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   OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 2 A 32.08   

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OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 2 A 32.08 (https://dejure.org/2010,20063)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.11.2010 - 2 A 32.08 (https://dejure.org/2010,20063)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. November 2010 - 2 A 32.08 (https://dejure.org/2010,20063)
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  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 14 Abs 1 GG, § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 4 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB
    Normenkontrolle (Stattgabe); Bebauungsplan; sonstige Sondergebiete; Zweckbestimmung Windenergienutzung; grünordnerische Festsetzungen; Antragsbefugnis; Ausfertigung; Bestimmtheit; Umgrenzung von Flächen für Be-pflanzungen; Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 14 Abs 1 GG, § ... 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 4 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 1a Abs 3 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 1 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 20 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 25 BauGB, § 9 Abs 7 BauGB, § 11 BauGB, § 30 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 3 S 3 BauGB, § 214 Abs 1 S 1 Nr 1 BauGB, § 214 Abs 3 S 2 Halbs 2 BauGB, § 11 Abs. 2 BauNVO, § 2 Abs 1 S 1 PlanZV, § 2 Abs 5 PlanZV, Anl 1 Nr 13.2.1 PlanZV, § 10 Abs 2 Nr 11 BNatSchG 2002, § 42 Abs 1 BNatSchG 2002, § 43 Abs 8 BNatSchG 2002, § 62 BNatSchG 2002, § 3 Abs 1 Nr 2 ROG, § 6 Abs 2 ROG, § 3 Abs 3 S 1 KomVerf BB
    Normenkontrolle (Stattgabe); Bebauungsplan; sonstige Sondergebiete; Zweckbestimmung Windenergienutzung; grünordnerische Festsetzungen; Antragsbefugnis; Ausfertigung; Bestimmtheit; Umgrenzung von Flächen für Be-pflanzungen; Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des ...

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 86.66

    Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 2 A 32.08
    Für die privilegierten Vorhaben hat der Gesetzgeber "sozusagen generell geplant" (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1967 - IV C 86.66 - BVerwGE 28, 148, 150), indem er sie selbst dem Außenbereich zugeordnet und den Gemeinden die sonst ggf. erforderliche Planung i.S.d. § 30 Abs. 1 oder 2 abgenommen hat.
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 2 A 32.08
    Da Art. 14 Abs. 1 GG nicht die einträglichste Nutzung des Eigentums schützt, muss ein Eigentümer es zwar grundsätzlich hinnehmen, dass ihm eine möglicherweise rentablere Nutzung seines Grundstücks verwehrt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33, 37).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 2 A 32.08
    Dafür kann es ausreichen, dass die bereitzustellenden Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen oder jedenfalls eine dauerhafte Verfügungsbefugnis gegeben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2002 - 4 CN 1/02 -, BVerwGE 117, 58, 68).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 2 A 18.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Windkraftanlage;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 2 A 32.08
    Hinsichtlich der rechtlichen Absicherung dieser außerhalb des Plangebiets vorgesehenen Ausgleichsmaßnahme beruht die Abwägung indes auf unzutreffenden Annahmen (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 25. Februar 2010 - OVG 2 A 18.07 -, juris).
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 2 A 32.08
    Eine planerische Kontingentierung der Windenergienutzung ist jedoch nach der Systematik der Baugesetzbuchs nur durch entsprechende Darstellungen im Flächennutzungsplan gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB möglich, wenn ihnen ein schlüssiges Gesamtkonzept zugrunde liegt, das sich auf den gesamten Außenbereich erstreckt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287, 298).
  • BVerwG, 23.07.2008 - 4 B 20.08

    Regelungsgehalt und Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 2 A 32.08
    Potentiell für die Windenergienutzung geeignete Bereiche dürfen dabei nur aus sachlichen Aspekten (z. B. aus Landschafts- und Naturschutzgründen) aus der Planung ausgeklammert werden, d. h. es bedarf einer nachvollziehbaren Begründung für die Ablehnung von Flächenausweisungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 4 B 20.08 -, BRS 73 Nr. 99).
  • BVerwG, 10.01.2001 - 4 BN 42.00

    Bestimmtheit des Bebauungsplans durch Verwendung von Planzeichen; Räumliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 2 A 32.08
    Weicht sie von der Darstellungsart der Planzeichenverordnung ab, so wird hierdurch allein die Bestimmtheit nicht in Frage gestellt, wenn der Inhalt der Festsetzung gleichwohl hinreichend deutlich erkennbar ist (BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2001 - 4 BN 42.00 -, BRS 64 Nr. 78), was hier - wie ausgeführt - der Fall ist.
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 2 A 32.08
    a) Eine im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB erforderliche positive Planungskonzeption (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 -, BauR 1999, 1136, 1137, m. w. N.) der Antragsgegnerin liegt vor.
  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 2 A 32.08
    Soweit die Ermittlung und Bewertung der Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, in § 2 Abs. 3 BauGB nunmehr auch als verfahrensbezogene Pflicht ausgestaltet worden ist, ergeben sich hieraus keine inhaltlichen Änderungen gegenüber den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Abwägungsgebot entwickelten Anforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008 - 4 CN 1.07 -, BVerwGE 131, 100, 106).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 2 A 32.08
    Dem Plangeber obliegt es deshalb, im Verfahren der Planaufstellung vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob die vorgesehenen Festsetzungen auf überwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse treffen würden, und von Festsetzungen, denen ein dauerhaft rechtliches Hindernis in Gestalt artenschutzrechtlicher Verbote entgegenstünde, Abstand zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - 4 NB 12.97 -, NVwZ-RR 1998, 162, 163).
  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - 10 A 10.09

    Normenkontrolle; Bebauungsplan zur Errichtung von Seniorenzentrum auf ehemaligem

    Ein Plan, dessen Verwirklichung im Zeitpunkt seines Inkrafttretens dauerhafte tatsächliche oder rechtliche Hindernisse entgegenstehen, der also in diesem Sinne generell oder absolut vollzugsunfähig ist, ist als solcher nicht erforderlich und wegen Verletzung des § 1 Abs. 3 BauGB unwirksam (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1990 - BVerwG 4 NB 29.90 -, NVwZ 1991, 1074, juris Rn. 11 f.; Beschluss vom 25. August 1997 - BVerwG 4 NB 12.97 -, BRS 59 Nr. 29, juris Rn. 13; Urteil vom 21. März 2002 - BVerwG 4 CN 14.00 -, BVerwGE 116, 144, juris Rn. 10 f.; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 26. November 2010 - OVG 2 A 32.08 -, juris Rn. 31).

    Eine derartige generelle Vollzugsunfähigkeit kann auch durch artenschutzrechtliche Hindernisse begründet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997, a.a.O., Rn. 14; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 26. November 2010, a.a.O., Rn. 32; HessVGH, Urteil vom 29. März 2012 - 4 C 694/10.N -, juris Rn. 36).

    Lassen sich allerdings die Darstellungen und Festsetzungen eines Bauleitplans nur unter Verletzung einschlägiger Bestimmungen des Artenschutzrechts in die Realität umsetzen, fehlt es an der Vollzugsfähigkeit und damit an der Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB (BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997, a.a.O., Rn. 14; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 26. November 2010, a.a.O., Rn. 32; Armbrecht, BayVBl. 2011, 396).

    Maßgebend ist das Vorliegen einer "Befreiungslage" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997, a.a.O., Rn. 14; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 26. November 2010, a.a.O., Rn. 32; Gellermann, NuR 2007, 132, 133 f.), die gegeben ist, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass die Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung von naturschutzrechtlichen Verboten rechtlich möglich ist (de Witt in: Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Kapitel E. Naturschutz, Stand: November 2010, Rn. 613 m.w.N.).

    Das Gebot der Erforderlichkeit verpflichtet den Plangeber, die artenschutzrechtlichen Verbote in seine planerischen Überlegungen einzubeziehen und im Verfahren der Planaufstellung vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob die vorgesehenen Darstellungen und Festsetzungen einen artenschutzrechtlichen Konflikt nach sich ziehen, der ihre Verwirklichung dauerhaft unmöglich erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997, a.a.O., Rn. 14; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 26. November 2010, a.a.O., Rn. 32; Lau, a.a.O., Rn. 165).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 2.09

    Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergienutzung" der Gemeinde Wustermark

    Soweit sie dabei nicht nur der Bewertung dienen, ob Belange des besonderen Artenschutzes als öffentliche Belange i.S. des § 35 Abs. 1 BauGB entgegenstehen, sondern auch als Maßstab bei der Prüfung, ob durch die Errichtung von Windenergieanlagen die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG (bzw. - im Zeitpunkt der Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans - § 42 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG a.F.) oder die Störungstatbestände des Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG und des Art. 5 der Richtlinie 79/409/EWG (nunmehr Richtlinie 2009/147/EG) verletzt werden (vgl. jetzt Nr. 4 des Erlasses des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 1. Januar 2011), indiziert die Lage einer Fläche innerhalb eines in den Tierökologischen Abstandskriterien definierten "Tabubereichs" bzw. "Schutzbereichs", dass der Verwirklichung der Planung unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse entgegenstehen und der Bauleitplan im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich ist (vgl. zur Vollzugsunfähigkeit eines Bebauungsplans aufgrund von artenschutzrechtlichen Hindernissen Urteil des Senats vom 26. November 2010 - OVG 2 A 32.08 -, juris Rn. 32 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 2 D 36/09

    Anforderungen an eine hinreichende Abwägung im Zusammenhang mit der Aufstellung

    -Brandenburg, Urteile vom 26. November 2010 - OVG 2 A 32.08 -, juris Rn. 46; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 26. Oktober 2010 - 8 C 10150/10 -, juris Rn. 157; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, BauGB, Band I, Loseblatt, Stand April 2010, § 1 a Rn. 100; Löhr, in: Battis/Krautzberger/ Löhr, BauGB, 11. Auflage 2009, § 11 Rn. 12.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2018 - 2 L 47/16

    Unzulässigkeit eines Windparks außerhalb festgelegter Eignungsgebiete

    Zu Unrecht macht die Klägerin geltend, ihr Interesse, den Außenbereich für die Windkraftnutzung in Anspruch zu nehmen, hätte als privater Belang mit gesteigertem Gewicht in die Abwägung eingestellt werden müssen, weil der Beigeladenen zu 3 bekannt gewesen sei, dass sie im Vertrauen auf die bestehende Rechtslage bereits einen Genehmigungsantrag gestellt und Dispositionen zur Errichtung von Windenergieanlagen getroffen habe, und ihre konkreten Nutzungsinteressen durch den Ausschluss der Windkraftnutzung auf den betreffenden Flächen vollständig entwertet würden (vgl. OVG BBg, Urt. v. 26.11.2010 - OVG 2 A 32.08 -, juris Rdnr. 48).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 24.09

    Normenkontrolle; sachlicher Teilflächennutzungsplan; Sonderbauflächen für

    Soweit sie dabei nicht nur der Bewertung dienen, ob Belange des besonderen Artenschutzes als öffentliche Belange i.S. des § 35 Abs. 1 BauGB entgegenstehen, sondern auch als Maßstab bei der Prüfung, ob durch die Errichtung von Windenergieanlagen die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG (bzw. - im Zeitpunkt der Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans - § 42 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG a.F.) oder die Störungstatbestände des Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG und des Art. 5 der Richtlinie 79/409/EWG (nunmehr Richtlinie 2009/147/EG) verletzt werden (vgl. jetzt Nr. 4 des Erlasses des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 1. Januar 2011), indiziert die Lage einer Fläche innerhalb eines in den Tierökologischen Abstandskriterien definierten "Tabubereichs" bzw. "Schutzbereichs", dass der Verwirklichung der Planung unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse entgegenstehen und der Bauleitplan im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich ist (vgl. zur Vollzugsunfähigkeit eines Bebauungsplans aufgrund von artenschutzrechtlichen Hindernissen Urteil des Senats vom 26. November 2010 - OVG 2 A 32.08 -, juris Rn. 32 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 K 122/11

    Ausweisung eines Industriegebiets; Abwägung im Rahmen eines Bebauungsplans

    Für die Beurteilung der Vollzugsfähigkeit eines Bebauungsplans kommt es deshalb darauf an, ob die Verwirklichung der in ihm vorgesehenen Festsetzungen durch Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme oder Befreiung ermöglicht werden kann (OVG Bbg, Urt. v. 26.11.2010 - OVG 2 A 32.08 -, Juris, RdNr. 32; OVG NW, Urt. v. 20.01.2012 - 2 D 141/09.NE -, Juris, RdNr. 74, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 2 B 24.09

    Ermittlung der Tabuzonen in einem mehrstufigen Verfahren und anschließende

    Soweit sie dabei nicht nur der Bewertung dienen, ob Belange des besonderen Artenschutzes als öffentliche Belange i.S. des § 35 Abs. 1 BauGB entgegenstehen, sondern auch als Maßstab bei der Prüfung, ob durch die Errichtung von Windenergieanlagen die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG (bzw. - im Zeitpunkt der Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans - § 42 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG a.F.) oder die Störungstatbestände des Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG und des Art. 5 der Richtlinie 79/409/EWG (nunmehr Richtlinie 2009/147/EG) verletzt werden (vgl. jetzt Nr. 4 des Erlasses des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 1. Januar 2011), indiziert die Lage einer Fläche innerhalb eines in den Tierökologischen Abstandskriterien definierten "Tabubereichs" bzw. "Schutzbereichs", dass der Verwirklichung der Planung unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse entgegenstehen und der Bauleitplan im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich ist (vgl. zur Vollzugsunfähigkeit eines Bebauungsplans aufgrund von artenschutzrechtlichen Hindernissen Urteil des Senats vom 26. November 2010 - OVG 2 A 32.08 -, [...] Rn. 32 ff.).
  • VGH Bayern, 26.01.2012 - 22 CS 11.2783

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für

    Danach besteht grundsätzlich für den Rotmilan nur ein Tabubereich von 1.000 m um Windkraftanlagen (vgl. hierzu OVG LSA vom 26.10.2011 Az. 2 L 6/09 RdNr. 46; OVG Berlin-Bbg vom 26.11.2010 Az. 2 A 32.08 RdNr. 35); in einem weiteren Umkreis von 6.000 m ist nur zu klären, ob je nach entsprechendem Lebensraumtyp besondere Nahrungshabitate des Rotmilan betroffen sind (sog. Prüfbereich).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2017 - 2 A 18.15

    Normenkontrollantrag: Fehlende Erforderlichkeit einer Bebauungsplanänderung

    37 Nicht allein im Hinblick auf die rechtliche Vollzugsfähigkeit und damit Erforderlichkeit der Planung (§ 1 Abs. 3 BauGB) obliegt es der Gemeinde, schon bei Aufstellung des Bebauungsplans vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob der Verwirklichung der Planung ein dauerhaftes rechtliches Hindernis in Gestalt artenschutzrechtlicher Verbote entgegensteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - 4 NB 12.97 -, juris Rn. 14; Urteile des Senats vom 26. November 2010 - OVG 2 A 32.08 -, juris Rn. 32, und vom 30. April 2015 - OVG 2 A 8.13 -, juris Rn. 33).
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