustausch mit dem Ziel einer Einigung bzw. einer anderweitigen unstreitigen Erledigung geführt wird (OVG Münster, Beschluss vom 9. August 2016 - 18 E 66/16 - juris Rn. 3).
- SG Augsburg, 18.01.2017 - S 11 AS 1379/16
Kein Entstehen einer Terminsgebühr außerhalb des gerichtlichen Verfahrens
Auch die telefonische Benachrichtigung des Leiters der Widerspruchsstelle des Beklagten gegenüber dem Bevollmächtigten, wonach ein Abhilfebescheid erlassen worden sei, erfüllt ebenfalls nicht die Voraussetzungen einer qualifizierten Besprechung, wie auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Zusammenhang mit der Nr. 3104 VV in seinem Beschluss vom 26.06.2016 zutreffend festgestellt hat (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.09.2016 - OVG 3 K 100.16 -, Rn. 2, juris):. - OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 6 W 42/21
Mietzins für Heizungen und Schadensersatz wegen unterlassener Herausgabe eines …
Stuttgart, Beschluss vom 18.02.2009 - 5 W 81/08, juris Rn. 8; OLG Hamburg, Beschluss vom 16.03.2006 - 8 W 30/06; juris Rn. 4), beim Gegner nach dem Verbleib einer angekündigten Zahlung auf die Klageforderung nachfragt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 14.11.2005 - 17 W 233/05, NJW-RR 2006, 720), lediglich mitteilt, dass der Rechtsstreit wegen eines bestimmten Ereignisses für erledigt erklärt, anerkannt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.09.2016 - OVG 3 K 100/16, BeckRS 2016, 52926 Rn. 2) oder ein Antrag zurückgenommen werde (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.11.2012 - 17 Ta (Kost) 6112/12, BeckRS 2012, 76354). - OVG Niedersachsen, 19.11.2021 - 10 OA 160/21
Ganztagesplatz; Kindertagesstätte
Die bloße Mitteilung, dass ein Anspruch anerkannt bzw. erfüllt werde, reicht für die Annahme einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung nicht aus (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.9.2016 - OVG 3 K 100.16 -, juris Rn. 2).